GatewayGardens VE32 Neubau freie Strecke Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI24272
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
GatewayGardens VE32 Neubau freie Strecke
Frankfurt am Main
Gateway Gardens VE32 Neubau freie Strecke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
GatewayGardens VE32 Neubau freie Strecke
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
-BGU Dr. Brehm GbR, BPK Brandschutz GmbH, Dietz Jopien Architekten AG, Frietz GmbH, GRE GmbH & Co.KG, Ingenieurgemeinschaft SPI, Dr.Zirfas Baugrund, PGNU Natur Umwelt, Riemenschneider, Siemens AG, Wittig und Kirchner, SPL Powerlines GmbH;
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main
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NT06 (VE32/20): Einbau Boden des AG
Durch das Los 2 VE22 wurde im Zuge des Tunnelbaues das Aushubmaterial aus der Deckelbauweise unter der Autobahn im Übergangsbereich der VE22 in Richtung KrBw auf der Fläche der VE22 aufgehäuft. Die VE22 hatte vor, das Material bis zum Ende ihrer Bautätigkeit von dort einer Wiederverwertung zuzuführen.
Da in diesem Bereich aber die VE32 schon mit ihren Arbeiten beginnen musste, um den IBN-Termin halten zu können, wurde von der Projektleitung angeordnet, das dieses Material von der VE22 auf die VE32 übergeht und von dieser zur Herstellung der Rampe und des Dammes am KrBw benutzt werden soll.
Das Bausoll ändert sich durch diese Maßnahme nicht.