GatewayGardens VE32 Neubau freie Strecke Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI24272
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
GatewayGardens VE32 Neubau freie Strecke
Frankfurt am Main
Gateway Gardens VE32 Neubau freie Strecke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
GatewayGardens VE32 Neubau freie Strecke
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
-BGU Dr. Brehm GbR, BPK Brandschutz GmbH, Dietz Jopien Architekten AG, Frietz GmbH, GRE GmbH & Co.KG, Ingenieurgemeinschaft SPI, Dr.Zirfas Baugrund, PGNU Natur Umwelt, Riemenschneider, Siemens AG, Wittig und Kirchner, SPL Powerlines GmbH;
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main
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NT66 (VE32/25): Signalausleger
Bei dem Signalausleger in Km 7,298 handelt es sich um eine nicht im Vertrag enthaltene Leistung, welche von der Projektleitung zusätzlich beauftragt wurde. Im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung der VE32 war eine Position 11.01.0020 mit Herstellung einer Signalbrücke enthalten. Diese Position wurde im Zuge der Bieterfragen den Beteiligten als "Position entfällt" mitgeteilt worden. Im Vertrags-Leistungsverzeichnis ist diese Position auch nicht mehr vorhanden. Daher handelt es sich um eine zusätzliche Leistung welche vom AG angeordnet wurde. Der AN ist mit der Bauleistung der Signalausleger beauftragt. Ein weiterer AN hätte zum einen nicht die Kenntnisse der Gegebenheiten vor Ort und zum anderen würde es zu Koordinationsschwierigkeiten mit Verzögerungen im Leistungsablauf führen. Synergieeffekte können durch den Wechsel des ANs verloren gehen.