AST-Verkehre Linienbündel "509" Referenznummer der Bekanntmachung: 4423
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korbach
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34497
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ewf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Abschnitt II: Gegenstand
AST-Verkehre Linienbündel "509"
Öffentliche Nahverkehrsleistungen (AST-Verkehre) im Landkreis Waldeck-Frankenberg auf folgenden Linien:
-> Los 1: Linienbündel "509/1": Linien 580.1 - 580.4
-> Los 2: Linienbündel "509/2": Linien 580.5 - 580.8
509/1
Das Los 509 / 1 umfasst den Verkehrsraum ausgehend Diemelsee nach Korbach, Willingen und Bad Arolsen mit den Diemelseer Ortsteilen Adorf, Benkhausen, Deisfeld, Flechdorf, Giebringhausen, Heringhausen, Ottlar, Rhenegge, Schweinsbühl, Stormbruch, Sudeck, Vasbeck und Wirmighausen, der Kernstadt Willingen und die Ortsteile Rattlar und Schwalefeld, der Kernstadt Bad Arolsener Ortsteil Massenhausen, den Twistetaler Ortsteil Berndorf sowie das Kernstadtgebiet von Korbach und den Ortsteil Helmscheid.
Linie 580.1: Heringhausen – Rhenegge – Adorf – Wirminghausen – Flechtdorf – Korbach
Linie 580.2: Willingen – Schwalefeld – Stormbruch – Heringhausen – Rhenegge – Adorf
Linie 580.3: Bad Arolsen – Helsen – Massenhausen – Vasbeck – Adorf
Linie 580.4: Adorf – Benkhausen – Sudeck – Giebringhausen – Deisfeld – Rhena
Die AST-Linien verkehren an allen Tagen grundsätzlich zwischen ca. 5 und 1 Uhr im 60 Minuten-Takt. Ausnahmen bestehen, wenn die AST-Linie im Zuge einer vertakteten Buslinie verkehrt. Dann fährt das AST nur außerhalb der Betriebszeiten der Buslinie bzw. füllt am Wochenende den Zweistunden-Grundtakt der Buslinie mit Zwischenfahrten zum Stundentakt auf. Weiterhin wird das AST als Zu- und Abbringer eingesetzt, um die abseits der Busrouten liegenden Ortsteile per Umstieg an die stündlich bzw. zweistündlich verkehrenden Buslinien anzubinden.
Binnenverkehre innerhalb eines AST-Korridors, dies sind i.d.R. die definierten Ortsteile einer Kommune, sind ausgeschlossen.
Wesentliche Verknüpfungspunkte sind: Bad Arolsen Bahnhof, Vasbeck, Adorf Mühlentor, Berndorf Mitte, Korbach Hauptbahnhof sowie Willingen Bahnhof.
Außerdem sind die AST-Linien während der Betriebszeiten der Buslinien mit diesen an ausgewählten Haltestellen in Rhena und Berndorf verknüpft, um eine zeitparallele Bedienung im Zuge des Buslinienwegs zu vermeiden.
Die Leistungen mit geschätzten 110.066 Besetztkilometern p.a. können ab Betriebsstart mit 3 Fahrzeugen im Fahrzeug-Pool sowie einem weiteren Fahrzeug als kurzfristig einsetzbarer Verstärker durchgeführt werden. 2 Fahrzeuge haben der Kategorie „Kleinbus“ und 1 Fahrzeug der Kategorie „Rollstuhlbus“ zu entsprechen.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1x3 Jahren und 1x2 Jahren, also bis zum 15.12.2030, d.h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2031, bzw. bis zum 12.12.2032, d.h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2033.
siehe Abschnitt II.2.7
509/2
Das Los 509/2 umfasst den Verkehrsraum zwischen Korbach und Willingen mit den Korbacher Ortsteilen Alleringhausen, Lelbach und Rhena, den Willinger Ortsteilen Bömighausen, Eimelrod, Hemmighausen, Neerdar, Usseln, Welleringhausen und den Kernort von Willingen mit Stryck sowie die beiden Diemelseer Ortsteile Deisfeld und Schweinsbühl.
Linie 580.5: Korbach – Lelbach – Rhena – Deisfeld – Hemmighausen – Eimelrod – Usseln – Willingen
Linie 580.6: Korbach – Lelbach – Rhena – Bömighausen – Neerdar – Usseln – Willingen
Linie 580.7: Rhena – Bömighausen – Welleringhausen – Usseln – Willingen
Linie 580.8: Willingen
Die AST-Linien verkehren an allen Tagen grundsätzlich zwischen ca. 5 und 1 Uhr im 60 Minuten-Takt. Ausnahmen bestehen, wenn die AST-Linie im Zuge einer vertakteten Buslinie verkehrt. Dann fährt das AST nur außerhalb der Betriebszeiten der Buslinie bzw. füllt am Wochenende den Zweistunden-Grundtakt der Buslinie mit Zwischenfahrten zum Stundentakt auf. Weiterhin wird das AST als Zu- und Abbringer eingesetzt, um die abseits der Busrouten liegenden Ortsteile per Umstieg an die stündlich bzw. zweistündlich verkehrenden Buslinien anzubinden. Binnenverkehre innerhalb eines AST-Korridors, dies sind i.d.R. die definierten Ortsteile einer Kommune, sind ausgeschlossen. Eine Ausnahme bildet in Willingen die Linie 580.8, die innerörtliche Aufgaben erfüllt.
Wesentliche Verknüpfungspunkte sind: Korbach Hauptbahnhof sowie Willingen Bahnhof.
Außerdem sind die AST-Linien während der Betriebszeiten der Buslinien mit diesen an ausgewählten Haltestellen in Usseln und Rhena verknüpft, um eine zeitparallele Bedienung im Zuge des Buslinienwegs zu vermeiden.
Die Leistungen mit geschätzten 129.025 Besetztkilometern p.a. können ab Betriebsstart mit 3 Fahrzeugen im Fahrzeug-Pool sowie einem weiteren Fahrzeug als kurzfristig ein-setzbarer Verstärker durchgeführt werden. 2 Fahrzeuge haben der Kategorie „Kleinbus“ und 1 Fahrzeug der Kategorie „Rollstuhlbus“ zu entsprechen.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1x3 Jahren und 1x2 Jahren, also bis zum 15.12.2030, d.h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2031, bzw. bis zum 12.12.2032, d.h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2033.
siehe Abschnitt II.2.7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
• Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
• Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 28.12.2021,
• Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 28.12.2021.
• Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Bus- oder AST- bzw. sonstige bedarfsgesteuerten Verkehrsleistungen (auch Taxi- und Mietwagenverkehre; keine Fernbus- Verkehre) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42, 48, 49 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43 PBefG; Verkehrs-leistungen gem. §§ 42a, 43 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Verkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
• Nachweis der fachlichen Eignung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV:
Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus [für Personenkraftverkehre mit mehr als 9 Personen inkl. Fahrer].
oder
Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 5 der PBZugV in der jeweils geltenden Fassung aus [für Taxi- und Mietwagenverkehre].
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen,
— Hinweis zu Ziffern III 1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist.
Eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E91812322 zu stellen,
—sonstige vorzulegende Angebotsunterlagen:
• Angebotsschreiben:
Das „Angebotsschreiben“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen.
• Preisblätter (Anlagen B1-B2 zum Angebotsschreiben):
Das jeweilige „Preisblatt“ (Excel-Tabelle) ist zwingend auszufüllen und im Excel-oder PDF-Format hochzuladen.
• Falls zutreffend:
eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungserklärungen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)