Main-Kinzig-Kreis - Vergabe von IT-Beratungsleistungen für das Roll-Out-Management zur Digitalisierung von Schulen und Verwaltungsstandorten des Main-Kinzig-Kreises Referenznummer der Bekanntmachung: 61007-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mkk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Main-Kinzig-Kreis - Vergabe von IT-Beratungsleistungen für das Roll-Out-Management zur Digitalisierung von Schulen und Verwaltungsstandorten des Main-Kinzig-Kreises
Main-Kinzig-Kreis - Vergabe von IT-Beratungsleistungen für das Roll-Out Management zur Digitalisierung der Schulen und den Verwaltungsstandorten des Main-Kinzig-Kreises.
D-Main-Kinzig-Kreis
Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt, Projektmanagementleistungen für das Roll-Out Management im Rahmen der Digitalisierung von Schulen und Verwaltungsstandorten des Main-Kinzig-Kreises zu vergeben.
Für den Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge im Unterricht ist eine zeitgemäße digitale Mindestausstattung unabdingbar. Dazu gehören die Anbindung der Schulen an das Glasfasernetz, die Schulgebäudevernetzung einschließlich WLAN, der Zugang zu digitalen Lernplattformen, die Verfügbarkeit zeitgemäßer Präsentationstechnik und die Nutzung digitaler Endgeräte.
Um die Digitalisierung in den Schulen und den Verwaltungsstandorten des Main-Kinzig-Kreis (nachfolgend: "MKK") voranzutreiben, hat der Kreis beschlossen, über den DigitalPakt Hessen Fördermittel zu beschaffen und die Schulen mit neuem Equipment auszurüsten. Die Umsetzung gliedert sich in 5 Förderprojekte:
- Bereitstellung von Basisinfrastruktur in den Klassenräumen mit LAN-Verkabelung, Strom etc. und sonstige vorbereitenden Maßnahmen für den Anschluss der zu beschaffenden Einheiten.
- Austausch und Erweiterung des bestehenden LAN/WLAN-Equipments.
- Beschaffung und Installation von pädagogischen Werkzeugen zur Visualisierung wie z. B. Media Boards (Tafel) oder Beamer.
- Beschaffung und Verteilung von Geräten für Pädagogik wie z. B. Tablet Computer.
- Bereitstellung einer einheitlichen Plattform mit einem Self-Service-Gerätemanagement für alle Schulen.
Insgesamt betrifft der Rollout insgesamt 92 Schulen im Main-Kinzig-Kreis mit etwa 3.100 Klassenräumen sowie weitere ca. 30 Verwaltungsstandorte, letztere jedoch ohne Fördermittel.
Es ist zu beachten, dass in den Schulen und Verwaltungsstandorten während der Vertragslaufzeit unterrichtet und gearbeitet wird. Die besonderen Bedingungen des Schul- bzw. Dienstbetriebs während der Leistungsausführung sind zu berücksichtigen. Die Leistungsausführung hat daher gefährdungs- und weitgehend störungsfrei zu erfolgen.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe der Bekanntmachung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der vorgelegten Referenzen. Für die Bewertung wird eine vergleichende Prognose angestellt, welche (unternehmensbezogene) Qualität aufgrund der eingereichten Referenzen für die vorliegend zu vergebende Leistung zu erwarten ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Mindestanforderung: Das Unternehmen muss mindestens einen Jahresumsatz von 1,2 Mio. Euro aufweisen.
(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
(3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für reine Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bewerber den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
Mindestanforderung: Das Unternehmen muss mindestens einen Jahresumsatz von 1,2 Mio. Euro aufweisen.
(1) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des laufenden Jahres mit der Erbringung von wesentlichen Dienstleistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind und im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel erbracht werden unter Angabe des Auftragswerts, des Erbringungszeitpunktes sowie der Angabe des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner und Telefon-Nr. sowie zu den ausgeführten Leistungen, insbesondere im Hinblick auf nachfolgende Aspekte:
- Rollout-Management im Bereich ITK, etwa für den Bau von Telekommunikationsnetzen für Schulen unter Angabe des Projektvolumens
- Realisierung von Projekten im Bereich des DigitalPaktes
- Rollout-Projekte mit Kommunen bzw. kommunalen Unternehmen
- Erfahrung mit der Beschaffung von technischen Gütern der ITK-Branche einschließlich des Bestellprozesses, Materialhandling und Rechnungsprüfungen
- Erfahrung in der Schulung von ITK Systemen
- Erfahrung mit dem Aufsetzen eines Service Konzepts, SLA, für ITK Projekte sowie deren Überwachung zur Einhaltung
- Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen gemäß VOB/A(-EU) und Material (VgV/UVgO)
- Erfahrung mit der Förderantragstellung und deren Abrechnung (einschließlich der Erstellung von Verwendungsnachweisen)
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Bescheinigungen des Referenzgebers ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung anzufordern.
Mindestanforderung:
Mindestens eine einschlägige Referenz für das Rollout-Management im Bereich ITK, etwa für den Bau von Telekommunikationsnetzen für Schulen, mit einem Projektvolumen von mind. 20 Mio. Euro.
Mindestens eine einschlägige Referenz im Zusammenhang mit Rollout-Projekten mit Kommunen bzw. kommunalen Unternehmen.
(2) Erklärung über das in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bieters einschließlich (gesonderte Ausweisung) der Zahl seiner Führungskräfte.
Mindestanforderung:
Mindestens eine einschlägige Referenz für das Rollout-Management im Bereich ITK, etwa für den Bau von Telekommunikationsnetzen für Schulen, mit einem Projektvolumen von mind. 20 Mio. Euro.
Mindestens eine einschlägige Referenz im Zusammenhang mit Rollout-Projekten mit Kommunen bzw. kommunalen Unternehmen.
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, mit dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreue), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG abzugeben haben.
Beteiligung mehrerer Unternehmen:
(1) Erklärung, welche Teile der Bewerber beabsichtigt, an Nachunternehmer zu vergeben.
(2) Bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SRZH5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §§ 155 ff. GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.