KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Karlsruhe
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
LÄA 21-86: Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der vertraglich geschuldeten Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen das Grundlagenfachmodell für VA Strecke für die Planfeststellungsabschnitte 8.5 - 8.9 benötigt werden. Das Grundlagenfachmodell GFM für alle PfA muss nach vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter nach Abstimmung mit dem AG erstellt werden. Um die geschuldete Leistung gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags in der Lph 2 erbringen zu können müssen planungsunterstützende Grundlagenfachmodelle VA Strecke vom AN erstellt werden. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen sind jedoch nötig zu erfüllung des Werkvertrages des AN.
Durch die bereits stattgefundene Befassung der Planungsgemeinschaft mit den Bestandsdaten/-grundlagen ist diese besonders qualifiziert, die noch für die Planung des Projektes benötigten Informationen zu sammeln um das Grundlagenfachmodell VA Strecke zu erstellen. Somit kann sichergestellt werden, dass keine bereits vorhandenen Informationen nochmals aufgenommen werden. Das Risiko der doppelten Bearbeitung wird damit wesentlich reduziert. Bei Einbindung Dritter entstehen in diesem Fall überflüssige Schnittstellen welche vorraussichtlich Qualitätsverluste sowie zusätzliche Prüfschleifen mit sich ziehen. Eine Verzögerung des Projektes, Doppel- / Nacharbeit sowie zusätzliche Prüfläufe und Abstimmungsrunden ziehen höhere Kosten für das Projekt nach sich weshalb ein AN Wechsel als nicht wirtschaftlich angesehen wird. Um die zusätzlichen Leistungen zu erbringen, muss der AN die vorliegenden Unterlagen sichten, prüfen, nach den Festlegungen erneut bewerten und letzten Endes ein für die Fachmodelle kompatibles Grundlachenfachmodell erzeugen. Zusätzlich sind weitere Zulieferungen und Ergänzungen für A-/O-Liste und BAP notwendig. Diese Vorgänge führen bei einem AN der bisher nicht mit dem Projekt befasst ist nicht nur zu terminlichen Verzögerungen, sondern auch zu zusätzlichen Kosten welche durch Einarbeitung ins Projekt/ Vorhaben entstehen. Des Weiteren entstehen durch eine Hinzunahme von Dritten weitere Schnittstellen, welche ebenfalls zusätzliche Abstimmungsrunden sowieTerminverzögerungen mit dem AG und der Planungsgemeinschaft mit sich bringen. Diese zusätzlichen Schnittstellen bergen ein hohes Risiko an Qualitätsverlust und führen unbestritten zu Mehrkosten bei der Planungsgemeinschaft.