GatewayGardens VE32 Neubau freie Strecke Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI24272
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
GatewayGardens VE32 Neubau freie Strecke
Frankfurt am Main
Gateway Gardens VE32 Neubau freie Strecke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
GatewayGardens VE32 Neubau freie Strecke
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
-BGU Dr. Brehm GbR, BPK Brandschutz GmbH, Dietz Jopien Architekten AG, Frietz GmbH, GRE GmbH & Co.KG, Ingenieurgemeinschaft SPI, Dr.Zirfas Baugrund, PGNU Natur Umwelt, Riemenschneider, Siemens AG, Wittig und Kirchner, SPL Powerlines GmbH;
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main
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NT29 (VE32/15): Entwässerungsschächte im Tunnel
Im Zuge des Einbaues des Oberbaus der Überleitstelle im Tunnel wurde erkannt, dass ein Entwässerungsschacht der Tunnelentwässerung des Rohbaus im Weg ist. Um den Entwässerungsschacht zurück bauen zu können mussten Teile der Weiche (3 Schwellen + Schotter) entfernt werden und die Weiche prov. abgestützt werden. Mehrere Entwässerungsschächte des Rohbaus waren auf Grund der Überhöhung der Gleise und des damit einhergehenden höheren Schotters im Mittelbereich zu niedrig. Der Rohbauer war auf Grund von mangelnder Personalkapazität nicht in der Lage, als zusätzliche Leistung die Entwässerungsschächte zu erhöhen. Daher wurde dies bei der Firma LW von der Projektleitung beauftragt/angeordnet.