GatewayGardens VE32 Neubau freie Strecke Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI24272
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
GatewayGardens VE32 Neubau freie Strecke
Frankfurt am Main
Gateway Gardens VE32 Neubau freie Strecke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
GatewayGardens VE32 Neubau freie Strecke
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
-BGU Dr. Brehm GbR, BPK Brandschutz GmbH, Dietz Jopien Architekten AG, Frietz GmbH, GRE GmbH & Co.KG, Ingenieurgemeinschaft SPI, Dr.Zirfas Baugrund, PGNU Natur Umwelt, Riemenschneider, Siemens AG, Wittig und Kirchner, SPL Powerlines GmbH;
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main
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NT18 (VE32/13): Einkerben der Böschungen
Der Auftragnehmer teilt mit, dass gemäß ZTV La-STB bei steileren Böschungen als 1:2,5 sicherzustellen ist, dass eine ausreichende Verzahnung zwischen Damm und Oberboden hergestellt wird. Gemäß DIN18300 (VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Erdarbeiten) in der aktuellen Fassung von September 2019 fällt das Sichern von Böschungen, Flächen und Halden (4.2.11) sowie Abtreppungen oder andere sichernde Maßnahmen bei geneigten Flächen, ausgenommen für eigene Zwecke des Auftragnehmers (4.2.22) unter die besonderen Leistungen. Die herzustellende Neigung (1:1,7) ist zwar im Leistungsverzeichnis angegeben, jedoch fehlt ein Hinweis auf die herzustellende Verzahnung bzw. die zu treffenden Maßnahmen.