Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44392
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bug-se.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elsterwerda Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
MKA 72 und 75
Gegenüber der EP haben sich diverse Änderungen für den Bau des Bedienplatzes in Hoyerswerda im Zuge der AP ergeben. Neben den bisher dazu getroffenen Anordnungen, wird nun die Ausführung des baufreigegebenen AP Planpakets EA-04 für den Bedienplatz Hoyerswerda angeordnet, womit auch alle zusätzlich zum LV notwendigen Leistungen für die Ausführung des Planpakets angeordnet sind.
MKA 73
Für den neu zu errichtenden Bedienplatz Hoyerswerda wird eine Stromversorgung aus dem bestehenden ESTW-UZ Senftenberg benötigt, womit auch zusätzliche EEA Leistungen innerhalb des ESTW-UZ Senftenberg notwendig sind. Dazu zählen die Anpassung der UV 3, halogenfreie Anlagenteile und dazugehörige Durchführung oder Mitarbeit bei Abnahme, Revision und messtechnischer Prüfung.
MKA 74 und 76
Gegenüber der EP haben sich diverse Änderungen zur AP ergeben. Neben den bisher dazu getroffenen Anordnungen, wird nun die Ausführung der baufreigegebenen AP Planpakete EA-02 ESTW-A BEB und EA-03 Plessa angeordnet, womit auch alle zusätzlich zum LV notwendigen Leistungen für die Ausführung der Planpakete angeordnet sind.
Alle hier genannten Leistungen sind zwingend für eine abnahmefähige Anlage und damit erfolgreiche Inbetriebnahme erforderlich.
Der AN ist mit der gesamthaften Ausführung beauftragt. Aufgrund der Komplexität und ineinandergreifenden Bauleistungen ist eine separate Ausschreibung der Leistung technisch nicht möglich. Die Leistungen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung in der erforderlichen Qualität ist die Bausausführung zwingend durch das ausführende Unternehmen gemäß dessen Bauablauf vorzunehmen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar.