Kommandowagen für die Feuerwehr Hanau Referenznummer der Bekanntmachung: 14-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63452
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommandowagen für die Feuerwehr Hanau
Die Stadt Hanau beabsichtigt die Beschaffung von 7 Kommandowagen für die Feuerwehr Hanau
August-Sunkel-Str. 3
63452 Hanau
PKW 5-Türer für 5 Insassen geeignet, mit feuerwehrtechnischem Ausbau als KdoW gem. DIN SPEC 14507-5:2014-06 gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit gem. §123 und §124 GWB das keine Ausschlussgründe vorliegen
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
VHB 124
a) Nachweis über eine zugelassene Fachwerkstatt im Radius von max. 15 km und max. 20 Min. Fahrzeit
b) Detaillierter Fertigungs- und Terminplan
c) Angaben zu wichtigen Inspektions- und Wartungsintervallen für die Hauptaggregate
d) Bestätigung der Mindestgarantieleistungen von:
-120 Monate gegen Durchrostung (auch von innen nach außen)
- 36 Monate gegen Lachmängel
- 24 Monate auf alle Fahrgestellkomponenten
- 24 Monate auf Einbauten und elektrische Ausstattung wie Signalanlage, Frontblitzer, Verkabelung etc.
e) Fahrwerteübersicht (Technisches Datenblatt) mit Angaben zu Bremsweg, Verbrauch, Abgas-Emission und Wendekreis
f) Umweltkriterien, Angaben über die Einstufung des Motors nach der Abgasnorm
g) Konformitätserklärung, dass das angebotene Produkt allen Richtlinien und angewandten Normen entspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland