Lieferung eines Staffellöschfahrzeuges (StLF 20) für die Feuerwehr Egelsbach Referenznummer der Bekanntmachung: KU-2021-006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Egelsbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kommunalup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Staffellöschfahrzeuges (StLF 20) für die Feuerwehr Egelsbach
Lieferung eines Staffellöschfahrzeuges (StLF 20) nach Technischer Richtlinie Hessen für die Freiwillige Feuerwehr Egelsbach.
Fahrgestell
Lieferung an den Auftragnehmer von Los 2
Lieferung eines Fahrgestells gemäß beigefügter Leistungsbeschreibung zum Aufbau eines Staffellöschfahrzeug (StLF 20) nach Technischer Richtlinie Hessen.
Feuerwehrtechnischer Aufbau
Die Abholung des Fahrzeuges erfolgt im Werk des Auftragnehmers.
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Staffellöschfahrzeug (StLF 20) nach Technischer Richtlinie Hessen passend zum Fahrgestell aus Los 1.
Feuerwehrtechnische Beladung
Lieferung an den Auftragnehmer von Los 2
Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung nach der beigefügten Leistungsbeschreibung für ein Staffellöschfahrzeug (StLF 20) nach Technischer Richtlinie Hessen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65936
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnischer Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenlinden
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85664
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Beladung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Petersberg
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36100
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8TRZSY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).