Server Beschaffung zur Erweiterung des bestehenden S2D Clusters Referenznummer der Bekanntmachung: 2
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 25 250 65285
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fritzlar
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl: 34560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hospital-fritzlar.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hospital-fritzlar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Server Beschaffung zur Erweiterung des bestehenden S2D Clusters
Der bestehende S2D Cluster des Hospitals zum Heiligen Geist soll für die weitere Digitalisierung der Krankenhausinfrastruktur um 2 Hosts erweitert werden. Um zu gewährleisten, dass diese neuen Hosts nahtlos im bestehenden Cluster laufen, sollen diese identisch zu den bestehenden Hostsystemen des Anbieters DELL sein. Das Hospital zum Heiligen Geist beabsichtigt daher eine Beschaffung von zwei zusätzlichen Servern des Anbieters DELL zur Erweiterung des bestehen-den Systems.
Fritzlar
Server Beschaffung zur Erweiterung des bestehenden S2D Clusters
Aufbau und Resilienzfazilität gem. Artikel 22 der Verordnung (EU) 2021/241
Beschaffung im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetz
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Durchführung einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb mit dem Ziel einer Di-rektbeauftragung des Anbieters DELL ist nach den hier maßgeblichen Vorschriften der Unter-schwellenvergabeordnung (UVgO) ausnahmsweise aus technischen Gründen gerechtfertigt. Nach § 8 Abs. 4 Nr. 12 UVgO kann der Auftraggeber Aufträge im Wege einer Verhandlungsver-gabe ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen,
a) die zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind,
b) bei denen ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und
c) bei denen dieser Wechsel eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige tech-nische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde.
Diese Voraussetzungen sind hier vollumfänglich erfüllt. Ein Wechsel des Server-Anbieters würde dazu führen, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste. Nur die Server des Anbieters DELL bieten die Gewissheit, dass diese nahtlos im bestehenden Cluster laufen. Ein Wechsel des Anbieters würde für den Auftraggeber unverhält-nismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen. Insbesondere der Umgang mit den integrierten Managementoberflächen (IDRAC) durch das IT Personal des Hospitals und die Option, Hardware innerhalb des Clusters zu tauschen, werden als großer Vorteil betrachtet. Zudem würde der Support des Gesamtsystems bei unterschiedlichen Herstellern den Betrieb deutlich erschweren und zu erhöhten eventuellen Wiederherstellungszeiten führen.
Darüber hinaus ist auch eine „vorteilhafte Gelegenheit“ i. S. von § 8 Abs. 4 Nr. 14 UVgO gegeben, die voraussichtlich zu einer wirtschaftlicheren Beschaffung führt, als dies bei Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung oder Beschränkten Ausschreibung der Fall wäre. Denn durch die Er-weiterung des Bestandssystems besteht für das Hospital die Möglichkeit, von besonders günsti-gen Konditionen der DELL über sogenannte Projektpreise, also größtmöglich rabattierte Preise, zu profitieren (sh. hierzu das als Anlage beigefügte über Zimmer & Lange eingeholte Angebot).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Server Beschaffung zur Erweiterung des bestehenden S2D Clusters
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baunatal
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34225
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der konkrete Betrag der in II.1.7 genannt ist, ist nicht der reale Auftragswert. Aus Geheimhaltungsgründen wird er nicht veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)