Erneuerung der bestehenden Firewalls Sophos XG Referenznummer der Bekanntmachung: 3

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 2525065285
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fritzlar
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl: 34560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hospital-fritzlar.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hospital-fritzlar.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung der bestehenden Firewalls Sophos XG

Referenznummer der Bekanntmachung: 3
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die bestehenden Firewalls am Hauptsitz in Fritzlar sollen erneuert werden. Es ist eine Aufrüstung des Hauptsitzes von Sophos SG auf Sophos XG geplant.

Andere Niederlassungen werden bereits mit Sophos XG Geräten betreut. Die Aufrüstung des Hauptsitzes von Sophos SG auf Sophos XG ist daher der noch fehlende Baustein zur Sicherstellung der Kompatibilität des Gesamtsystems und im Hinblick auf die Verwaltbarkeit.

Da das Personal vor Ort seit Jahren mit Sophos und deren Managementkomponenten arbeitet, wäre ein Wechsel auf einen anderen Hersteller mit erheblichen Nachteilen verbunden. Auch die Anbindung der Außenstellen sowie die Verwaltung der dort stehenden Sophos XG Systeme würde durch die Verwendung eines anderen Herstellers deutlich verkompliziert. Absolutes Alleinstellungsmerkmal der Firma Sophos ist die Synchronized Security, die bisher einmalig im Firewall Security Umfeld ist. Aktuelle Aktionen des Herstellers senken dazu die Beschaffungskosten, da bestehende Hardware und Lizenzen den Beschaffungspreis reduzieren. Daher wäre die Beschaffung neuer Sophos XG Systeme sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht die aktuell optimalste Lösung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Fritzlar

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erneuerung der bestehenden Firewalls Sophos XG

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Aufbau- und Resilienzfazilität gem. Artikel 22 der Verordnung (EU) 2021/241

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Beschaffung im Rahmen der Förderung durch das Krankenhauszukunftsgesetz

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die Durchführung einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb mit dem Ziel einer Direktbeauftragung des Anbieters Sophos ist nach den hier maßgeblichen Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ausnahmsweise aus technischen Gründen gerechtfertigt. Nach § 8 Abs. 4 Nr. 12 UVgO kann der Auftraggeber Aufträge im Wege einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen,

a) die zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind,

b) bei denen ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und

c) bei denen dieser Wechsel eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde.

Diese drei Voraussetzungen sind hier vollumfänglich erfüllt. Ein Wechsel des Firewall-Anbieters würde dazu führen, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste. Nur die Aufrüstung der bestehenden Firewall des Anbieters Sophos bietet die Gewissheit, dass diese nahtlos im Hospital läuft. Ein Wechsel des Anbieters würde für den Auftraggeber unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen.

Darüber hinaus ist auch eine „vorteilhafte Gelegenheit“ i. S. von § 8 Abs. 4 Nr. 14 UVgO gegeben, die voraussichtlich zu einer wirtschaftlicheren Beschaffung führt, als dies bei Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung oder beschränkten Ausschreibung der Fall wäre. Denn durch die Erweiterung des Bestandssystems besteht für das Hospital die Möglichkeit, von besonders günstigen Konditionen des Anbieters Sophos über sogenannte Projektpreise, also größtmöglich rabattierte Preise, zu profitieren.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung der bestehenden Firewalls Sophos XG

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
14/02/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baunatal
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34225
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der konkrete Betrag der in II.1.7 genannt ist, ist nicht der reale Auftragswert. Aus Geheimhaltungsgründen wird er nicht veröffentlicht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.

Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/02/2022

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