Smart City „Wiesbaden goes Smart“: Beratungsleistungen im Kontext der Umsetzung Referenznummer der Bekanntmachung: 01-801/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesbaden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Smart City „Wiesbaden goes Smart“: Beratungsleistungen im Kontext der Umsetzung
Die fortschreitende Digitalisierung wirkt sich sukzessive auf alle Lebensbereiche in der Gesellschaft aus. Städte und Gemeinden müssen und wollen sich dem digitalen Wandel stellen sowie die damit verbundenen Chancen und Potentiale gezielt nutzen. Dabei stehen die Kommunen insbesondere vor der Herausforderung, die Digitalisierung im Sinne einer nachhaltigen, ganzheitlichen und integrierten Stadtentwicklung strategisch sowie am Gemeinwohl orientiert zu gestalten. Auch die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) wird in diesem Kontext – u. a. unterstützt durch finanzielle Zuwendungen des hessischen Ministeriums für Digitale Strategie und Entwicklung - ein zentrales Programmmanagement “Smart City Wiesbaden“ implementieren.
Die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden möchte in diesem Zusammenhang durch externes Management / Steuerung und fachliche Beratung die zielgerichtete Umsetzung sicherstellen.
Parallel werden Leistungen für die Beteiligung und Kommunikation im Kontext von Citizen Science für das Projekt Smart City „Wiesbaden goes Smart“ ausgeschrieben.
65189 Wiesbaden
Gegenstand der Ausschreibung sind Management- / Steuerungsleistungen und fachliche Beratung für die zielgerichtete Umsetzung des Projekts Smart City „Wiesbaden goes Smart“. Darüber hinaus werden bei Bedarf qualifizierte Unterstützungsleistungen für technologische Umsetzungen von einzelnen Use Cases erwartet.
Unter dem Begriff „Smart City“ werden ganzheitliche Entwicklungsvorhaben subsumiert, welche insbesondere unter der Nutzung von Citizen Science und informationstechnologischen Potentialen gezielte nutzerorientierte Mehrwerte für Menschen direkt vor Ort in einer Kommune schaffen sollen.
Berücksichtig werden dabei u.a. gesellschaftliche, wirtschaftliche und technologische Innovationen, um bspw. Städte sukzessive attraktiver, effizienter, grüner und sozial inklusiver zu gestalten.
Seit Januar 2021 hat die LHW in einem breiten Beteiligungsprozess mit Stakeholdern der Stadtgesellschaft Wiesbaden ein Konzept „Smart City – Wiesbaden goes Smart“ erarbeitet. Es enthält die wesentlichen Anforderungen der unterschiedlichen Wiesbadener Ziel-/Interessensgruppen an eine Smart City (siehe Anlage Managementsummary). Hierbei wurden gemeinsam acht sog. „Wirkungsbereiche“ identifiziert (Menschen, Verkehr & Mobilität, Energie, Gesundheit, Bildung & Kultur, Gebäude, Urbanes und Wirtschaft) und jeweils Leitlinien entwickelt, welche unter der Prämisse der Gemeinwohlorientierung handlungsleitend und zielführend zu berücksichtigen sind.
Das Projekt erhält mit Zuwendungsbescheid aus dem Juli 2021 eine Förderung aus Landesmitteln des Programms „Starke Heimat Hessen II“.
Insgesamt handelt es sich um einen stark iterativen und agilen Prozess, der auch einen umfassenden Transfer von Erfahrungen, Wissen (über Technik, Organisation, Prozesse und Marktgeschehen) sowie Technologien auf nicht geförderte Kommunen sicherstellen muss.
Weitere Informationen zum Projekt u.a. aus dem Förderantrag erhalten die ausgewählten Bieter nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung.
Mittels europaweiter Durchführung eines wettbewerblichen Dialogs gemäß §18 VgV werden Konzepte (Herangehensweisen und dazu notwendige Leistungsbausteine) gesucht, um die von der LHW definierten Projektziele mit dem vorgegebenen Auftragsbudget von [Betrag gelöscht] Euro netto bestmöglich zu erreichen.
Im ersten Schritt werden dazu geeignete Bieter ausgewählt und zur Teilnahme am Dialog eingeladen.
Die ausgewählten Dialog-Teilnehmer werden zunächst zur Erstellung und Präsentation eines Konzepts zur Bewältigung der genannten Ziele aufgefordert.
Im Dialog wird die optimale Herangehensweise an die Aufgabe und die hierzu notwendigen Leistungsbausteine gemeinsam mit der Auftraggeberin erarbeitet. Der Dialog kann mehrere Phasen umfassen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Anzahl der Lösungsvorschläge anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern und den Dialog mit Bietern, deren Vorschläge nicht zielführend sind, zu beenden.
Nach Abschluss der Dialogphase werden die verbleibenden Bieter zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage der in der Dialogphase festgelegten Lösungen aufgefordert.
Projektzeitraum: Mitte 2022 bis Ende 2023
Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen.
Die Auftraggeberin sieht keine Zahlungen oder Prämien an die Teilnehmer am Dialog vor. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge, der Lösungsvorschläge/Projektentwürfe bzw. Angebote und für die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
Es sind bereits Dienstleister im Rahmen der Antragstellung der Fördermittel mit der Thematik befasst gewesen. Diesen steht es frei, sich bei diesem Verfahren zu bewerben.
Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag. Sofern für die vollständige Leistungserbringung notwendig, kann die Laufzeit entsprechend verlängert werden.
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3-5 punktbesten Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zum Dialog aufgefordert werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerbern die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber. In diesem Fall werden 5 Bieter ausgewählt, bzw. per Losverfahren bestimmt.
Geforderte Nachweise:
WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT:
Umsatz:
- Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen
TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT:
Fachkräfte:
- Anzahl der qualifizierten Fachkräfte für vergleichbare Leistungen
Referenzen:
Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den Kategorien
A Referenzen zu „Smart City“
B Referenzen zu „Change Management sowie agilem Projektmanagement in der öffentlichen Verwaltung“
C Referenzen zu „Multiprojektmanagement“
D Referenzen zu „Digitale Verwaltung / E-Government“
E davon (Kategorie A-D) mit „Fördermittelmanagement“
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Grundsätzlich wertungsfähig sind Referenzen unter folgenden Bedingungen:
- Leistungszeitraum: Abschluss innerhalb der letzten 4 Jahre (nicht vor 2018)
- Leistungsumfang: die zu bewertenden Leistungen müssen bereits überwiegen erbracht worden sein (beauftragte, aber noch nicht begonnene Leistungsbestandteile werden nicht berücksichtigt)
Zu den einzelnen Referenzen sind jeweils nachvollziehbare und plausible Angaben in den Anlagen "Formblatt Referenzprojekte" zum Teilnahmeantrag zu machen (Projektbezeichnung, Projektinhalt, Projektzeitraum, erbrachte Leistungen, Auftragswert und Auftraggeber, etc.).
Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz bei diesem Verfahren finden Sie in der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge zusammen mit den erforderlichen Nachweisen berücksichtigt, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu berücksichtigen.
Der Teilnahmeantrag sowie die erforderlichen Anlagen sind vollständig auszufüllen. Bei einem elektronisch übermittelten Teilnahmeantrag in Textform muss der Bewerber zwingend erkennbar sein. Der Bewerber sowie ggfls. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmer zur Eignungsleihe sind zu benennen. Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Definition KMU und entsprechende Erklärungen zur Eintragung ins Handelsregister zu tätigen.
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Hinweis für Bewerbergemeinschaften:
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte
"Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formblatt ist Anlage zur Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters einzureichen.
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Hinweis zur Eignungsleihe:
Bei Vorliegen einer Eignungsleihe muss mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z.B. durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung) geführt werden.
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Folgende erforderliche Eigenerklärungen zur Eignung sowie zu den Verfahrens- und Auftragsbedingungen sind unter Pkt. 2.1 des Teilnahmeantrags abzugeben – eine unterlassene bzw. nicht vollständige Erklärung kann zum Ausschluss führen:
- Erklärung, dass die übersandten bzw. die ggf. über die Vergabeplattform
mitgeteilten Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Gegenstand des Antrages ist,
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB (ausgenommen Selbstheilung – vgl. Hinweis im Teilnahmeantrag),
- Erklärung, dass diese Dienstleistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt,
- Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei BG von jedem Mitglied und der NU),
- Erklärung, dass alle von der Auftraggeberin in schriftlicher, mündlicher oder digitaler Form erhaltenen Informationen nicht an Dritte weitergegeben bzw. zugänglich gemacht werden und nur im Rahmen dieses Verfahrens verwendet werden,
- Erklärung, dass der/die Bewerber/in keine eigenen (Allgemeinen)
Geschäftsbedingungen zum Bestandteil seines/ihres Angebots machen wird,
- Erklärung zur Richtigkeit aller Angaben.
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Folgende erforderliche Eigenerklärungen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen. Eine unterlassene bzw. nicht vollständige Erklärung kann zum Ausschluss führen:
- Erklärung zum ‚Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen‘ in der Fassung vom 23.10.2020 (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung),
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, GVBl. S. 338 (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung)
- Geheimhaltungsvereinbarung
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Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
UMSATZ:
Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaft in Summe der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel. Bei Nachunternehmern gilt, dass deren Umsätze, für die für die Eignungsleihe in Betracht kommenden Leistungen ebenfalls addiert und mit angegeben werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindesteignung:
Umsatz für vergleichbare Leistungen in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro netto im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
FACHKRÄFTE:
- Anzahl der qualifizierten Fachkräfte bezogen auf den Auftragsgegenstand
REFERENZEN (siehe auch II.2.9.):
Punkte (in Summe max. 100) werden wie folgt vergeben (siehe Anlage Matrix – Eignungskriterien):
Die Auftraggeberin wird die eingereichten Referenzen anhand der im Formblatt gemachten Angaben einer Gesamtbetrachtung im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit der zu vergebenen Aufgabe unterziehen und bewerten. Dazu ist eine aussagekräftige Beschreibung des Projektes auf dem Formblatt des Teilnahmeantrags erforderlich.
A Referenzen zu "Smart City":
max. 50 Punkte (25 Punkte je Referenz (gewertet werden max. 2 Referenzen)
Dabei:
- müssen mindestes 3 der nachfolgenden Handlungsfelder gem. Smart City Atlas bzw. Wirkungsbereiche der LHW (Bildung, Datenplattform, Energie & Umwelt, Gesellschaft, IT-Infrastruktur sowie Mobilität bzw. Menschen, Verkehr & Mobilität, Energie, Gesundheit, Bildung & Kultur, Urbanes, Wirtschaft) bearbeitet worden sein,
- für eine Kommune > 100.000 Einwohner,
- Leistungsumfang: Strategie(weiter)entwicklung und Umsetzung/Projektmanagement
B Referenzen zu „Change-Management sowie agilem Projektmanagement in der öffentlichen Verwaltung“
15 Punkte bei 1 Referenz, wenn beide Themenstellungen in der öffentlichen Verwaltung (Change-Management und agiles Projektmanagement) erfüllt sind sowie 10 Punkte, wenn nur 1 Thema erfüllt ist (gewertet wird max. 1 Referenz).
C Referenzen zu „Multiprojektmanagement“
5 Punkte bei 1 Referenz (gewertet wird max. 1 Referenz)
Leistungsumfang: Koordinierung, Steuerung und Kontrolle oder Strategieentwicklung und Begleitung der Umsetzung
D Referenzen zu „Digitale Verwaltung / E-Government“
15 Punkte bei 1 Referenz (gewertet wird max. 1 Referenz)
Leistungsumfang: Strategieentwicklung und Projektmanagement
E davon (Kategorie A-D) mit „Fördermittelmanagement“
15 Punkte bei 1 Referenz (gewertet wird max. 1 Referenz)
wenn eine wertbare Referenz in einer der vorgenannten Kategorien (A-D) auch die Leistung Fördermittelmanagement beinhaltet (Antragstellung, Abwicklung, Verwendungsnachweis)
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Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern (Anlage zur Bekanntmachung) benannt oder beschrieben sind.
Die eingereichten Referenzen werden in allen Kategorien gewertet, deren geforderten Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind.
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Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindesteignung:
Mindesteignung Fachkräfte: 4 qualifizierte Fachkräfte.
Mindesteignung Referenzen: insg. mind. 1 grundsätzlich wertbare Referenz.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
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Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
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Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der
Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
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Grundsätzlich ist ein Angebot zuschlagsfähig, wenn es in Summe mit mindestens 300 Punkten bewertet wurde.
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Wegen der Corona-Krise bleibt die Form der Dialoge zunächst vorbehalten. Aktuell beabsichtigt die Auftraggeberin in der Dialogphase so weit wie möglich auf Vor-Ort Termine zu verzichten. Die Dialoggespräche sollen stattdessen mittels Webkonferenzen durchgeführt werden. Nähere Informationen werden den Bietern mit der Aufforderung zum Dialog mitgeteilt.
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Alle Anlagen dieser Bekanntmachung sind zu berücksichtigen.
Dies sind:
A) Anlagen dieser Bekanntmachung, die beim Teilnehmer verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind (diese werden auch Vertragsbestandteil, sofern eine Projektrelevanz erkennbar ist):
1. Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
2. Matrix – Eignungskriterien
3. Matrix – Zuschlagskriterien (für Phase 2)
4. Information zum Dialog und Angebotsabgabe (für Phase 2)
5. Aktueller Projektstand Smart City – „Wiesbaden goes Smart“ (Managementsummary)
B) Anlagen dieser Bekanntmachung, die, soweit erforderlich, ausgefüllt einzureichen sind:
6. Formular Teilnahmeantrag,
7. Formblatt Referenzprojekte (entsprechend vervielfältigt),
8. Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung (als Scan),
9. Formblatt Nachunternehmerverpflichtungserklärung (als Scan),
10. Formblatt Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, GVBl. S. 338
11. Formblatt Eigenerklärung zum ‚Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen‘ in der Fassung vom 23.10.2020 (StAnz 48/2020 S. 1216)
12. Formblatt Geheimhaltungsvereinbarung (als Scan)
C) weitere Unterlagen, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
- ggfs. Angaben zu wirtschaftlicher Verknüpfung sowie entsprechende Nachweise
D) Anlagen dieser Bekanntmachung, die ggf. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
- Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zu den geleisteten Eigenerklärungen
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen im Original
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Rückfragen zum Verfahren sind an die unter Punkt I.3 genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
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Bei technischen Problemen mit der subreport ELVIS Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0221/985 78-0 oder [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]