BIM-Bestandsvermessung Neubau Gl.15/16 Han. Hbf Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54924
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Bestandsvermessung Neubau Gl.15/16 Han. Hbf
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Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Bestandsvermessung Neubau Gl.15/16 Han. Hbf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT13 Wien
Postleitzahl: 1060
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
BIM-Bestandsvermessung Neubau Gl.15/16 Han. Hbf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT13 Wien
Postleitzahl: 1060
Land: Österreich
NT01
Ziel der Hauptvertragsleistung ist ein gesamtes BIM-Bestandsmodell des Projektbereiches einschl. der generierten 3DPunktwolken.
Dabei sind tlw. Bestandspunktwolken des AG zu verwenden. Bei der Bearbeitung der Bestandspunktwolken wurde
festgestellt, dass diese nicht der im HV definierten Qualität entsprachen. Daher ist die Aufnahme zusätzlicher Bereiche
erforderlich, um das Vertragssoll der Gesamtpunktwolke einschl. Gesamtmodell zu erfüllen.
Bei einem Wechsel des AN drohen erhebliche Genauigkeitsverluste im Aufmaß, da die Verknüpfung der Daten ausverschiedenen Aufmaßen, aufgrund unterschiedlicher Messkonzepte erheblich erschwert wird. Die Grundlage für die weiterePlanung im Projekt wird erheblich verschlechtert. Ein neuer müsste umfangreiche zusätzliche Arbeiten ausführen, um einerVerknüpfung der Punktwolken zu ermöglichen. Dies würde erhebliche Zusatzkosten verursachen. Darüber hinaus liegt dieLeistung auf dem kritischen Weg des Projektterminplans, dorhen Nominalisierungskosten von ca. 4,6 Mio. € bei einer Neuvergabemit 6 Monaten Vorlauf.