Projekt: Brenner-Nordzulauf (München – Rosenheim – Grenze D/A – Kundl/ Radfeld – Innsbruck)Geotechnische und hydrochemische Laboranalysen , Lph 1+2 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49045
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt: Brenner-Nordzulauf (München – Rosenheim – Grenze D/A – Kundl/ Radfeld – Innsbruck)Geotechnische und hydrochemische Laboranalysen , Lph 1+2
Das temporärere Bohrkernlager zur Abholung der Proben liegt in 83115 Neubeuern.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind labortechnische Untersuchungen und Tests an den durch Erkundungsbohrungen gewonnenen Boden-, Fels- und Wasserproben. Die labortechnisch ermittelten Kennwerte und Ergebnisse dienen als Ergänzung zur Beschreibung und Beurteilung der geologischen, geotechnischen und hydrogeologischen Untergrundverhältnisse und zur Ermittlung der Kennwerte für das Baugrundmodell.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Projekt: Brenner-Nordzulauf (München – Rosenheim – Grenze D/A – Kundl/ Radfeld – Innsbruck)Geotechnische und hydrochemische Laboranalysen , Lph 1+2
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Das temporärere Bohrkernlager zur Abholung der Proben liegt in 83115 Neubeuern.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind labortechnische Untersuchungen und Tests an den durch Erkundungsbohrungen gewonnenen Boden-, Fels- und Wasserproben. Die labortechnisch ermittelten Kennwerte und Ergebnisse dienen als Ergänzung zur Beschreibung und Beurteilung der geologischen, geotechnischen und hydrogeologischen Untergrundverhältnisse und zur Ermittlung der Kennwerte für das Baugrundmodell.
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Aufgrund der nicht erwarteten, schlechten Konsistenz der im Zuge der Erkundungsbohrungen gewonnen Proben, kommt es bei
der Durchführung der beauftragten Laborversuche wiederholt zu Komplikationen. Aufgrund der Komplikationen ist eine Enge
Abstimmung des Laborpersonals mit dem beauftragten Baugrundgutachter nötig um die Versuche so anzupassen, dass trotz der
Schwierigkeiten noch aussagekräftige Bodenkennwerte gewonnen werden können. Dieser zusätzliche Abstimmungsaufwand war
nicht zu erwarten, ist jedoch zwingend notwendig um aus den gewonnenen Proben aussagekräftige Erkenntnisse ziehen zu
können und somit eine gewisse Planungssicherheit zu erlangen. - LÄ01
Der Mehraufwand stellt sich erst heraus, wenn die Proben beim AN sind und dieser die Proben in die Versuchsapparaturen
einbaut. Ein weiterer Transport der Proben zu einem anderen AN würde zur starken Verfälschung der Versuchsergebnisse bis hin
zur Nutzlosigkeit führen. Durch einen weiteren Transport der sensiblen Proben (Seetone) wären die beauftragten Versuche
aufgrund der zu erwartenden verschlechterung der Probenqualität nicht mehr durchführbar.