Projekt: Brenner-Nordzulauf (München – Rosenheim – Grenze D/A – Kundl/ Radfeld – Innsbruck)Geotechnische und hydrochemische Laboranalysen , Lph 1+2 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49045
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt: Brenner-Nordzulauf (München – Rosenheim – Grenze D/A – Kundl/ Radfeld – Innsbruck)Geotechnische und hydrochemische Laboranalysen , Lph 1+2
Das temporärere Bohrkernlager zur Abholung der Proben liegt in 83115 Neubeuern.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind labortechnische Untersuchungen und Tests an den durch Erkundungsbohrungen gewonnenen Boden-, Fels- und Wasserproben. Die labortechnisch ermittelten Kennwerte und Ergebnisse dienen als Ergänzung zur Beschreibung und Beurteilung der geologischen, geotechnischen und hydrogeologischen Untergrundverhältnisse und zur Ermittlung der Kennwerte für das Baugrundmodell.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Projekt: Brenner-Nordzulauf (München – Rosenheim – Grenze D/A – Kundl/ Radfeld – Innsbruck)Geotechnische und hydrochemische Laboranalysen , Lph 1+2
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Das temporärere Bohrkernlager zur Abholung der Proben liegt in 83115 Neubeuern.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind labortechnische Untersuchungen und Tests an den durch Erkundungsbohrungen gewonnenen Boden-, Fels- und Wasserproben. Die labortechnisch ermittelten Kennwerte und Ergebnisse dienen als Ergänzung zur Beschreibung und Beurteilung der geologischen, geotechnischen und hydrogeologischen Untergrundverhältnisse und zur Ermittlung der Kennwerte für das Baugrundmodell.
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Aufgrund der besonderen Beschaffenheit der gewonnenen Bodenproben im Hinblick auf deren Konsistenz und
Zusammensetzung, werden seitens des begleitenden Baugrundgutachters weitere bzw. leicht abgewandelte (gegenüber dem
bestehenden Vertrag) Versuche empfohlen. Des weiteren haben sich die regulatorischen Grundlagen für die abfalltechnischen
Untersuchungen an den Bodenproben seit dem Zeitpunkt der Ausschreibung geändert, wodurch aktuell nach andern Vorgaben
untersucht werden muss und die alten Regelungen ihre Gültigkeit verlieren. - LÄ02
Die zusätzlichen Versuche werden an Proben durchgeführt, an welchen auch andere bereits beauftragte Versuche seitens der
LGA durchgeführt werden. Ein Ortswechsel zwischen den einzelnen Versuchen ist aufgrund der Probensensibilität nicht
durchführbar und würde zu Fehlversuchen bzw. zur Verfälschung der Ergebnisse führen. Des weiteren würde ein gesondertes
Labor zu einem erheblich größeren Abstimmungsaufwand und zu vermehrten Schnittstellen führen was seitens der beteiligten AN
(Labor, Baugrundgutachter und Bauüberwachung) wiederum zu Mehraufwänden führen würde.