Bauüberwachung Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße inkl. Spurplanänderung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38555
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße inkl. Spurplanänderung
Bauüberwachung VV Bau und VV Bau STE für Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße inkl. Spurplanänderung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachung Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße inkl. Spurplanänderung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Bauüberwachung VV Bau und VV Bau STE für Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße inkl. Spurplanänderung
Bauüberwachungsleistungen zu Bodenvorvergütung (MKA 11_9)
Im Zuge der Bauausführung hat sich ergeben, dass für den zweiten Bauabschnitt aufgrund der Erfahrungen aus dem BA1 bei den Verbauarbeiten (Bodenverhältnisse etc.) eine vorlaufende Vorvergütung erforderlich ist. Um die Terminschiene einzuhalten, müssen die Arbeiten zusätzlich zu den Tagschichten in Nachtschichten durchgeführt werden. Anhand der vorliegenden Unterlagen und vorlaufenden Untersuchungen war dieser Umstand zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht absehbar. Die Arbeiten stehen in direktem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Baumaßnahme und sind zwingend zur Realisierung dieser erforderlich.