Projekt: S11 - Projektsteuerungsleistung Leitungsänderungsmaßnahmen III Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56253
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt: S11 - Projektsteuerungsleistung Leitungsänderungsmaßnahmen III
S11 - Projektsteuerungsleistung Leitungsänderungsmaßnahmen III
Es können Angebote für einzelne Lose oder mehrere Lose abgegeben werden. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind alle Loskombinationen möglich. Nach den geltenden Vorgaben kann damit auch losübergreifend gewertet werden.
S11 - (PFA 1.1 und 1.2) Leistungsänderungsmaßnahmen - TM4, TM6, TM 6.2, TM7, TM7.2
Steuerung der Leitungsänderungsmaßnahmen für folgende Maßnahmen:
TM 4: Errichtung eines neuen Haltepunktes in der S-Bahn in Köln-Kalk West;
TM 6: Erweiterung des Bahnhofs Köln Messe/Deutz um 2 S-Bahnsteigkanten auf der Nordseite (neuer Mittelbahnsteig an den Gleisen 23 und 24 ein schließlich Gleisverbindungen);
TM 6.2: Stützwand als Vorsorgemaßnahme für einen Bypass in Köln-Deutz;
TM 7: Erweiterung des Bahnhofs Köln Hbf um 2 S-Bahnsteigkanten auf der Nordseite (neuer Mittelbahnsteig an den Gleisen 12 und 13 ein schließlich Gleisverbindungen);
TM 7.2: Weichenverbindung Köln Hbf Westkopf.
S11 - (PFA 2.1 und 2.2) Leitungsänderungsmaßnahmen - TM1, TM1.1, TM2, TM3, TM9, TM10, TM11
Köln
Steuerung der Leitungsänderungsmaßnahmen Stufe 2 (Leistungen während der Entwurfs- und Genehmigungsplanung) für folgende Maßnahmen:
TM 1: Ausbau des Bahnhofs Bergisch Gladbach (mit bis zu 3 zusätzlichen Bahnsteigkanten);
TM 1.1: ESTW Bergisch Gladbach;
TM 2: Zweigleisiger Ausbau der Bahnstrecke Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach (Strecke 2663);
TM 3: Neubau eines Außenbahnsteiges in Bergisch Gladbach Duckterath auf der Nordseite;
TM 9: Aufhöhung des Bestandsbahnsteiges Duckterath (Südseite) auf 96/76 cm, Anpassungen Zugang, Aufzug, Blindenleitsystem, Beleuchtung, Ausstattung;
TM 10: Aufhöhung des Haus- und Mittelbahnsteiges in Köln-Dellbrück auf 96/76 cm, Anpassungen Zugang, Blindenleitsystem, Beleuchtung, Ausstattung;
TM 11: Aufhöhung der beiden Außenbahnsteige in Köln-Holweide auf 96/76 cm, Anpassungen Zugang, Blindenleitsystem, Beleuchtung, Ausstattung, Dächer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Die Erklärungen sind auf der Vergabeplattform abzugeben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Die Erklärungen sind auf der Vergabeplattform abzugeben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
-Erklärung über die technische und beruflichen Fähigkeiten in Bezug auf Leistungen im Zusammenhang mit Leitungskreuzungen in
vergleichbare Projekten in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Darlegung unter Verwendung der zur Verfügung gestellten
Anlage "21FEI56253 Eignungskriterien PM Leitungskreuzungen S11"; Nachweis von Referenzen Bewerber: mindestens drei (3) Referenzprojekte mit vergleichbaren Leitungskreuzungsmaßnahmen mit Tätigkeiten in der Objektplanung und/oder Steuerung (Schwerpunkt Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke) zu benennen welche auch Leitungsänderungsmaßnahmen beinhaltet haben, kurze Beschreibung der Referenzprojekte sowie konkreten Bezug zu Leitungskreuzungs- und Umverlegungsmaßnahmen im Referenzprojekt, max. 1 Seite je Referenz; Nachweis der Mindestanforderungen der vorgesehenen Mitarbeiter/innen [MA] (Ingenieurabschluss und 3 Jahre Berufserfahrung; Nachweis durch Lebenslauf max. 1 Seite und Abschlussurkunde (z.B. Diplom, Bachelor, Master); Nachweis Referenzen MA: Es sind maximal drei (3) Referenzen aber mindestens eine (1) Referenz je Mitarbeiter zu benennen, kurze Beschreibung des Referenzprojektes und der erbrachten Leistung auf separater Anlage, maximal 1 Seite je Mitarbeiter.
Bei Bietergemeinschaften gilt diese Erklärung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Die Erklärungen sind auf der Vergabeplattform abzugeben. Alle ergänzend geforderten Anlagen/Nachweise sind auf der Vergabeplattform hochzuladen.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme; Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
— Nr. 1 DB Energie GmbH,
— Nr. 2 DB Kommunikationstechnik GmbH,
— Nr. 3 DB Engineering & Consulting GmbH,
— Nr. 4 Arup,
— Nr. 5 HOST Projektmanagement GmbH,
— Nr. 6 Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH,
— Nr. 7 ILF Beratende Ingenieure,
— Nr. 8 Stölting,
— Nr. 9 DB Immobilien,
— Nr. 10 Luftbilddatenbank,
— Nr. 11 Emch+Berger GmbH,
— Nr. 11 AFRY Deutschland GmbH,
— Nr. 12 PTB Magdeburg GmbH,
— Nr. 13 Sweco GmbH,
— Nr. 14 Baugrund Stralsund Ingenieurgesellschaft mbH,
— Nr. 15 Natrop & Jansen GmbH,
— Nr. 16 STF Energy,
— Nr. 17 Deponata GmbH & Co. KG.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Bei Bietergemeinschaften gilt diese Erklärung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Die Erklärungen sind auf der Vergabeplattform abzugeben. Aller ergänzenden geforderten Anlagen/Nachweise sind auf der Vergabeplattform hochzuladen. Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage alles Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Funktionstrennung (Ausschluss von Bewerbern/Bietern die Planungs- und /oder Bauüberwachungsleistungen im gleichen Projekt erbringen) für die hier vorliegende Vergabe nicht gilt.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.