KISS-Zusatzleistungen auf Infrastruktur der ÖBB Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57431
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KISS-Zusatzleistungen auf Infrastruktur der ÖBB
Zusatzleistungen in Bezug des Betreibens der "KISS" - Züge auf der Infrastruktur der ÖBB
Zusatzleistungen in Bezug des Betreibens der "KISS" - Züge der DB AG auf der Infrastruktur der ÖBB
Leistungszeitraum Fahrplanjahr 2021/2022 & 2022/2023
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die benötigte Leistung kann nur auf der Infrastruktur der ÖBB erfolgen. Diese legt die Anforderungen an eine fachliche Eignung für Tätigkeiten im Bereich der eigenen Infrastruktur (ÖBB) fest. Ein Wettbewerb ist somit nicht möglich. Es erfolgte eine Direktbeauftragung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KISS Zusatzleistungen auf Infrastruktur der ÖBB
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.