2. S-Bahn-Stammstrecke München, Weichentrapez Hirschgarten, VE 6001 Oberleitungsanlage
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Weichentrapez Hirschgarten, VE 6001 Oberleitungsanlage
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Weichentrapez Hirschgarten, VE 6001 Oberleitungsanlage
München
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Weichentrapez Hirschgarten, VE 6001 Oberleitungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Weichentrapez Hirschgarten, VE 6001 Oberleitungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Weichentrapez Hirschgarten, VE 6001 Oberleitungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Zusätzlich sind Schotterhalterungen im Zuge der Gründungsarbeiten für die Oberleitungsmasten zu erstellen.
Infolge der Hanglage, wo die Gründungsstandorte vorgesehen sind, ist mit ständigem Nachrutschen des Schotters zu rechnen. Aufgrund dieser Tatsache sind Schottersicherungen erforderlich. Durch die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers würden sich, aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beauftragung die Durchführung der Rammarbeiten verschieben. Dies würde zum Entfall aller bisher geplanten Arbeiten im Gleis führen, da diese streng mit den angemeldeten Sperrpausen zusammenhängen.Die Inbetriebnahme der Anlage würde sich verschieben, da alle Sperrpausen erneut den zeitintensiven Anmeldeprozess durchlaufen müssen. Vor allem eine Verschiebung der Inbetriebnahme würde zu sehr hohen zusätzliche Kosten führen.