Arbeitnehmerüberlassung von Junior-Projektleitern, Projekt-Fachkräften und Projekt-Assistenzen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0105

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17d70244e8a-2a0c9467c76c8ae7
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de/NetServer/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Arbeitnehmerüberlassung von Junior-Projektleitern, Projekt-Fachkräften und Projekt-Assistenzen

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0105
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Arbeitnehmerüberlassung von Junior-Projektleitern, Projekt-Fachkräften und Projekt-Assistenzen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Mainzer Straße 29 

65185 Wiesbaden 

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zu Abschnitt II.1.3) Art des Auftrags dieser Bekanntmachung: Die ausschreibungsgegenständliche Leistung besteht in der Arbeitnehmerüberlassung

von Junior-Projektleitungen, Projekt-Fachkräften und Projekt-Assistenzen für den Einsatz

im PMO des Auftraggebers. Die Leistungsart Arbeitnehmerüberlassung ist nicht

ausdrücklich im Rahmen von § 103 GWB aufgeführt. Daher hat der Auftraggeber unter Abschnitt II.1.3) die Auftragsart gewählt, die der ausschreigungsgegenständlichen Leistung am nächsten kommt.

Innerhalb der HZD werden zahlreiche Projekte und Programme durchgeführt. Dabei

handelt es sich sowohl um interne, strategisch ausgerichtete, als auch um externe von

Kunden beauftragte Projekte und Programme. Neue Digitalisierungsthemen, neues Online-Zugangsgesetz, die Kultusdigitalisierung sowie die Anforderungen von Polizei 2020 erfordern die neueste Technologie und die Weiter- bzw. Neuentwicklung bereits im Einsatz befindlicher Programme und Anwendungen. In neuen Projekten werden mit Hilfe der neuesten Microsoft- und UNIX/LINUX-Betriebssysteme und -Technologien, HighPerformance Datenbank Lösungen und neuer Datensicherungskonzepte neue zukunftsträchtige Lösungen erarbeitet. Ein weiteres Spektrum, in dem neue Projekte entstehen, sind die Anforderungen die durch die notwendigen IT-Sicherheitsvorkehrungen entstehen. Dabei handelt es sich um strategisch wichtige Aufgaben, die Auswirkungen über alle Vorhaben im

Land Hessen haben. In jedem Projekt gibt es Aufgaben, die ein gut funktionierendes PMO (Projekt Management Office) erforderlich machen. Durch das PMO wird die Qualitätssicherung zu den Liefergegenständen im Projektmanagement gesteuert und damit wird unter anderem gewährleitet, dass die Landesrichtlinien zur Projektarbeit eingehalten werden. Viele weitere koordinierende Aufgaben werden über die Rollen Projekt-Assistenz und Projekt-Fachkraft abgedeckt. Des Weiteren werden Junior-Projektleitungen zur Steuerung von Kleinprojekten oder Teilprojekten eingesetzt. Projekt-Assistenzen, Projekt-Fachkräfte und Junior-Projektleitungen sind dabei in die Arbeitsorganisation der HZD eingegliedert.

Der Auftraggeber beabsichtigt Einzelaufträge über die Überlassung von Junior-Projektleitungen, Projekt-Fachkräften und Projekt-Assistenzen mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 120 Personenjahren (PJ) über die Vertragslaufzeit (maximal vier Jahre) anzurufen, wobei auf die einzelnen Profile (siehe Ziffern 3.2, 3.3 und 3.4 der Datei "B03_PMO_Leistungsbeschreibung") folgende Volumina entfallen:

Junior-Projektleitung: 36 PJ (=63.360 Stunden)

Projekt-Fachkräfte: 52 PJ (= 91.520 Stunden)

Projekt-Assistenzen: 32 PJ (=56.320 Stunden)

Ausschreibungsgegenständlich ist damit der Abschluss eines Rahmenvertrages mit

Verleihunternehmen über die Überlassung von Projekt-Assistenzen, Projekt-Fachkräfte

und Junior-Projektleitungen zur Arbeitsleistung im PMO der HZD. Bei den jeweiligen

auf Grundlage des Rahmenvertrages zu schließenden Einzelaufträgen handelt

es sich um Arbeitnehmerüberlassungsverträge im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 5 AÜG.

Zur Deckung des bestehenden Bedarfes beabsichtigt der Auftraggeber den Abschluss

eines Rahmenvertrags mit mehreren Unternehmen gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV. Die

Höchstzahl liegt dabei bei drei Unternehmen, d.h. den Auftrag erhalten die drei nach

der Angebotswertung bestplatzierten Bieter.

Der Abfrage-Mechanismus für den Abschluss eines Einzelabrufs mit einem vertragshaltenden Unternehmen ist in Ziffer 4 des Rahmenvertrages ("Objektive Bedingungen" im Sinne des § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) festgelegt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung (Konzepterstellung) / Gewichtung: 60,00
Preis - Gewichtung: 40,00
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 23/09/2022
Ende: 22/09/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Rahmenvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu Abschnitt II.1.5) Geschätzter Gesamtwert und II.2.6) Geschätzter Wert: Der Auftraggeber schätzt den Auftragwert (netto) gemäß den Regeln des § 3 VgV auf EUR 15.488.000,00. Leistungen aus diesem Rahmenvertrag können bis zu einem Höchstwert (netto) von EUR 18.585.600,00 abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Vorlage der Erlaubnis (in nicht beglaubigter Kopie) zur Arbeitnehmerüberlassung

gem. § 1 Abs. 1. S. 1 AÜG (Datei "A5_PMO_Erlaubnis_ANÜ")

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mindestens 2 geeigneten Referenzen (Datei "A08_PMO_Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist") zu der nachfolgend beschriebenen Anforderung (1) sowie mindestens 2 geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist) zu der nachfolgend beschriebenen Anforderung (2) nachgewiesen werden:

(1) Anforderung Arbeitnehmerüberlassung:

- Wurden Leiharbeitnehmerinnen oder Leiharbeitnehmer im Umfang

von mindestens 400 Personentagen überlassen?

- Wurden mindestens 2 Leiharbeitnehmerinnen oder Leiharbeitnehmer

gleichzeitig überlassen?

(2) Anforderung Projektmanagement

- Haben Sie in Dienst-, Werk- oder Arbeitnehmerüberlassungsverträgen

Personal gestellt im Volumen von mindestens 800 Personentagen,

welches in Referenzprojekten mit Projektleitungstätigkeiten

betraut war (Tätigkeiten im Sinne Ziffer 3.2.1 der Leistungsbeschreibung)?

Die Anforderungen (1) und die Anforderung (2) können auch jeweils in einem Referenzprojekt nachgewiesen werden. Dann wären nur zwei Referenzvordrucke einzureichen. Die Anforderungen (1) und (2) können in jeweils separaten Referenzprojekten nachgewiesen werden. Dann wären insgesamt vier Referenzvordrucke einzureichen. Es können auch z.B. beide Anforderungen gemeinsam in einem Referenzprojekt nachgewiesen werden, die Anforderung (1) dann in einer weiteren Referenz und die Anforderung (2) in einer weiteren Referenz, so dass dann insgesamt drei Referenzvordrucke einzureichen wären.

Weitere Einzelheiten sind dem Referenzvordruck zu entnehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die unter III.1.3) geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen Mindestanforderungen an die Eignung dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in sachlichem Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertig. Die Nichterfüllung dieser Anforderungen führt zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

(1) Der Auftraggeber sowie die Bieter sind zur Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021 (GVBl. S. 338) verpflichtet. Bieter (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG mit ihrem Angebot abzugeben (Datei "A01_PMO_Verpflichtungserklaerung_ oeff_AG").

(2) Ein Kettenverleih (auch Weiter- oder Zwischenverleih genannt) ist gemäß § 1 Abs. 1

S. 3 AÜG untersagt. Ein Verleiher darf einen Leiharbeitnehmer nur überlassen,

wenn zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis besteht.

Die Bieter sichern mittels Eigenerklärung (Datei "A02_PMO_Eigenerklaerung_Verbot_

Kettenueberlassung") zu, dass es sich bei den zu überlassenden Personen ausschließlich

um eigene Arbeitnehmer handelt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/03/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/08/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/03/2022
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.

Zusätzlich zu den unter Abschnitt III.1.1) und Abschnitt III.1.3) dieser EU-Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise haben die Bieter nachfolgend aufgeführte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:

(1) Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Datei "A06_PMO_Eigenerklaerung_Par_123_GWB") sowie

(2) Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Datei "A07_PMO_Eigenerklaerung_Par_124_GWB")

(3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "A04_PMO_Erklaerung_Unternehmensdaten")

Die Erklärung Unternehmensdaten dient ausschließlich statistischen Zwecken und geht nicht in die Wertung der Angebote ein.

Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Bieter den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise

durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen.

Das gültige Zertifikat inklusive der Anlage muss dem Angebot beigefügt werden. Weitergehende oder zusätzliche Nachweise/Erklärungen, die gefordert werden und nicht in Präqualifizierungsregistern enthalten sind, müssen dem digitalen Angebot beigefügt werden.

Zu Abschnitt II.2.5) dieser EU-Bekanntmachung:

Der wertungsrelevante Gesamtpreis (brutto) - Feld G7 in Datei "A03_PMO_Preisblatt"

- ergibt sich aus der Gesamtsumme der Preise (brutto) je Qualifikationsprofil über vier

Jahre (siehe Felder G4 - G6). Die Bieter haben den Stundensatz in Euro (netto) je Qualifikationsprofil (Felder C4 - C6) sowie die Umsatzsteuer in Prozent (Felder D4 - D6) im Preisblatt einzutragen. Der Bieter mit dem günstigsten Gesamtpreis (brutto) erhält 10 Punkte (maximale Punktzahl). Die Bieter mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Bieter mit dem doppelten Gesamtpreis des günstigsten Bieters stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl, d.h. 5 Punkte erhält. Aus der Punktezahl und dem Gewichtungsfaktor von 40% wird der Index P errechnet. Dieser wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Konzeptionelle Darstellung der Vorgehensweise bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung, nämlich der Überlassung von Projekt-Assistenzen, Projekt- Fachkräften und Junior-Projektleitungen zur Arbeitsleist zu den Themenkomplex a) Personalverfügbarkeit/Rekrutierungsprozess (= Gewichtung 40%), b) Umgang mit der 18 Monatsregel/Transition (= Gewichtung 30%) und c) Regelbasiertes Arbeiten (= Gewichtung 30%). Zu jedem Themenkomplex werden je nach Qualität der Lösungen Punkte vergeben (Sehr gute Lösung der Aufgabenstellung = 10 Punkte, gute Lösung der Aufgabenstellung = 7 Punkte, befriedigende Lösung der Aufgabenstellung = 4 Punkte, unzureichende Lösung der Aufgabenstellung = 0 Punkte).

Die von den Bietern in den Fragestellungen a) bis c) erreichten Punktzahlen werden

mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert. Die Summe der gewichteten Punktzahlen zu a) bis c) bildet die erreichte Leistungspunktzahl. Diese wird wiederum mit dem Gewichtungsfaktor 60% multipliziert. Daraus ergibt sich der Index L.

Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses und somit zur Ermittlung der wirtschaftlichsten

Angebote werden die Werte Index P und Index L addiert. Die drei Bieter, welche die höchsten Gesamtindexe (Summe von Index P und Index L) erzielen, haben die für den Auftraggeber wirtschaftlichsten Angebot abgegeben und erhalten den Zuschlag.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/02/2022

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