Netz MoselLux Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEF57675
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Netz MoselLux
Beschaffung von Schienenfahrzeugen für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr und ggf. dazugehöriger Dienstleistungen
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Entwicklung, Herstellung, Lieferung, Inbetriebsetzung und Zulassung von insgesamt bis zu 20 neuen elektrischen Fahrzeugen mit jeweils mindestens 245 Sitzplätzen für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr einschließlich der Ersatzteile für Verkehre der Verkehrsausschreibung Netz MoselLux. Zusätzlich zu der vorstehenden Fahrzeuganzahl hat der Auftraggeber die Option, für den Fall, dass der Aufgabenträger eine Erweiterung des Betriebsprogramms zur Basisleistung vornimmt, nach den Anforderungen des Aufgabenträgers, die Entwicklung, Herstellung, Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung zwei weiterer Fahrzeuge zu beauftragen (Optionsfahrzeuge). Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen (einschließlich ggf. dazugehöriger Dienstleistungen, z.B. Schulungen) sind in den weiteren Vergabeunterlagen im Detail beschrieben.
Es werden insbesondere für die Qualitätsüberwachung und -begleitung durch den Auftraggeber zusätzliche vom Auftragnehmer zu erfüllende Anforderungen vorgesehen, je nachdem, ob der Auftragnehmer ein neu entwickeltes Fahrzeug anbietet oder ein Fahrzeug aufgrund einer bestehenden Plattform. Näheres ergibt sich aus den Beschaffungsunterlagen.
Ein von dem Aufgabenträger vorgegebenes Finanzierungsmodell kann Anwendung finden.
Zusätzlich ermöglicht der Auftraggeber den Bietern, ein vom Auftraggeber vorgegebenes Finanzierungsmodell in Anspruch zu nehmen.
Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass die Inbetriebnahme von bis zu 19 Fahrzeugen zum Fahrplanwechsel 2024 (Beginn Betriebsstufe I) erfolgt. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der zu beschaffenden Fahrzeuge kann jedoch auch erst zum Fahrplanwechsel 2025 erfolgen, sofern der Auftraggeber die Verkehrsleistungen der Betriebsstufe I bis zu diesem Zeitpunkt im Rahmen eines Übergangskonzepts zunächst mit eigenen Fahrzeugen erbringt. Die Entscheidung dieser Frage wird der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt treffen und bekanntgeben. Für die Betriebsstufe II, die zum Fahrplanwechsel 2025 beginnt, sind keine zusätzlichen Fahrzeuge erforderlich. Für die Betriebsstufe III zum Fahrplanwechsel 2029 werden bis zu zwei weitere Fahrzeuge benötigt. Für den Fall der Erweiterung des Betriebsprogramms durch den Aufgabenträger würden zusätzlich die zwei o.g. Optionsfahrzeuge benötigt.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Beauftragung der entsprechenden Verkehrsleistung durch die Aufgabenträger.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO vor, bereits auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen.
Der Auftraggeber hat die Option, für den Fall, dass der Aufgabenträger eine Erweiterung des Betriebsprogramms zur Basisleistung vornimmt, nach den Anforderungen des Aufgabenträgers, die Entwicklung, Herstellung, Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung zwei weiterer Fahrzeuge zu beauftragen (Optionsfahrzeuge).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bietereigenerklärung:
Der Bewerber legt die ausgefüllte Bietereigenerklärung (Anlage zu dieser Bekanntmachung: „Anhang B2_MoselLux_Bietereigenerklärung“) vor.
2. Erklärung zur Liquidation/Insolvenz:
Der Bewerber versichert, dass auf sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung Gewerbezentralregistereintrag:
Der Bewerber erklärt, ob für ihn im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register ein Eintrag verzeichnet ist. Darüber hinaus erklärt der Bewerber, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register führen kann. Sollte eine Eintragung vorliegen, so hat der Bewerber a) einen Auszug des Gewerbezentralregisters oder des
vergleichbaren Registers mindestens in Kopie vorzulegen und b) aufzuzeigen, dass entsprechend technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen worden sind, die geeignet sind, weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
4. Anmeldung Gewerbe:
Der Bewerber versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und - sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig - im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist mindestens die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes (ggf. inklusive beglaubigter Übersetzung) in deutscher Sprache beizufügen.
Die unter Ziffer 1 - 4 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
1. Testierte Jahresabschlüsse:
Der Bewerber legt Kopien der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre vor.
2. Umsatz mit Schienenfahrzeugen:
Der Bewerber weist nach, dass er in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren mit der Herstellung und Lieferung von Schienenfahrzeugen einen Mindestumsatz in Höhe von jeweils [Betrag gelöscht] EUR p.a. erzielt hat.
3. Vertragserfüllungsbürgschaften:
Kann der Bewerber die unter Ziffer 1 und 2 geforderten Erklärungen/Nachweise nicht vorlegen, so hat er eine Erklärung abzugeben, in der er sich verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer Bank (mit einem Mindestrating „BBB-“ = Triple B Minus für Standard & Poor´s und für Fitch, „Baa3“ = B Double A3 für Moody’s) in Höhe von 10 % des Auftragswertes beizubringen. Dies gilt nicht, wenn im Falle einer Bietergemeinschaft der Bewerber die unter Ziffer 1 und 2 geforderten Erklärungen/Nachweise für den mehrheitlichen Gesellschafter (größer/gleich 50 % Gesellschaftsanteil) oder alle Gesellschafter vorlegt.
Die Erklärungen und Nachweise gem. Ziffer 1 - 3 sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich sind.
Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB zugelassen. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung.
Eine Bietergemeinschaft hat in ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Teil der zur Verfügung gestellten Unterlagen) zu verwenden. Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge sind nicht gestattet. Die
Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind berechtigt, auch einzeln Teilnahmeanträge zu stellen. Es dürfen jedoch keine Angebote von Mitgliedern eingereicht werden, sofern die Bietergemeinschaft ein Angebot einreicht. In diesem Fall wird das Angebot des Mitgliedes bzw. der Mitglieder ausgeschlossen. Ferner dürfen sich keine Mitglieder an unterschiedlichen Bietergemeinschaften beteiligen. In diesem Fall werden alle Angebote der betroffenen Bietergemeinschaften ausgeschlossen.
1. Der Bewerber muss nachweisen, in den letzten fünf Jahren in Deutschland, der EU, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland mindestens zwei unterschiedliche elektrische Triebfahrzeugtypen (Typen im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/797 und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/545; EMU) für den Schienenpersonennahverkehr erfolgreich zugelassen zu haben.
2. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über die zur Fertigung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderliche technische und infrastrukturelle Ausrüstung und Ressourcen (Mitarbeiter in Entwicklung und Fertigung sowie Arbeitsständen für die Herstellung und Inbetriebsetzung der Fahrzeuge) verfügt, mit welchem eine qualitätsgerechte und pünktliche Auftragsabwicklung sichergestellt werden kann.
3. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über ein branchenübliches Fertigungs- und Qualitätssicherungssystem wie bspw. nach ISO verfügt. Entsprechende Zertifikate sind vorzulegen.
4. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über ausreichende Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten zur Entwicklung von Schienenfahrzeugen verfügt.
Die unter Ziffer 1 - 4 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.