Objektplanung Freianlagen an der Friedrich-Fröbel-Schule, Wetzlar Referenznummer der Bekanntmachung: 2783/2021/5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lahn-dill-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Freianlagen an der Friedrich-Fröbel-Schule, Wetzlar
Objektplanung für Freianlagen gem. Teil 3, Abschnitt 2 HOAI im Zuge des Ersatzneubaus an der Friedrich-Fröbel-Schule, Wetzlar
Wetzlar, DE
Bei der Friedrich-Fröbelschule handelt es sich um eine Förderschule mit dem Schwerpunkt in der geistigen Entwicklung sowie in der körperlichen und motorischen Entwicklung. Im Schuljahr 2020/2021 werden 155 Schüler in 22 Klassen von Förderschullehrkräften und Sozialpädagogen unterrichtet.
Das Grundstück befindet sich in der Stadt Wetzlar, im Ortsteil Büblingshausen. Ein auf dem Grundstück befindlicher Erweiterungsbau mit Kammstruktur aus dem Jahre 2009 bleibt bestehen und wird saniert bzw. umgebaut.
Ein erstes Vorplanungskonzept der BZM Architekten, Wiesbaden sieht vor, das Bestandsgebäude aus dem Jahr 1984 zurückzubauen und durch 4 solitär stehende, jeweils 2-geschossige Baukörper zu ersetzen. Neben 2 Klassenraumgebäuden mit Südausrichtung im unmittelbaren Bereich oberhalb der südlichen Geländeböschung zum Bestandsbaukörper, bilden ein Verwaltungs- und Lehrertrakt im östlichen Bereich, sowie ein Turnhallen- und Fachklassentrakt im westlichen Bereich, das Ensemble der gesamten Ersatzneubaumaßnahme.
Neben der Anpassung der bestehenden Außenanlage (in Wesentlichen im südlichen Bereich und um das zu erhaltende Bestandsgebäude mit Kammstruktur im Osten) und der Neuplanung der Bereiche um die vier neu zu errichtenden Baukörper, wird der Schwerpunkt der gegenständlichen Freianlagenplanung in einer sachgerechten Lösung einer barrierefreien und nutzungsfreundlichen Gestaltung für die Förderschule liegen. Zudem ist die Integration der Verkehrsführung insbesondere für den Bring- und Holverkehr ein wichtiger Punkt für die Konzeption der Freianlage im Bereich der nördlich verlaufenden Straße „Franzenburg“.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leistungen zur nichtöffentlichen Erschließung, sowie zur Ver- und Entsorgung des Gebäudes mit Medien auf dem eigenen Grundstück, die der KGR 550 nach DIN 276:2018-12 zuzuordnen sind, Bestandteil des gegenständlich ausgeschriebenen Leistungsumfangs sind und über die Berücksichtigung bei den anrechenbaren Kosten der KGR 500 vergütet werden. Schnittstelle mit den Objekt- und Fachplanern des Gebäudes ist die jeweilige Gebäudekante. Andere Schnittstellendefinitionen sind in Abstimmung möglich.
Die gegenständlichen Planungsleistungen der Objektplanung für Freianlagen werden als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 für die Gesamtmaßnahme zu beauftragen.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der Objektplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen: Stufe 1 (HOAI Leistungsphasen 1-4) für die Gesamtmaßnahme
Stufe 2 (HOAI Leistungsphasen 5-8) für die Gesamtmaßnahme
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1-4). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Freianlagen an der Friedrich-Fröbel-Schule, Wetzlar
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenahr
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35611
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.