Gestellung Notärzte Rettungsdienstbereich Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-92 D
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 06413000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.offenbach.de
Adresse des Beschafferprofils: www.had.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestellung Notärzte Rettungsdienstbereich
Gestellung Notärzte Rettungsdienstbereich Offenbach am Main
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von drei Rahmenverträgen für die Überlassung von notärztlichem Personal auf der Grundlage von Einzelaufträgen zur Besetzung von zwei NEF und einem ITW zu bestimmten Vorhaltezeiten und deren Einsetzung in der notärztlichen Versorgung auf Veranlassung der Leitstelle.
Notarzteinsatzfahrzeug NEF 1
Die Leistungen sind vom Rettungswachenstandort am Starkenburgring 66, 63069 Offenbach aus im einheitlichen Rettungsdienstbereich der Stadt Offenbach durchzuführen.
Der Auftragnehmer ist im bezuschlagten Umfang für die Überlassung des für die Durchführung notwendigen persönlich sowie fachlich qualifizierten notärztlichen Personals zur Besetzung des städtischen, teils mit nichtärztlichen Personal besetzten Rettungsmittels (Notarzteinsatzfahrzeug NEF 1) am Rettungswachenstandort im Wege einer erlaubten Arbeiternehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 AÜG verantwortlich. Notwendige Ruhe- und Aufenthaltsräume für das notärztliche Personal sind in der Rettungwache vorhanden. Auch stattet die Stadt Offenbach das notärztliche Personal mit der benötigten höchstpersönlichen Schutzausrüstung aus und reinigt diese.
Für das NEF 1 in Los 1 ist das notärztliche Personal zu folgenden Vorhaltezeiten bereitzustellen: Mo-So (mit Feiertagen) von 7.00 Uhr bis 7.00 Uhr, 24 Stunden am Tag.
**Hinweis: Die Stadt Offenbach beabsichtigt während der Vertragslaufzeit eine neue Rettungswache zu errichten, die sich in unmittelbarer räumlicher Nähe zu dem bisherigen Standort der Rettungswache befinden wird. Nach derzeitigem (vorläufigen) Planungsstand ist mit einer Fertigstellung frühestens zum Ende des Jahres 2025 zu rechnen. Ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung muss das überlassene notärztliche Personal die Rettungsmittel ausschließflich von der neuen Rettungswache aus besetzen.
Zusätzlich umfasst der Rahmenvertrag die grundsätzliche Bereitschaft zur Überlassung zusätzlichen notärztlichen Personals per Einzelauftrag zur organisatorischen, praktischen Stärkung bei Bedarf für den Einsatz in der rettungsdienstlichen Versorgung bei Großschadensereignissen, stark erhöhten Einsatzaufkommen oder im Katastrophenschutz. Die zusätzliche Überlassung ist pro Jahr auf einen Höchstwert von 10 % der jeweiligen Jahresvorhaltestunden des Rettungsmittels des Loses beschränkt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.
Die Stadt Offenbach am Main hat das einseitige Recht, den Vertrag um ein Jahr bis 31. März 2028 zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Verleihers auf Inanspruchnahme der Option besteht nicht.
Darüber hinaus ist die Stadt Offenbach am Main berechtigt, bei Vorliegen von Bedarfsänderungen den Vorhalteumfang bis zu 20 % bezogen auf das Vorhaltestundenkontingent des Loses eines Jahres bedarfsgerecht zu erweitern oder zu beschränken.
Notarzteinsatzfahrzeug NEF 2
Die Leistungen sind vom Rettungswachenstandort am Starkenburgring 66, 63069 Offenbach aus im einheitlichen Rettungsdienstbereich der Stadt Offenbach durchzuführen.
Der Auftragnehmer ist im bezuschlagten Umfang für die Überlassung des für die Durchführung notwendigen persönlich sowie fachlich qualifizierten notärztlichen Personals zur Besetzung des städtischen, teils mit nichtärztlichen Personal besetzten Rettungsmittels (Notarzteinsatzfahrzeug NEF 2) am Rettungswachenstandort im Wege einer erlaubten Arbeiternehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 AÜG verantwortlich. Notwendige Ruhe- und Aufenthaltsräume für das notärztliche Personal sind in der Rettungwache vorhanden. Auch stattet die Stadt Offenbach das notärztliche Personal mit der benötigten höchstpersönlichen Schutzausrüstung aus und reinigt diese.
Für das NEF 2 in Los 2 ist das notärztliche Personal zu folgenden Vorhaltezeiten bereitzustellen: Mo-Do von 7.00 Uhr bis 0.00 Uhr, 17 Stunden am Tag sowie Fr, Sa, So und an Feiertagen von 0.00 Uhr bis 0.00 Uhr (24 Stunden am Tag).
**Hinweis: Die Stadt Offenbach beabsichtigt während der Vertragslaufzeit eine neue Rettungswache zu errichten, die sich in unmittelbarer räumlicher Nähe zu dem bisherigen Standort der Rettungswache befinden wird. Nach derzeitigem (vorläufigen) Planungsstand ist mit einer Fertigstellung frühestens zum Ende des Jahres 2025 zu rechnen. Ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung muss das überlassene notärztliche Personal die Rettungsmittel ausschließflich von der neuen Rettungswache aus besetzen.
Zusätzlich umfasst der Rahmenvertrag die grundsätzliche Bereitschaft zur Überlassung zusätzlichen notärztlichen Personals per Einzelauftrag zur organisatorischen, praktischen Stärkung bei Bedarf für den Einsatz in der rettungsdienstlichen Versorgung bei Großschadensereignissen, stark erhöhten Einsatzaufkommen oder im Katastrophenschutz. Die zusätzliche Überlassung ist pro Jahr auf einen Höchstwert von 10 % der jeweiligen Jahresvorhaltestunden des Rettungsmittels des Loses beschränkt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.
Die Stadt Offenbach am Main hat das einseitige Recht, den Vertrag um ein Jahr bis 31. März 2028 zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Verleihers auf Inanspruchnahme der Option besteht nicht.
Darüber hinaus ist die Stadt Offenbach am Main berechtigt, bei Vorliegen von Bedarfsänderungen den Vorhalteumfang bis zu 20 % bezogen auf das Vorhaltestundenkontingent des Loses eines Jahres bedarfsgerecht zu erweitern oder zu beschränken.
Intensivtransportwagen ITW
Die Leistungen sind vom Rettungswachenstandort am Starkenburgring 66, 63069 Offenbach aus im einheitlichen Rettungsdienstbereich der Stadt Offenbach durchzuführen.
Der Auftragnehmer ist im bezuschlagten Umfang für die Überlassung des für die Durchführung notwendigen persönlich sowie fachlich qualifizierten notärztlichen Personals zur Besetzung des städtischen, teils mit nichtärztlichen Personal besetzten Rettungsmittels (Intensivtransportfahrzeug ITW) am Rettungswachenstandort im Wege einer erlaubten Arbeiternehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 AÜG verantwortlich. Notwendige Ruhe- und Aufenthaltsräume für das notärztliche Personal sind in der Rettungwache vorhanden. Auch stattet die Stadt Offenbach das notärztliche Personal mit der benötigten höchstpersönlichen Schutzausrüstung aus und reinigt diese.
Für das ITW in Los 3 ist das notärztliche Personal zu folgenden Vorhaltezeiten bereitzustellen: Mo-Do, Fr (ohne Feiertage) von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr, 12 Stunden am Tag.
**Hinweis: Die Stadt Offenbach beabsichtigt während der Vertragslaufzeit eine neue Rettungswache zu errichten, die sich in unmittelbarer räumlicher Nähe zu dem bisherigen Standort der Rettungswache befinden wird. Nach derzeitigem (vorläufigen) Planungsstand ist mit einer Fertigstellung frühestens zum Ende des Jahres 2025 zu rechnen. Ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung muss das überlassene notärztliche Personal die Rettungsmittel ausschließflich von der neuen Rettungswache aus besetzen.
Zusätzlich umfasst der Rahmenvertrag die grundsätzliche Bereitschaft zur Überlassung zusätzlichen notärztlichen Personals per Einzelauftrag zur organisatorischen, praktischen Stärkung bei Bedarf für den Einsatz in der rettungsdienstlichen Versorgung bei Großschadensereignissen, stark erhöhten Einsatzaufkommen oder im Katastrophenschutz. Die zusätzliche Überlassung ist pro Jahr auf einen Höchstwert von 10 % der jeweiligen Jahresvorhaltestunden des Rettungsmittels des Loses beschränkt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.
Die Stadt Offenbach am Main hat bezogen auf den ITW das einseitige Recht, den Vertrag bis zum 31. März 2027 zu verlängern (Optionszeitraum 1). Sofern Optionszeitraum 1 in Anspruch genommen wird, hat die Stadt Offenbach am Main das einseitige Recht, den Vertrag um ein Jahr bis zum 31. März 2028 zu verlängern (Optionszeitraum 2). Ein Anspruch des Verleihers auf Inanspruchnahme der Option besteht nicht.
Darüber hinaus ist die Stadt Offenbach am Main berechtigt, bei Vorliegen von Bedarfsänderungen den Vorhalteumfang bis zu 20 % bezogen auf das Vorhaltestundenkontingent des Loses eines Jahres bedarfsgerecht zu erweitern oder zu beschränken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Notarzteinsatzfahrzeug NEF 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Notarzteinsatzfahrzeug NEF 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Intensivtransportwagen ITW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]