Erweiterung des Verwaltungsgebäudes der SVLFG in Kassel (P17a)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.SVLFG.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.svlfg.de/oeffentliche-ausschreibungen-809bbd55ba3fa89d
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Verwaltungsgebäudes der SVLFG in Kassel (P17a)
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau plant den Neubau eines Verwaltungsgebäudes – 3. Bauabschnitt – auf dem Grundstück Frankfurter Straße 124 – 126 in Kassel.
Es ist der Neubau nördlich des Bestandsgebäudes 1. BA und westlich des Bestandsgebäudes 2. BA vorgesehen. Der 3. BA ist als 6-geschossiges Gebäude (TG - 3. OG + Staffelgeschoss) vorgesehen. Die Tiefgarage wird im Süden mit der Tiefgarage des 1. BA und im Osten mit der Tiefgarage des 2. BA verbunden. Die Obergeschosse 1 - 4 werden über eine Verbindungsbrücke an den 2. BA angeschlossen. Im Außenbereich sollen Stellplätze für PKW sowie Fahrräder realisiert werden.
Frankfurter Straße 126, 34121 Kassel
ca. 3100 m² Betonsteinpflasterbelag, teilweise unterkellert
ca. 180 m² Kleinpflasterbelag
14 Straßeneinläufe
ca. 50 m Entwässerungsrinne
ca. 130 m Pflasterrrinne aus Kleinpflaster
ca. 75 m Pflasterrinne aus Betonstein
ca. 2000 m² Pflanzfläche, teilweise unterkellert
ca. 600 m² Rasen
1 St. Schiebetor
1 St. Fahrradüberdachung
1 St. Mülleinhausung
22 St. Pollerleuchten,
6 St. Leuchtstelen
9 St. Fahrradanlehnbügel,
11 St. Reihenparker
Mindestanforderung an Nebenangebote: siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung des Verwaltungsgebäudes der SVLFG in Kassel (P17a)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebergötzen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37136
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
2. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.
3. Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits- / Bietergemeinschaft aus mehreren Bietern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
4. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
5. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
6. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Ort: Bonn
Land: Deutschland