2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE01 Vorabmaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 083-161645
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE01 Vorabmaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE01 Vorabmaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2 km Kabeltiefbaumaßnahmen mit rd. 70 Querungen, 23 Hilfsbrücken, 2 km Baustraße, 5 Weichenmit Ausrüstung 50 Hz, Gleisanschlüsse und Neubau von 3 Logistik-Gleisen, 4 Gebäude-Rückbauten,Signalfundamente erstellen, 1 Kanalbau Schacht DN4000.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE01 Vorabmaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Simbach
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
114 - Provisorium Trafostation Laim Mitte (MKA 114):
Für den Abriss der Wotanstraße 5a (HV Leistung) muss die Trafostation Laim Mitte im Keller des alten Betriebsgebäudes außer Betrieb genommen werden. Die erforderlichen Vorleistungen sind die bauzeitliche Errichtung und Inbetriebnahme des KV DB Energie zur weiteren Versorgung des Bf. Laim und des HV DB Netz Mitte zur weiteren Versorgung des Stw. 3 (OSE-BSH) und der BÜ Laim.
Aufgrund von Verzögerungen im Prüflauf der Planpakete 91-1 und 91-2 konnten die benannten Verteilerschränke nicht fristgerecht in Betrieb genommen werden.
- Lieferung und Errichtung Kabelverteilerschrank (MKA 140)
Die AU sieht zur bauzeitlichen Versorgung des Bf Laim die Errichtung eines Kabelübergangskastens im
Starkstromraum vor. Entgegen der AU wurde bei der Bestandsbegehung der 50Hz-Anlagen am 21.11.2017
durch den ALV DB Energie ein Kabelverteilerschrank am Kabelschacht KS 12.15 angeordnet und im Planpaket PP 91-2 beplant. Zur bauzeitlichen Versorgung des Bf Laim und dessen Abnehmer ist die Errichtung des Kabelverteilerschranks zwingend notwendig.
- Ergänzende Verkabelungsarbeiten gemäß PP 91-6 (MKA 142)
Gemäß der Ausführungsplanung PP 91-6 (Ergänzung HV DB Netz Mitte und HV DB Netz Ost) sind Bauleistungen erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vorgesehen sind. Die Bauleistungen zur Neuverlegung sind zur weiteren Stromversorgung der Anlagen zwingend notwendig.
- KV DB Energie Laim (MKA 160)
Planung, Materialisierung und Errichtung des KV Energie Mitte Laim (erforderlich, aber im HV nicht vorgesehen)
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Simbach
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
114 - Provisorium Trafostation Laim Mitte (MKA 114):
Für den Abriss der Wotanstraße 5a (HV Leistung) muss die Trafostation Laim Mitte im Keller des alten Betriebsgebäudes außer Betrieb genommen werden. Die erforderlichen Vorleistungen sind die bauzeitliche Errichtung und Inbetriebnahme des KV DB Energie zur weiteren Versorgung des Bf. Laim und des HV DB Netz Mitte zur weiteren Versorgung des Stw. 3 (OSE-BSH) und der BÜ Laim.
Aufgrund von Verzögerungen im Prüflauf der Planpakete 91-1 und 91-2 konnten die benannten Verteilerschränke nicht fristgerecht in Betrieb genommen werden.
- Lieferung und Errichtung Kabelverteilerschrank (MKA 140)
Die AU sieht zur bauzeitlichen Versorgung des Bf Laim die Errichtung eines Kabelübergangskastens im
Starkstromraum vor. Entgegen der AU wurde bei der Bestandsbegehung der 50Hz-Anlagen am 21.11.2017
durch den ALV DB Energie ein Kabelverteilerschrank am Kabelschacht KS 12.15 angeordnet und im Planpaket PP 91-2 beplant. Zur bauzeitlichen Versorgung des Bf Laim und dessen Abnehmer ist die Errichtung des Kabelverteilerschranks zwingend notwendig.
- Ergänzende Verkabelungsarbeiten gemäß PP 91-6 (MKA 142)
Gemäß der Ausführungsplanung PP 91-6 (Ergänzung HV DB Netz Mitte und HV DB Netz Ost) sind Bauleistungen erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vorgesehen sind. Die Bauleistungen zur Neuverlegung sind zur weiteren Stromversorgung der Anlagen zwingend notwendig.
- KV DB Energie Laim (MKA 160)
Planung, Materialisierung und Errichtung des KV Energie Mitte Laim (erforderlich, aber im HV nicht vorgesehen)
Der AN ist bereits mit den Kabelarbeiten in diesem Bereich beauftragt. Im Zuge der Baudurchführung und Ausführungsplanung, kam es zu zusätzlichen Provisorien und Änderungen bei den eingesetzten Kabeltypen, welche nicht Bestandteil des Hauptvertrages sind. Das Herauslösen einzelner Systeme aus der zu erstellenden Anlage bzw. Eingriffe in diese sind daher nicht möglich, da deren Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muß und damit im Zusammenhang stehende Gewährleistungsansprüche eindeutig zugeschieden werden können müssen. Eine neu zu bindende Firma erzeugt Kosten für die zusätzliche Baustelleneinrichtung und muss in das Bauvorhaben sowie die Örtlichkeit neu eingewiesen werden. Dies würde zu proportional extrem hohen Zusatzkosten führen, welche eventuelle Einsparungen einer Neuvergabe deutlich überschreiten würden. Die vorgenannten Arbeiten sind zudem maßgeblich für die Fertigstellung des Kabelsystems in einem engen Baufeld.