Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) AP3 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 Z23 / Projekt LkGS AP3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) AP3
Es handelt sich um das Arbeitspaket 3, welches auf den Arbeitspaketen 1 und 2 aufbaut und die Erkenntnisse daraus berücksichtigt. Ziel ist es, im ersten Schritt eine IT-gestützte Berichts-maske zu implementieren, die den berichtspflichtigen Unternehmen die elektronische Abgabe des Berichtes i.S.d. § 12 Abs.1 LkSG ermöglicht. Im nächsten Schritt ist das aufzubauende Vorgangsbearbeitungssystem zur Prüfung der Berichte auf Schlüssigkeit und Plausibilität zu entwickeln. Das elektronische Bearbeitungssystem soll dabei in Anlehnung an ein bestehendes System implementiert werden. Es soll dabei die Berichtseinreichung, die Berichtsprüfung und Kommunikation mit den Berichterstattern, dem behördlichen Tätigwerden, die Erarbeitung von Handreichungen, den Rechenschaftsberichten sowie der Festsetzung von Zwangs- und Buß-geldern berücksichtigen.
65760 Eschborn, Frankfurter Straße 29-35
Zur Umsetzung des Projektes sind seitens des Auftragnehmers die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen zu erbringen.
Arbeitspaket 3 - Entwicklungsleistungen zum Aufbau einer elektronischen Vorgangsbearbeitung zur administrativen Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes unter Nutzung der vorhandenen IT-Entwicklungs- und Infrastruktur des BAFA:
- Serverschicht: JBOSS / Wildfly, Windream DMS, CIB-Dokumentenserver, Hibernate O/R-Mapper, Hibernate-Search, Spring
- Datenbankschicht: Oracle 11, MySQL
- Client: Angular (aktuelle Version), Rich Client Plattform (RCP, 4.x), Java Swing (über Quasar Framework)
- Entwicklung: JDK, Eclipse, Maven, Ant, JIRA, Confluence, Teamcity
Eine Einbindung von BAFA-Mitarbeitern ist erforderlich, um nach erfolgter Umstellung die selb-ständige Wartung und Weiterentwicklung der Software durch BAFA-Mitarbeiter sicherzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung nach Anlage 1 § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, Anlage 2 § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und nach Anlage 3 § 19 Abs. 3 MiLoG sowie § 21 Abs. 3 AentG
Unternehmensdarstellung (Gewichtung: 25 %)
a) Datum der Unternehmensgründung
b) Struktureller Aufbau und Organisationsform des Unternehmens
c) Bitte nennen Sie kurz Ihre wesentlichen Geschäftsfelder und Ihr Leistungsspektrum (max. 1 Seite)
d) Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Angabe pro GJ
e) Sofern es weitere Kernbereiche gibt, Umsatz im Geschäftsfeld SW-Entwicklung in den letzten 3 Jahren (Angabe pro GJ)
f) Entwicklung Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren / Umsatz pro Beschäftigten (Angabe pro GJ)
g) Anzahl fest angestellter Beschäftigten
h) Anzahl fest angestellter Beschäftigten im Geschäftsfeld SW Entwicklung in den letzten 3 GJ (Angabe pro GJ)
i) Entwicklung der Mitarbeiterzahl in den letzten 3 Jahren (Angabe pro GJ)
j) Bitte beschreiben Sie Ihr Qualitätsmanagement im Unternehmen
Qualifizierung der vorgesehenen bzw. möglichen Beschäftigten (Gewichtung 35 %)
a) Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten mit fundierten Erfahrungen in der oben genannten IT-Umgebung (bitte je Technologie die Anzahl von Beschäftigten auflisten)
b) Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten mit Kenntnissen in der Entwicklung von generischen Werkzeugen und praktischen Erfahrungen in Kundenprojekten
c) Bitte übersenden Sie Mitarbeiterprofile von vorgesehenen Beschäftigten im Projekt
Folgende Qualifikationen und Kompetenzen muss das für die Konzeption und Implementierung vor-gesehene Team aufweisen (Eignungs-/Leistungskriterien). Ohne das die Eignungskriterien vorliegen, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
- Das Team soll sowohl einen qualifizierten IT-Projektleiter als auch 5 Entwickler umfassen, die über Erfahrungen in den Entwicklungsplattformen Angular, Rich Client Plattform und Java ver-fügen. Das Team muss dabei von bereits folgender vorhandener Entwicklungsumgebung ausgehen:
o Serverschicht: JBOSS / Wildfly, Windream DMS, CIB-Dokumentenserver
o Hibernate O/R-Mapper, Hibernate-Search, Spring
o Datenbankschicht: Oracle 11, MySQL
o Client: Angular (aktuelle Version), Rich Client Plattform (RCP, 4.x), Java
o Swing (über Quasar Framework)
o Entwicklung: JDK, Eclipse, Maven, Ant, JIRA, Confluence, Teamcity.
- Die dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereitgestellten Entwickler verfügen bereits über die einfache Sicherheitsüberprüfung nach § 8 SÜG oder erklären Ihre Bereitschaft zur Durchführung einer IT-Sicherheitsüberprüfung.
- Konkretes Angebot über die sich aus der Budgetsumme ergebenden Beratertage für den Zeit-raum aufgeschlüsselt nach den entsprechenden Qualifikationen der Entwickler.
- Es ist die Abgabe der "Eigenerklärung der Zuverlässigkeit" erforderlich.
- Die Arbeitssprache der beim BAFA eingesetzten Entwickler ist deutsch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die e-Vergabe-Plattformdes BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig
unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, Einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.