Unterstützungsleistung im Bereich der Anwendungsentwicklung Referenznummer der Bekanntmachung: Z23-Beschaffung Az.: 1-1-48-7
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistung im Bereich der Anwendungsentwicklung
Konzeption, Entwicklung und Teilprojektleitung für Fachanwendungen im Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Für das BAFA ist das strategische Ziel die Vereinheitlichung der IT-Strukturen (Datenbank,
Entwicklungsumgebung, Softwaretechnologie). Hierzu ist die vorhandene heterogene Software-Architektur
vorgegeben. Dabei ist von folgender vorhandener Entwicklungsumgebung auszugehen:
Serverschicht: JBOSS/Wildfly, Windream DMS, CIB-Dokumentenserver, Hibernate O/R-Mapper, Hibernate-
Search, Spring
- Datenbankschicht: Oracle 11, MySQL;
- Client: Angular (aktuelle Version), Rich Client Plattform (RCP, 4.x), Java Swing (über Quasar Framework);
- Entwicklung: JDK, Eclipse, Maven, Ant, JIRA, Confluence, Teamcity.
Eine Einbindung von BAFA-Mitarbeitern ist erforderlich, um nach erfolgter Umstellung die selbständige Wartung
und Weiterentwicklung der Software durch BAFA-Mitarbeiter sicherzustellen.
Eschborn
Fachliche Beschreibung:
Ein großer Bereich der im BAFA genutzten IT-Unterstützung ist der Bereich Förderfachverfah-ren. Dort werden anhand von Richtlinien maßgeschneiderte Fachanwendungen konzipiert und entwickelt, die die Sachbearbeitung im BAFA unterstützt. Die Fachanwendungen basieren auf zentralen Komponenten, die unter Verwendung der oben genannten Technologien zum Einsatz kommen. Diese Komponenten werden ständig an sich ändernde Vorgaben angepasst, optimiert und modernisiert.
Aufgaben
Die im BAFA erstellte Basiskomponente FeeWeb wird konsequent mit agilen Methoden weiter-entwickelt. Dazu finden Vorgaben aus dem Online-Zugangsgesetz (OZG) ebenso Einzug wie die Anbindung an das Nutzerkonto Bund (NKB) oder das Unternehmenskonto ELSTER. FeeWeb stellt die Grundlage für Fachverfahren dar, bündelt Schnittstellen, bildet grundsätzliche Work-flows und das Rollen- und Rechtekonzept ab. Darüber hinaus wird die elektronische Akte ange-boten und es können über die Oberfläche standardisierte Schreiben erstellt werden.
Mit FeeWeb als Grundlage werden neue Fachverfahren umgesetzt, bestehende angepasst und optimiert. Ältere, auf dem Quasar-Framework basierte Anwendungen werden auf FeeWeb mig-riert.
maximal bis zu 2 x 12 Monate
siehe Anschreiben
Fachliche Beschreibung:
Die Zukunftsfähigkeit des BAFA-eigenen Portals ELAN-K2 ist weiter voranzutreiben. Teile des Portals sind bereits in der modernsten Technologie realisiert und damit up-to-date. Die neue auf Angular und SpringBoot basierende Technologie ist bereits „cloud ready“ und wurde so designed, dass sie aus dem aktuellen Applicationserver „Wildfly“ herausgelöst werden kann. Damit kann sie als eigener SpringBoot Service gestartet werden und die Anwendung in der Cloud betrieben werden. Durch die Nutzung der REST-Technologie und der Verzicht auf Sessions (bedingt durch Angular) können die Dienste leicht lastabhängig skaliert werden. Hier wird sich zukünftig ein Tool wie Kubernetes anbieten.
Aufgaben
Die oben beschriebene Architektur soll weiter konsequent umgesetzt, weiterentwickelt und auf den aktuellsten Stand gehalten werden. Dies ist aus strategischen- und Sicherheitsgründen er-forderlich. Durch die Übernahme weiterer Verfahren steigt hier der Personalbedarf.
Der Portal-Monolith beinhaltet aktuell acht Fachverfahren. Zusätzlich kommen Dienste für die Administration, Registrierung und Mandanten bzw. Benutzer-Verwaltung hinzu.
Das BAFA möchte durch eine stetige Modernisierung des Portals einen kürzeren Entwicklungs-zyklus für neue Anforderungen erlangen. Neue Verfahren sollen in die Plattform integriert und die Dienste verallgemeinert werden können. Dies bedeutet unter anderem, dass die einzelnen Dienste des Monoliths herausgelöst gelöst werden (Monolith Crunching) und das JSF-Frontend durch Angular ersetzt wird.
maximal bis zu 2 x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen:
1. Unternehmensdarstellung
a) Datum der Unternehmensgründung
b) Struktureller Aufbau und Organisationsform des Unternehmens
c) Bitte nennen Sie kurz Ihre wesentlichen Geschäftsfelder und Ihr Leistungsspektrum (max. 1 Seite)
d) Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Angabe pro GJ)
e) Sofern es weitere Kernbereiche gibt, Umsatz im Geschäftsfeld SW-Entwicklung in den letzten 3 Jahren (Angabe pro GJ)
f) Entwicklung Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren / Umsatz pro Beschäftigten (Angabe pro GJ)
g) Anzahl fest angestellter Beschäftigten
h) Anzahl fest angestellter Beschäftigten im Geschäftsfeld SW Ent-wicklung in den letzten 3 GJ (Angabe pro GJ)
i) Entwicklung der Mitarbeiterzahl in den letzten 3 Jahren (Angabe pro GJ)
j) Bitte beschreiben Sie Ihr Qualitätsmanagement im Unternehmen
Bei Angebotsaufforderung ist die Abgabe der "Eigenerklärung der Zuverlässigkeit" erforderlich.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen:
2. Qualifizierung der vorgesehenen bzw. möglichen Beschäftigten
Bitte beschreiben Sie Anzahl und Qualifikation von Beschäftigten in Ihrem Unternehmen (Sub-unternehmen sind zu kennzeichnen) mit folgenden Fachkenntnissen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Eignung ggf. benannter Unterauftrag-nehmer anhand der genannten Eignungskriterien zu prüfen und hierzu die notwendigen Nach-weise anzufordern.)
a) Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten mit fundierten Erfah-rungen in der oben genannten IT-Umgebung (bitte je Technologie die Anzahl von Beschäftigten auflisten)
b) Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten mit Kenntnissen in der Entwicklung von generischen Werkzeugen und praktischen Erfah-rungen in Kundenprojekten
c) Bitte übersenden Sie Mitarbeiterprofile von vorgesehenen Be-schäftigten im Projekt 1
Deutschsprachigkeit des eingesetzten Personals in Wort und Schrift. Die Arbeitssprache ist Deutsch. Aufgrund der spezifischen Daten kann eine Sicherheitsüberprüfung der Beschäftigten erforderlich werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch
die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, Einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.