Sicherheitsdienstleistungen Hess. Erstaufnahmeeinrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0050
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 028-072515)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen Hess. Erstaufnahmeeinrichtungen
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen an mehreren Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung in Hessen - aufgeteilt auf 5 Lose
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein.Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln und muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.Dem Angebot sind ferner beizufügen:- eine von der/dem Standortverantwortlichen des AG unterschriebene Besichtigungsbescheinigung --> Der Besichtigungstermin muss spätestens drei Tage vor Angebotsabgabe erfolgt sein.- Erklärung Unternehmensdaten- kurze Darstellung der Unternehmensstruktur, welches für die Leistungserbringung vorgesehen ist, mit folgenden Angaben: Name, Sitz, Rechtsform, Personalbestand, vertretungsberechtigte Organe, Gründungsjahr, Anschrift, Geschäftszeiten, Telefonnummer, Ansprechpartner des Kunden- und Servicemanagements. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer mit der Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem Auftraggeber zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das HLKA unterziehen zu können. Der Auftragnehmer darf nur Personal ensetzen, welches in diese Überprüfung eingewilligt hat und bei dem nach Überprüfunge keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkit in Frage stellen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein.Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln und muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.Dem Angebot sind ferner beizufügen:- eine von der/dem Standortverantwortlichen des AG unterschriebene Besichtigungsbescheinigung --> Der Besichtigungstermin muss spätestens drei Tage vor Angebotsabgabe erfolgt sein.- Erklärung Unternehmensdaten- kurze Darstellung der Unternehmensstruktur, welches für die Leistungserbringung vorgesehen ist, mit folgenden Angaben: Name, Sitz, Rechtsform, Personalbestand, vertretungsberechtigte Organe, Gründungsjahr, Anschrift, Geschäftszeiten, Telefonnummer, Ansprechpartner des Kunden- und Servicemanagements. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer mit der Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem Auftraggeber zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das HLKA unterziehen zu können. Der Auftragnehmer darf nur Personal ensetzen, welches in diese Überprüfung eingewilligt hat und bei dem nach Überprüfunge keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.Das Zuschlagskriterium je Los im gegenständlichen Vergabeverfahren ist 100 % Preis.