Fehmarnsundquerung: wasser- und landseitige Baugrunderkundung Lph. 3/4 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48579
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Fehmarnsundquerung: wasser- und landseitige Baugrunderkundung Lph. 3/4
Fehmarnsundquerung: wasser- und landseitige Baugrunderkundung Lph. 3/4
Ostholstein
Landseitige Baugrundaufschlussarbeiten
Wasserseitige Baugrundaufschlussarbeiten mit schwimmendem Gerät
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fehmarnsundquerung: wasser- und landseitige Baugrunderkundung Lph. 3/4
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Kempfert Geotechnik GmbH, Hasenhöhe 128 in 22578 Hamburg, Tel. +49[gelöscht]
2. AFRY Deutschland GmbH, Calenberger Esplanade 3 in 30169 Hannover, Tel. +49511 929750
3. BBI Geo- und Umwelttechnik Ingenieurgesellschaft mbH, Lübecker Str. 1 in 22087 Hamburg, Tel. +4940 2294680
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ostholstein
Landseitige Baugrundaufschlussarbeiten
Wasserseitige Baugrundaufschlussarbeiten mit schwimmendem Gerät
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Land: Deutschland
NT11
Zusätzliche Lieferung von Wetterdaten
Die oben genannte Änderung des Vertrags resultiert aus dem Bedarf der zusätzlichen Lieferung von Wetterdaten des Deutschen Wetterdiensts. Die Leistung war zum Zeitpunkt der Ausschreibung in diesem Maße nicht bekannt und machte die zusätzliche Leistung erforderlich, um Behinderungen während der Dauer der landseitigen Baugrunduntersuchung zu vermeiden. Die zusätzliche Leistung der Wetterberichte des DWD insbesondere im Hinblick auf zu erwartende Niederschläge, Temperatur etc. dient dazu, die Durchführung von Aufschlussarbeiten zu gewährleisten die notwendig sind, um die Sicherheit der Arbeiten zu gewährleisten.