RV flammhemmende Einsatzanzüge inkl. Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0008-2021-0047
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV flammhemmende Einsatzanzüge inkl. Zubehör
Lieferung von flammhemmenden Einsatzanzügen mit Zubehör
Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Willy-Brandt-Allee 20
65197 Wiesbaden
Mindestabnahmemenge:
(ab Zuschlag für 36 Monate)
3.500 Stück Einsatzanzug-Jacke
2.500 Stück Einsatzanzug-Latzhose
200 Stück Brustschilder
200 Stück Rückenschilder
Optionale Menge:
(ab Zuschlag für 36 Monate)
4.945 Stück Einsatzanzug-Jacke
3.660 Stück Einsatzanzug-Latzhose
430 Stück Brustschilder
430 Stück Rückenschilder
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung des Bieters gemäß des Gemeinsamen Runderlasses
zum Ausschluss von Bewerbern und Bietern "Eigenerklärung zu
Vergabesperren" (beigefügter Vordruck).
Erklärung über den "Gesamtumsatz" des Unternehmens und
über seinen Umsatz bei der Herstellung bzw. Lieferung von
Waren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, jeweils
bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (beigefügter
Vordruck).
- Eigenerklärung gemäß § 124 GWB (beigefügter Vordruck).
- Referenzliste über vergleichbare Lieferungen bevorzugt an andere öffentliche Bedarfsträger mit Angaben zu den Ansprechpartnern inkl. Telefonnummer (beigefügter Vordruck)
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Begutachtung der Referenzen/Referenzobjekte ohne Benachrichtigung des Bieters durchzuführen.
- Erklärung zu "Gütesicherungsmaßnahmen/Qualitätssicherungssystemen". Darin ist anzugeben, welche Gütsicherungsmaßnahmen zur Gütsicherung bei der Endprüfung, welches Qualitätssicherungssystem angewandt wird/werden. Vorhandene Qualtiätsmanagement-Zertifikate, z.B. gemäß DIN EN ISO 9001, sind vorzulegen; dies gilt auch für Vorlieferanten sowie Subunternehmer (beigefügter Vordruck)
- Darstellung des "Firmenprofils" mit Angaben zu Mitarbeiterzahl, Fertigungsstätten, techhnischer Ausstattung sowie Anahl und Qualifikation der mit dem Lieferauftrag verantwortlichen betrauten Mitarbeiter (beigefügter Vordruck)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese
bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen
Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den
Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und
zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die
Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die
bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen
im
EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU- Ausland
erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus
der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
ergebene Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von
einem Prozent der Nettoauftragssume vom Auftragnehmer zu
zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 134 GWB). Die Weitergabe von Aufträgen an Nachunternehmer sind die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zugrunde zu legen. Sofern der Bieter beabsichtigt, Aufträge an Nachunternehmer weiterzugeben, hat er dies in seinem Angebot kenntlich zu machen. Wird der Bieter in die engere Wahl für die Zuschlagentscheidung gezogen, behält sich der Auftraggeber vor, von diesem vor Zuschlagserteilung die Vorlage einer Nachunternehmer- und Verpflichtungserklärung zu verlangen. Der Auftraggeber veröffentlicht dieses Bekanntmachung auch auf der Vergabeplattform www.vergabe.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.