Distribution 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: ekom21-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ekom21.de
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://portal.kiv-thueringen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Abschnitt II: Gegenstand
Distribution 2022
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung zur Deckung noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten zur flexiblen Lieferung von Distributionsware für die Bezugsberechtigten.
Die ekom21 ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und erbringt für ihre Verbandsmitglieder moderne Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art.
Bezugsberechtigte sind neben der ekom21 und der KIV Thüringen ihre Verbandsmitglieder bzw. Gesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen und Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Lieferung von unterschiedlichsten IT-Standardprodukte. Davon umfasst sind unter anderem Computer-Arbeitsspeicher, Festplatten, Verkabelung, Überspannungsschutz und Stromversorgungslösungen, wobei ekom21 als Zwischenhändler fungiert. Ein - nicht abschließender - Musterwarenkorb mit Herstellervorgabe ist in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Bei der Einreichung eines Angebots ist eine Hersteller-Liste in Form einer elektronischen Aufstellung (Microsoft - Excel) mit dem Angebot einzureichen, in der die Hersteller anzugeben sind, die allgemein über den Bieter bezogen werden können.
Die jeweiligen Bedarfe sollen durch konkretisierende Einzelaufträge auf Basis der Rahmenvereinbarungen gedeckt werden können. Es darf ausschließlich fabrikneue Ware, die über von den jeweiligen Herstellern autorisierte Bezugsweg (keine Re-Importware, keine Graumarktware und keine RM-Produkte [RM-Remanufactured]) angeboten und geliefert werden.
Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen.
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR ohne USt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu zwölfmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Kalenderjahres,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung des Unternehmens über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV),
2. Eigenerklärung des Unternehmens zu Ausschlussgründen (insbes. zu §§ 123, 124 GWB), den besonderen Auftragsbedingungen sowie den Abschlusserklärungen.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
1. Eigenerklärung zum Unternehmen mit aussagekräftiger Darstellung des Unternehmens insbesondere im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftrag (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche,Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.).
2. Erklärung des Unternehmens, dass für den Fall des Zuschlags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den aufgestellten Mindeststandards für die
Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht und für die Dauer der Auftragsausführung aufrechterhalten wird.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten
3 Geschäftsjahre.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Aufgrund der mitgeteilten Informationen (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche,Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.) darf kein Anlass zu Zweifeln bestehen, dass das Unternehmen in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu können.
Zu III.1.2.2) - Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Gefordert ist eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer durch die je Schadensfall Versicherungsschutz in Höhe von mindestens jeweils:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
— [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und
— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
Die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes müssen den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen. Die Haftpflichtversicherung muss für die gesamte Dauer der späteren Vertragsausführung aufrechterhalten werden.
Bescheinigungen über die Versicherung, z. B. in Form der Versicherungspolice oder einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung, dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Soweit sich aus der Versicherungspolice oder der schriftlichen Bestätigung der Versicherung erkennen lässt, dass der Bieter über eine gültige und ungekündigte Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die die geforderten Mindeststandards erfüllt, verfügt, dürfen diese Dokumente älter als sechs Monate sein. Bescheinigungen in anderer als deutscher Sprache müssen in einer Übersetzung in das Deutsche vorgelegt werden. Der Bewerber steht für die Richtigkeit der Übersetzung ein. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, führt dies zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Zu III.1.2.3) - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz:
Gefordert ist ein Gesamtumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Geschäftsjahr.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest angestellten Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist [Eigenerklärung zur Personenkennzahlen].
2. Erklärung mit Nachweis, dass das Unternehmen vom Hersteller für die angebotenen Produkte zum Vertrieb und Support berechtigt ist (Distributionsverträge) und die Zusicherung, dass das Unternehmen diesen odereinen höherwertigen Partnerstatus beim Hersteller für die Dauer der Auftragsausführung aufrechterhalten wird. [Erfassungsformular - Erklärung zum Partnerstatus].
Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3. Eigenerklärung zum Datenschutz und zur IT-Security aus der ersichtlich ist, welche Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Security im Unternehmen für den ausschreibungsrelevanten Bereich angewendet werden [Erfassungsformular - Erklärung zu Datenschutz und IT-Security].
Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu III.1.3.1) - Eigenerklärung Gesamtbeschäftigtenzahl:
Gefordert sind je anzugebenden Jahr mindestens 250 festangestellt beschäftigte Fachkräfte sowie die Eigenerklärung des Bewerbers zu ausreichenden Deutschkenntnissen beim Projekt- und Fachpersonal, das in Kontakt mit dem Auftraggeber tritt.
Zu III.1.3.2) - Eigenerklärung Partnerstatus:
Als Mindeststandard wird verlangt, dass spätestens ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung der Partnerstatus im Sinne von Distributionsverträgen mit den Herstellern der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen, mitunter Cisco, QNAP, Microsoft, Canon, LANCOM Systems, APC, Kingston und Jabra etc., besteht, der das Unternehmen zum Vertrieb und Support der angebotenen Produkte berechtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S.338) mit dem Angebot einzureichen haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im
EU-Ausland erbringen.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) erforderlichen Verpflichtungserklärungen vor Zuschlagerteilung einzureichen sind:
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG (Nachunternehmereinsatz), § 17 ThürVgG (Kontrollen) und § 18 ThürVgG (Sanktionen).
Dazu stellt die Vergabestelle jeweils entsprechende Formblätter bereit, die bereits mit dem Angebot eingereicht werden können. Sollten diese Formblätter nicht bereits mit dem Angebot eingereicht worden sein, wird die Vergabestelle den Bestbieter vor Zuschlagserteilung auffordern, diese Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von mindestens 3 und höchstens 5 Werktagen, nachzureichen. Bei nicht fristgerechter Vorlage wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen, § 12 a Abs. 4 ThürVgG. Die Vergabestelle empfiehlt daher, die ausgefüllten Formblätter bereits mit dem Angebot einzureichen.
Im Fall des Einsatzes Dritter oder von Nachunternehmen sowie bei Eignungsleihe sind von diesen die folgenden Formblätter vor Zuschlagerteilung einzureichen:
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung für bis zu zwölf (12) Monate nach ihrem formalen Ende zu verlängern, um einen geordneten Übergang auf einen Nachfolgedienstleister sicherzustellen. Während des Übergangszeitraums gelten die Vertragsbestimmungen einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen können längstens bis zum 23.02.2022, 10.00 Uhr, gestellt werden.
Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden.
Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.