Feuerwehr Pfungstadt, Neuanschaffung StLF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: V21FW01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfungstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfungstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehr Pfungstadt, Neuanschaffung StLF 20
Los 1:
1 stk Fahrgestell liefern
Los 2:
1 stk Fahrzeugaufbau liefern
Los 3:
1 stk Beladung liefern
Los I Fahrgestell
Pfungstadt
1 stk Fahrgestell liefern
Zuschlagskriterium:
Los I und Los II werden nur zusammen vergeben.
Der wirtschaftlichste Bieter der Lose I und II wird aus der jeweiligen Gesamtpunktzahl jedes
Bieters in den einzelnen Losen nach nachstehender Formel ermittelt:
Endpunktzahl = Gesamtpunkte aus Los I + (2,5 * Gesamtpunkte aus Los II)
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der dann höchsten Endpunktzahl
Los II Fahrzeugaufbau
Pfungstadt
1 stk Fahrzeugaufbau liefern
Zuschlagskriterium:
Los I und Los II werden nur zusammen vergeben.
Der wirtschaftlichste Bieter der Lose I und II wird aus der jeweiligen Gesamtpunktzahl jedes
Bieters in den einzelnen Losen nach nachstehender Formel ermittelt:
Endpunktzahl = Gesamtpunkte aus Los I + (2,5 * Gesamtpunkte aus Los II)
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der dann höchsten Endpunktzahl
Los III Beladung
Pfungstadt
1 stk Beladung liefern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anschaffung StLF20, Fahrgestell und Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen an der Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Los 2, Aufbau, an Unteraufnehmer.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anschaffung StLF20, Beladung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heppenheim (Bergstraße)
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64646
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]