SFS 1733 Umbau RSTW SpDrS600Erneuerung Gleisfreimeldetechnik Burgsinn (NBNB) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51754
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SFS 1733 Umbau RSTW SpDrS600Erneuerung Gleisfreimeldetechnik Burgsinn (NBNB)
SFS 1733 Umbau RSTW SpDrS600
Erneuerung Gleisfreimeldetechnik
Burgsinn (NBNB)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
SFS 1733 Umbau RSTW SpDrS600Erneuerung Gleisfreimeldetechnik Burgsinn (NBNB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Braunschweig
SFS 1733 Umbau RSTW SpDrS600
Erneuerung Gleisfreimeldetechnik
Burgsinn (NBNB)
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Die Stelltafeln in den SpDrS600 Stellwerken Burgsinn und Würzburg müssen für den Bereich der von dort aus ferngestellten MCL84N und SpDrL60 Stellwerke ebenfalls mit einer AzGrT angepasst werden
In einem SpDrS600 Stellwerk darf nur die Herstellerfirma Siemens in die Stellwerkstechnik eingreifen, da sonst die Sicherheit im Bahnbetrieb gefährdet wäre
Ein Stellwerksneubau mit ca. 20 Mio€ wird als unwirtschaftlich betrachtet