Beschaffung von Software-Pflegeleistungen für Oracle Policy Automation Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Software-Pflegeleistungen für Oracle Policy Automation Lizenzen
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines EVB-IT Pflegevertrages. Die Ausschreibung dient der Beschaffung von Software-Pflegeleistungen für Oracle Policy Automation Lizenzen (Länderkooperation Beihilfe Hessen und Rheinland-Pfalz).
Die Leistungen können remote per Fernzugriff erbracht werden. Sollte auf Anforderung des Auftraggebers oder der Rechenzentren des Auftraggebers die Leistung an den Systemservern erforderlich sein, sind die Leistungsorte für die zu erbringenden Leistungen die derzeitigen und zukünftigen Standorte des Regierungspräsidiums Kassel und des Landesamtes für Finanzen in Koblenz.
Hessen:
Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel
Rheinland-Pfalz:
Landesamt für Finanzen Koblenz, Hoevelstraße 10, 56073 Koblenz
Die zentralen Beihilfestellen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz (Länderkooperation Beihilfe) sind für die Bearbeitung und Auszahlung von Beihilfeanträgen im jeweiligen Land zuständig. Beide Länder kooperieren dabei hinsichtlich der Entwicklung eines neuen Beihilfeabrechnungssystems BEIREFA. Die Anwendung arbeitet auf Basis von Prüfregeln. Die Programmierung der Regelwerkssoftware zur Definition und Abarbeitung von Prüfregeln der in den beiden Ländern für die Abrechnung der eingereichten Beihilfeanträge eingesetzten Beihilfebearbeitungssoftware BEIREFA basiert auf dem Produkt Oracle Policy Automation OPA. Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung eines Softwaresupports für das Produkt Oracle Policy Automation OPA für die Pflege der vorhandenen OPA-Lizenzen.
Die HZD ist zugleich Zentrale Beschaffungsstelle für den IT-Bedarf des Landes Hessen und führt dieses Vergabeverfahren für das Regierungspräsidium Kassel durch.
Die Erbringung der Leistung erfolgt für folgende vorhandene Lizenzen des Produkts Oracle Policy Automation (die Nutzung erfolgt je zur Hälfte durch die Kooperations-partner Hessen und Rheinland-Pfalz):
-500 Stck. Oracle Policy Automation - Application User Perpetual
-6 Stck. Oracle Policy Modeling - Application User Perpetual.
Die Softwarekomponenten zu OPA sind in die Fachanwendung BEIREFA integriert. Der Auftragnehmer hat keine Aufgaben innerhalb der Anwendung BEIREFA zu realisieren, sondern stellt die Betriebsfähigkeit der Anwendung Oracle Policy Automation sicher.
Mit der ausgeschriebenen Beschaffungsmaßnahme soll ein Dienstleister beauftragt werden, Unterstützungsleistungen bei der Pflege der vorhandenen OPA-Lizenzen zu erbringen. Erwartet wird die Bereitstellung der Leistungen des Oracle Premier Support for Software (https://www.oracle.com/de/support/premier/software/; Datenblatt: Oracle Premier Support for Software (Version 1.00) s. Anlage 4 zum EVB-IT Pflegevertrag).
Dazu gehören folgende Pflegeleistungen:
1. Pflegeleistungen zur Mängelbehebung
-Unverzügliche Bereitstellung verfügbarer Umgehungen, Patches und Updates (sobald verfügbar)
-Technischer Support mit Priority-Service-Bearbeitung der Anfrage
-Sicherheitspatches über Oracle Critical Patch-Update
2. Lieferung von Upgrades, Releases/Versionen
- Upgrade-Service: Unverzügliche Bereitstellung verfügbarer Upgrades (sobald verfügbar)
- Release-/Versions-Service Unverzügliche Bereitstellung verfügbarer Releases/Versionen (sobald verfügbar)
3. Informationsservice
- Unverzügliche Bereitstellung verfügbarer Informationen über bekannt gemachte Programmkorrekturen
- Zugriff auf Wissen und Produktinformationen auf My Oracle-Support
4. Gewährung von Hotline-Service zu folgenden Servicezeiten:
- Von Mo-Fr: von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
- Von Mo-Fr: 24x7 englischsprachiger Support über elektronische Services
- An Samstagen, Sonntagen, hessenweiten und rheinland-pfalzweiten Feiertagen an den unter Ziff. 5 aufgeführten Leistungsorten: 24x7 englischsprachiger Support über elektronische Services
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines EVB-IT-Pflegevertrages über die Laufzeit von 24 Monaten mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr (maximal 48 Monate).
Die Pflegeleistungen sollen gegen eine pauschale Vergütung erbracht werden und die Rechnungsstellung vertragsjährlich erfolgen. Auf Basis der Rechnung zahlt der Auftraggeber per Überweisung den Rechnungsbetrag.
Die Bereitstellung der Softwareupdates hat im Internet zum Download zu erfolgen.
Der Auftragnehmer muss über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
Zweimalige automatische Verlängerung um jeweils ein weiters Jahr (maximal 48 Monate)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(Der Verweis auf die Ausschreibungsbestimmungen lässt sich systemseitig nicht löschen. Der Auftraggeber fordert in diesem Vergabeverfahren keine Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung.)
Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen:
•Art: Erbringung von Software-Pflegeleistungen für Oracle Policy Automation Lizenzen
•Umfang: Mindestens 100 Lizenzen
(Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Diese Erklärung nach dem HVTG wird als zusätzliche Bedingung (Anforderungen) an
die Ausführung des Auftrags i.S.v. § 128 Abs. 2 GWB Bestandteil des zu schließenden Vertrages. Bei elektronischem Versand ist die Verpflichtungserklärung auch ohne
Unterschrift rechtsgültig.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions-und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.
Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der
Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 5. Januar 2016 akzeptiert.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB" und Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB").
Wirtschaftlichkeitsprüfung:
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im jeweiligen Preisblatt (Datei "Preisblatt") ergibt.
Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.