Beschaffung von Software-Pflegeleistungen für Oracle Policy Automation Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0008

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17e8adefc80-26961b498be8b905
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Software-Pflegeleistungen für Oracle Policy Automation Lizenzen

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0008
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines EVB-IT Pflegevertrages. Die Ausschreibung dient der Beschaffung von Software-Pflegeleistungen für Oracle Policy Automation Lizenzen (Länderkooperation Beihilfe Hessen und Rheinland-Pfalz).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Hauptort der Ausführung:

Die Leistungen können remote per Fernzugriff erbracht werden. Sollte auf Anforderung des Auftraggebers oder der Rechenzentren des Auftraggebers die Leistung an den Systemservern erforderlich sein, sind die Leistungsorte für die zu erbringenden Leistungen die derzeitigen und zukünftigen Standorte des Regierungspräsidiums Kassel und des Landesamtes für Finanzen in Koblenz.

Hessen:

Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel

Rheinland-Pfalz:

Landesamt für Finanzen Koblenz, Hoevelstraße 10, 56073 Koblenz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zentralen Beihilfestellen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz (Länderkooperation Beihilfe) sind für die Bearbeitung und Auszahlung von Beihilfeanträgen im jeweiligen Land zuständig. Beide Länder kooperieren dabei hinsichtlich der Entwicklung eines neuen Beihilfeabrechnungssystems BEIREFA. Die Anwendung arbeitet auf Basis von Prüfregeln. Die Programmierung der Regelwerkssoftware zur Definition und Abarbeitung von Prüfregeln der in den beiden Ländern für die Abrechnung der eingereichten Beihilfeanträge eingesetzten Beihilfebearbeitungssoftware BEIREFA basiert auf dem Produkt Oracle Policy Automation OPA. Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung eines Softwaresupports für das Produkt Oracle Policy Automation OPA für die Pflege der vorhandenen OPA-Lizenzen.

Die HZD ist zugleich Zentrale Beschaffungsstelle für den IT-Bedarf des Landes Hessen und führt dieses Vergabeverfahren für das Regierungspräsidium Kassel durch.

Die Erbringung der Leistung erfolgt für folgende vorhandene Lizenzen des Produkts Oracle Policy Automation (die Nutzung erfolgt je zur Hälfte durch die Kooperations-partner Hessen und Rheinland-Pfalz):

-500 Stck. Oracle Policy Automation - Application User Perpetual

-6 Stck. Oracle Policy Modeling - Application User Perpetual.

Die Softwarekomponenten zu OPA sind in die Fachanwendung BEIREFA integriert. Der Auftragnehmer hat keine Aufgaben innerhalb der Anwendung BEIREFA zu realisieren, sondern stellt die Betriebsfähigkeit der Anwendung Oracle Policy Automation sicher.

Mit der ausgeschriebenen Beschaffungsmaßnahme soll ein Dienstleister beauftragt werden, Unterstützungsleistungen bei der Pflege der vorhandenen OPA-Lizenzen zu erbringen. Erwartet wird die Bereitstellung der Leistungen des Oracle Premier Support for Software (https://www.oracle.com/de/support/premier/software/; Datenblatt: Oracle Premier Support for Software (Version 1.00) s. Anlage 4 zum EVB-IT Pflegevertrag).

Dazu gehören folgende Pflegeleistungen:

1. Pflegeleistungen zur Mängelbehebung

-Unverzügliche Bereitstellung verfügbarer Umgehungen, Patches und Updates (sobald verfügbar)

-Technischer Support mit Priority-Service-Bearbeitung der Anfrage

-Sicherheitspatches über Oracle Critical Patch-Update

2. Lieferung von Upgrades, Releases/Versionen

- Upgrade-Service: Unverzügliche Bereitstellung verfügbarer Upgrades (sobald verfügbar)

- Release-/Versions-Service Unverzügliche Bereitstellung verfügbarer Releases/Versionen (sobald verfügbar)

3. Informationsservice

- Unverzügliche Bereitstellung verfügbarer Informationen über bekannt gemachte Programmkorrekturen

- Zugriff auf Wissen und Produktinformationen auf My Oracle-Support

4. Gewährung von Hotline-Service zu folgenden Servicezeiten:

- Von Mo-Fr: von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr

- Von Mo-Fr: 24x7 englischsprachiger Support über elektronische Services

- An Samstagen, Sonntagen, hessenweiten und rheinland-pfalzweiten Feiertagen an den unter Ziff. 5 aufgeführten Leistungsorten: 24x7 englischsprachiger Support über elektronische Services

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines EVB-IT-Pflegevertrages über die Laufzeit von 24 Monaten mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr (maximal 48 Monate).

Die Pflegeleistungen sollen gegen eine pauschale Vergütung erbracht werden und die Rechnungsstellung vertragsjährlich erfolgen. Auf Basis der Rechnung zahlt der Auftraggeber per Überweisung den Rechnungsbetrag.

Die Bereitstellung der Softwareupdates hat im Internet zum Download zu erfolgen.

Der Auftragnehmer muss über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 27/05/2022
Ende: 26/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Zweimalige automatische Verlängerung um jeweils ein weiters Jahr (maximal 48 Monate)

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(Der Verweis auf die Ausschreibungsbestimmungen lässt sich systemseitig nicht löschen. Der Auftraggeber fordert in diesem Vergabeverfahren keine Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung.)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen:

•Art: Erbringung von Software-Pflegeleistungen für Oracle Policy Automation Lizenzen

•Umfang: Mindestens 100 Lizenzen

(Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.

Diese Erklärung nach dem HVTG wird als zusätzliche Bedingung (Anforderungen) an

die Ausführung des Auftrags i.S.v. § 128 Abs. 2 GWB Bestandteil des zu schließenden Vertrages. Bei elektronischem Versand ist die Verpflichtungserklärung auch ohne

Unterschrift rechtsgültig.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/03/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/06/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/03/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.

Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions-und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.

Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der

Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 5. Januar 2016 akzeptiert.

Mit dem Angebot sind einzureichen:

Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB" und Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB").

Wirtschaftlichkeitsprüfung:

Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im jeweiligen Preisblatt (Datei "Preisblatt") ergibt.

Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/02/2022

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