81280457-Rahmenvereinbarungen - Moderator*innen für das Feedbackinstrument "Feedback an Führungskräfte" Referenznummer der Bekanntmachung: 81280457
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81280457-Rahmenvereinbarungen - Moderator*innen für das Feedbackinstrument "Feedback an Führungskräfte"
Um den Dialog zwischen den Mitarbeiter*innen und ihren Führungskräften zu unterstützen, die Wirksamkeit von Führung zu erhöhen sowie die Zusammenarbeit in einer Organisationseinheit und damit die Effizienz der Arbeitsabläufe zu fördern, sind alle Führungskräfte im In- und Ausland mit Führungsverantwortung verpflichtet, sich einmal jährlich dem Feedback ihrer Mitarbeiter*innen zu stellen.
Das Feedback an Führungskräfte ist ein verbindliches, in einer Gesamtbetriebsvereinbarung geregeltes Führungsinstrument in der GIZ, sowohl für Inlands- und Auslandsmitarbeiter*innen als auch für nationale Mitarbeiter*innen in den Partnerländern. Die GIZ beschäftigt zurzeit knapp 1.500 Führungskräfte, die sowohl Inlands- und Auslandsmitarbeiter*innen, als auch Nationale Mitarbeiter*innen und Entwicklungshelfer*innen in den GIZ-Büros vor Ort führen. Das Feedback folgt einem, ebenfalls in der Gesamtbetriebsvereinbarung geregelten, standardisierten Ablauf und wird wahlweise durch GIZ-interne oder externe Moderatoren*innen begleitet.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Das Feedback erfolgt über ein moderiertes Gruppengespräch, das unter Verwendung des Feedback-Fragebogens vorbereitet wird. Die Moderator*innen besprechen die Ergebnisse der Auswertung zunächst getrennt mit der Führungskraft und mit den Mitarbeiter*innen. Sie bereiten die Beteiligten auf das gemeinsame, moderierte Feedbackgespräch vor.
Werden zwischen Führungskraft und Mitarbeiter*innen Vereinbarungen getroffen, so werden sie als wesentliche Ergebnisse des Feedbacks von den Moderator*innen schriftlich festgehalten und an das Team sowie Führungskraft geschickt.
Die vorliegende Ausschreibung richtet sich an fachkompetente und mehrjährig erfahrene Moderatoren*innen, die das Instrument Feedback an Führungskräfte in der GIZ nach dem standardisierten Verfahren, vorwiegend an den deutschen Standorten, moderieren sollen.
Es soll ein Pool von maximal 30 fachlich geeigneten Moderatoren*innen für die jährlichen Führungskräftefeedbacks aufgebaut werden, mit denen Rahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit von zwei Jahren vom 01.08.2022 bis 31.07.2024 mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr abgeschlossen werden.
Es wird mit einer Schätzmenge von voraussichtlich 1.200 extern zu moderierende Feedbackprozesse für vier Jahre kalkuliert. Die Höchstmenge beträgt 2.520 extern zu moderierende Feedback-Prozesse vier Jahre.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
keine Kriterien.
Gewichtete Kriterien (Rangreihe)
a) Praxiserfahrung in der Durchführung von formellen Feedbackformaten mit Führungskräften und Mitarbeiter*innen mit folgenden Bestandteilen:
- Auftragsklärung
- Konzeption
- Vorbereitung & Datenaufbereitung
- Moderation eines Gruppenworkshops
- Ableitung von Vereinbarungen/Maßnahmen.
b) Erfahrung an Durchführung von formellen Feedbackformaten in unterschiedlichen Unternehmenskontexten. Ein Unternehmenskontext wird als unterschiedlich bewertet bei wechselnden Teamkonstellationen in unterschiedlichen Unternehmen/Branchen oder Organisationseinheiten (ab Abteilungsebene) innerhalb eines Unternehmens.
c) Erfahrung in der eigenständigen Anwendung von virtuellen Methoden zur Durchführung von formellen Feedbackformaten. Dabei sollen in den Durchführungen variierende virtuelle Methoden (Moderationstechniken, Tool-Auswahl etc.) zur Anwendung gekommen sein, die eigenständig gewählt und auf das Format und die jeweilige Ziel-gruppe zugeschnitten wurden.
a) Mindestens 8 Referenzprojekte zur Durchführung von Führungskräfte-Feedbacks, bei denen es sich um Praxiserfahrung in der Durchführung von Feedbackformaten als formelles Führungsentwicklungsinstrument handelt. Die Referenzprojekte (Durchführungen) müssen einen gemeinsamen Austausch zu den Rückmeldungen zwischen der feedbacknehmenden Führungskraft und den Feedbackgeber*innen umfassen.
b) davon mindestens 3 Referenzprojekte dieser Durchführungen der Führungskräfte-Feedbacks außerhalb Deutschlands (virtuell oder Präsenzveranstaltung) in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YSF1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.