Interessenbekundungsverfahren zur Beschaffung einer Online-Börse für die Johann Wolfgang Goethe-Universität Referenznummer der Bekanntmachung: 9.41.20 IBV EM1-HRZ2-01-22 - Interessenbekundungsverfahren
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interessenbekundungsverfahren zur Beschaffung einer Online-Börse für die Johann Wolfgang Goethe-Universität
Dieses "Interessenebekundungsverfahren" dient ausschließlich der Erkundung des Anbietermarktes zur Erbringung der nachfolgend skizzierten Leistungen:
Die Goethe Universität strebt mit der Einführung der "Goethe Card 2.0" die Einführung eines campusweiten web-basierten Bezahlsystems an.
Dabei soll eine eigene Online-Geldbörse für alle auf den fünf Campus anfallenden Bezahlvorgänge, in Verbindung mit einem "Prepaid-Bezahlverfahren", genutzt werden.
Zur Autorisierung der Transaktionen dient die Goethecard.
Die vorliegende Markterkundung (Interessenbekundungsverfahren - IBV) dient konkret der Vorbereitung der Beschaffung und Implementierung, der zum Betrieb der Online-Börse benötigten Komponenten, sowie die Integration in das vorhandene IT Umfeld des Auftraggebers.
Weiterhin wird ein durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) gem. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zugelassenes Zahlungsinstitut oder eine durch die BaFin zugelassene Bank, als Dienstleister zum Betrieb des Kontensystems, gesucht.
Der Finanzdienstleister muss die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für Geldtransaktionen in einem jährlichen Gesamtvolumen im zweistelligen Millionenbereich vorweisen können und entsprechend zertifiziert sein.
Näheres ist dem Dokument: "Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog" zu entnehmen.
Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen und Controlling, Einkaufsmanagement Theodor-W.-Adorno-Platz 1 60323 Frankfurt am Main Die Nutzung erfolgt an allen Standorten der Goethe-Universität. Näheres siehe "Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog"
Siehe "Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog"
Die tatsächliche Vertragslaufzeit hängt u.a. von der Integrationstiefe der final zum Einsatz kommenden Lösung ab.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, eine konkrete Beschaffungsentscheidung (ob) und ggf. die Entscheidung über das hierzu anzuwendende vergaberechtliche Formverfahren (wie) erst nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens, zu treffen.
Durch das vorliegende Interessenbekundungsverfahren (als Instrument der Markterkundung) entsteht insofern weder eine Verpflichtung des Auftraggebers, zur Vergabe eines öffentlichen Auftrages noch zu einer Fortführung der Kommunikation mit einzelnen Interessenten.
Der Interessensbekundung sind alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Dokumente, sofern gefordert, vollständig ausgefüllt und mit den geforderten Anhängen hierzu, vorzulegen.
Sollten geforderte Bescheinigungen, Zertifikate, etc. nicht bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Interessenbekundung zur Verfügung stehen, ist hierauf vom Interessenten hinzuweisen und das Datum der Beantragung zu benennen.
Die entsprechenden Dokumente sind dem Auftraggeber unaufgefordert nachzureichen.
Sofern Unterschriften auf einzelnen Dokumenten gefordert sind, reicht es für die Interessenbekundung zunächst aus, einen Scan, der im Original unterschriebenen Dokumente, einzureichen.
Die im Original unterschriebenen Dokumente sind vom Interessenten, auf Anforderung des Auftraggebers, zu übersenden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog
Siehe Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog
Siehe Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog
Siehe Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog
Siehe Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog
Der Betrieb des Kontensystems ist einem, durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) gem. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zugelassenen Zahlungsinstitut, oder einer, durch die BaFin zugelassenen Bank, vorbehalten.
Näheres hierzu, siehe Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog.
Siehe Bedarfsbeschreibung und Kriterienkatalog
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMYRJYX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Im Interessenbekundungsverfahren, als Instrument der Markterkundung, im Vorfeld einer Entscheidung des Auftraggebers zur Durchführung der Beschaffung und zur Auswahl des hierzu ggf. erforderlichen Formverfahrens, sind Rechtsbehelfe, in Form von Verfahrensrügen, bzw. Nachprüfungsverfahren, nicht vorgesehen.