Bauüberwachungsleistungen: Erstellung von Lärmschutzwänden im Bereich Saarlouis Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38621
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen: Erstellung von Lärmschutzwänden im Bereich Saarlouis
Bauüberwachungsleistungen: Erstellung von Lärmschutzwänden im Bereich Saarlouis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachungsleistungen: Erstellung von Lärmschutzwänden im Bereich Saarlouis
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarlouis
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Postleitzahl: 66740
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Saarlouis
Bauüberwachungsleistungen: Erstellung von Lärmschutzwänden im Bereich Saarlouis
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarlouis
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Postleitzahl: 66740
Land: Deutschland
NT6_ Zusätzlichen Sperrpausen zur Herstellung der Wand
Ohne die zusätzlichen Leistung(Sperrpausen) kann die Maßnahme nicht fertiggestellt werden.
Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Lässt die Betra nicht zu, dass verschiedene Firmen die Bauüberwachung übernehmen.
Weil Betren abgesagt werden müssen und neue Betren zu einer massiven Verlängerung des Leistungsablaufs sowie zu erheb-lichen Störungen im Fahrplan führen würden