KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Kartierung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52666
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Kartierung
Karlsruhe-Basel, Ausbaustrecke PfA 8.5 bis PfA 8.9, Kartierungen
Teningen; Buggingen
Kartierungen im Bereich der Neu- und Ausbaustrecke Karlsruhe-Basel, PfA 8.5 bis 8.9
Die Kartierungen sind teilweise jahreszeitlich gebunden => erff. Verschiebung des Vertragsendes
Die Vergütungen für die LPh 3 ff. werden ggf. optional angefragt. Weitere Hinweise siehe Ausschreibungsunterlagen.
Das Großprojekt ABS/ NBS Karlsruhe-Basel wird über EU-Mittel kofinanziert. Das Großprojekt ABS/ NBS Karlsruhe-Basel behält sich vor, im Nachgang EU-Mittel aus der Kofinanzierung für diese Maßnahme zu verwenden. Die Kofinanzierung erfolgt über die EU-Vorhaben-Nr./ Entscheidung: 2014-DETM-0094-M.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Anlage 00.2 Erklärungen, Nachweise, Mindestkriterien:
1)Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung. Nachweis zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister.
2)Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
3)Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§123 ff. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von §122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §122 bis §124 GWB zu übermitteln.
4)Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in §21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, §19 Mindestlohngesetz oder §21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
siehe Anlage 00.2 Erklärungen, Nachweise, Mindestkriterien:
5)Erklärung über zwei vergleichbare Referenzprojekte die in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurden und zusammen mindestens 10 der gegenständlich geforderten Kartierungsarten beinhalteten. Die Erklärung ist von der Bewerberin in Tabellenform (Erklärung zu Nummer 5) mit folgendem Inhalt vorzulegen: Projekt/ Objekt, Auftraggeber (Name und Tel.-Nr. des Ansprechpartners), Honorarsumme, Leistungszeitraum, Leistungsinhalte.
6)Über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Falls beabsichtigt ist, für bestimmte Leistungen oder Tätigkeiten Nachunternehmer einzusetzen, so sind diese Firmen/ Ing.-Büros hier zu benennen und deren vorgesehener Leistungsumfang darzustellen; die Aussagen sind durch zwei entsprechende aktuelle Referenzen (anhand Erklärung zu Nummer 6), aus denen die Eignung für die Leistung der Nachunternehmer zweifelsfrei hervorgeht, zu untersetzen.
Eine Nachunternehmererklärung des jeweiligen Nachunternehmers ist der Bewerbung beizufügen.
7)Darstellung der beruflichen Erfahrung im Bereich Kartierungsleistungen des Projektleiters. Erklärung über die Position als Projektleiter für mind. 1ne vergleichbaren Leistung (Honorar) innerhalb der letzten 5 Jahre. Nachweis Studienabschluss in Biologie, Ökologie, Landschaftsplanung, Geografie, Landschaftsarchitektur oder vergleichbar. (Anhand Erklärung zu Nummer 7).
Siehe Teilnahmeantrag
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme (gemäß Vergabeunterlagen)
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Anlage 00.2 Erklärungen, Nachweise, Mindestkriterien:
9)Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
10)Erklärung, dass der Bewerber/ Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( http://www.deutschebahn. com/ lieferantenqualifizierung _ downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme. de/ fileadmin/_ horusdam/ 2065- BME- Code_ of_ Conduct_ deutsch. pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
11)Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
12)Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
13)Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.