VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41549
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung
90766 Fürth
OL-Maste inkl. Gründung 330 Stück; Kettenwerk 12.710 m; OSE Kabel 3.700 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2.Vergabeeinheit: Leistungspaket 2 OLA, Ziffer 2.1
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
90766 Fürth
OL-Maste inkl. Gründung 330 Stück; Kettenwerk 12.710 m; OSE Kabel 3.700 m
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
16 - Herstellung Erdungen fachgerecht nach Einbau Weichen im Fürther Bogen
In der Sperrpause vom 26./27.09.2021 war die Herstellung von zusätzlichen Erdungsanschlüsse vorgesehen. Aufgrund der
außerplanmäßigen Sperrung der Weiche W177 im Bf. Fürth (Herzstück-Schweißen) ist die Sperrung des Streckengleises Fürth –
Vach nicht mehr möglich und wurde durch den Diensthabenden der PD-Leitung (Hr. Schönwolf) entschieden, unsere
Betra/Sperrung F736 271 nicht zuzulassen. Demzufolge konnten die geplanten Arbeiten nicht abschließend erfolgen. Als
Ersatztermin wurde die nächstmögliche Sperrpause am 03./04.12.2021 festgehalten.
Die Erbringung dieser zusätzlichen Leistung ist mit den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng
verzahnt und muss - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen - vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer
mit ausgeführt werden. Die konkretisierten Leistungen sind Voraussetzung für die IBN, erfolgen diese nicht rechtzeitig ist eine IBN
gefährdet. Die Maßnahmen dienen der Erfüllung des geschuldeten Werkerfolgs.