VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41549
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung
90766 Fürth
OL-Maste inkl. Gründung 330 Stück; Kettenwerk 12.710 m; OSE Kabel 3.700 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2.Vergabeeinheit: Leistungspaket 2 OLA, Ziffer 2.1
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
90766 Fürth
OL-Maste inkl. Gründung 330 Stück; Kettenwerk 12.710 m; OSE Kabel 3.700 m
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
15 - IST-Aufmessung und Regulieren Kettenwerk nach Einbau Weichen im Fürther Bogen
Weil in der Sperrpause vom 04.-14.09.2021 keine Arbeiten an der Oberleitungsanlage stattfinden, muss zum Beginn der
Sperrpause im Sep. 2021 eine Ist - Aufmessung der Stützpunkte im Gleis Fürth – Vach vom km 11,100 (Mast 11-5) bis 11,900
(Mast N111-15) durchgeführt werden und nach dem Einbau der Weichen 903 und 906 die Lage des Kettenwerkes im Gleis Fürth -
Vach vom km 11,100 bis 11,900 überprüft und ggf. reguliert werden.
Die Erbringung dieser zusätzlichen Leistung ist mit den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng
verzahnt und muss - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen - vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer
mit ausgeführt werden. Die konkretisierten Leistungen sind Voraussetzung für die IBN, erfolgen diese nicht rechtzeitig ist eine IBN
gefährdet. Die Maßnahmen dienen der Erfüllung des geschuldeten Werkerfolgs.