Ersatzbeschaffung Linearbeschleuniger Referenznummer der Bekanntmachung: MT-12202

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35578
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lahn-dill-kliniken.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lahn-dill-kliniken.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH mit maßnahmenbezoger Bindung an das öffentliche Vergaberecht
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ersatzbeschaffung Linearbeschleuniger

Referenznummer der Bekanntmachung: MT-12202
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31643100 Linearbeschleuniger
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ersatzbeschaffung eines Ringbeschleunigers und eines C-Beschleunigers.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Wetzlar

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Lahn-Dill-Kliniken GmbH beabsichtigt, einen Ringbeschleuniger und einen C-

Linarbeschleuniger für den Einsatz in der Strahlentherapie zu beschaffen. Im Vordergrund stehen

neben Standardtechniken insbesondere die bildgeführte Strahlentherapie mit KV- und MV-

Bildgebung (IGRT), inklusive Cone Beam CT, Intensitätsmodulierte Strahlentherapie (IMRT),

Intensitätsmodulierte Rotations-Strahlentherapie (VMAT und SGRT).

Die Beschleuniger müssen redundant einsetzbar sein, im Sinne eines Ausfallkonzeptes

und eines sicheren Patientenmanagements.

Neben der Gerätetechnik sind auch bauliche sowie technische Anpassungsarbeiten,

sämtliches Zubehör für die geforderten Betriebsarten,

die Qualitätssicherung und Strahlenschutzertüchtigungen

durch den Auftragnehmer zu erbringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technisches Gerätekonzept (Geräteintegrierbarkeit in die vorhandenen Bestahlungsräume, Ausfallzeiten) / Gewichtung: 30%
Qualitätskriterium - Name: Projektablaufkonzept zur Sicherung eines möglichst ungestörten Betriebsablaufs (Einbringung und Betrieb) / Gewichtung: 50%
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 20%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Da an dieser Stelle eine technisch bedingte Zeichenbegrenzung gilt, finden Sie die vollständige

Begründung unter

"https://sdd.telekom.de/public/download-shares/Im6fLwziJcnMw62r8hfbpxV8YWIz4SPs";

Die Lahn-Dill-Klinik GmbH plant, einen Halcyon Ringbeschleuniger sowie einen TrueBeam-

Beschleuniger für die Strahlentherapie in Wetzlar ohne Aufruf zum Wettbewerb entsprechend

Art. 32 der Richtlinie 2014/24/EU zu beschaffen. Die Begründung findet sich auszugsweise

nachstehend:

1. Begründung für die Wahl eines Ringbeschleunigers:

a. Der Halcyon Ringbeschleuniger erfüllt als einziges auf dem Markt angebotenes System die

Anforderungen der Lahn-Dill-Kliniken GmbH an einen kompakten, schnellen und

hocheffizienten Beschleuniger zur Therapie mit modulierten Bestrahlungstechniken und

hochauflösender Bildgebung (iteratives CBCT), der in der Kombination mit einem optimierten,

teilautomatisierten Workflow deutlich verkürzte Bestrahlungszeiten (Zeiten während derer der

Patientin für die Durchführung der Bildgebung und der eigentlichen Bestrahlung auf dem

Bestrahlungstisch liegt) möglich macht. Die dabei erreichte Isozentrumsgenauigkeit in

Kombination mit der schnellen Bildgebung ermöglicht auch die Durchführung einer

extracraniellen Stereotaxie in hoher Präzision.

Durch die besondere Konstruktion des Halcyon als Ringbeschleuniger besteht keine

Kollisionsgefahr mit dem Patienten oder dem Behandlungstisch, so dass schnellere Rotationen

als bei einem C-Beschleuniger möglich sind. Zudem sind alle bildgebenden Komponenten fest

innerhalb des Beschleunigers montiert, was einen Geschwindigkeits- und Genauigkeitsvorteil

ergibt. Die bildgebenden Komponenten müssen nicht erst, wie beim C-Beschleuniger, aus einer

Parkposition eingefahren werden.

Durch diese besondere Technik des Ringbeschleunigers, bei der sich die eingebaute

Beschleunigerröhre mit einer Geschwindigkeit von 2 Umdrehungen/Minute (Bildgebung 4

Umdrehungen/Min.) um den Patienten dreht sowie durch den optimierten, teilautomatisierten

Workflow an der Maschine mit Lagerung, Positionierung, Bildgebung, automatisierter Korrektur

der Positionierung und Bestrahlungsapplikation kann zudem die Umlaufzeit des Patienten (Zeit

vom Betreten des Bestrahlungsraumes bis zum Verlassen des Bestrahlungsraumes) vor allem

aber die Zeit während Bildgebung und Bestrahlung um durchschnittlich 33-50% gegenüber

einem C-Beschleuniger gesenkt werden, was zum einen eine höhere Genauigkeit während der

Bestrahlung bedeutet, da der Patient nur eine kürzere Zeit ruhig auf dem Bestrahlungstisch liegen

muss, zum anderen aber auch die Anzahl behandelter Patienten pro Zeit erhöht werden kann, was

bei zunehmender Patientenzahl ressourcensparend ist, da auch in Zukunft weiterhin von einem

Fachkräftemangel auszugehen ist. Damit bietet der Halcyon Ringbeschleuniger den

unersetzlichen Vorteil, dass er bei dem später erforderlichen Austausch des zweiten

Beschleunigers eine deutlich höhere Anzahl von Patienten während der Ausfallzeit des anderen

Geräts versorgen kann, als dies mit einem C-Beschleuniger der Fall wäre. Sowohl wirtschaftlich

wie medizinisch ist diese Möglichkeit extrem wichtig und kann von keinem anderen derzeit auf

dem Markt verfügbaren Gerät geleistet werden.

Da an dieser Stelle eine technisch bedingte Zeichenbegrenzung gilt, finden Sie die vollständige

Begründung unter

"https://sdd.telekom.de/public/download-shares/Im6fLwziJcnMw62r8hfbpxV8YWIz4SPs";

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Ersatzbeschaffung Linearbeschleuniger

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
04/02/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

A) Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht

dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39

Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen

Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S.2

GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt,

wird der Betrag 1 EUR eingegeben.

B) Aus technischen Gründen kann kein in der Zukunft liegendes Datum des Vertragsschlusses

angegeben werden. Der Vertragsschluss erfolgt frühestens nach Ablauf der Frist von 10

Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-

Transparenzbekanntmachung.

C) "Die vollständige Begründung passt auf Grund der Zeichenbegrenzung nicht in das

Erläuterungsfeld von Anhang D1 Nr.3. Die vollständige Begründung findet sich unter

"https://sdd.telekom.de/public/download-shares/Im6fLwziJcnMw62r8hfbpxV8YWIz4SPs";

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs.2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. Nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an

unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs.2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs.3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs.1 Nr.2 nicht ein, wenn:

1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der hier veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/02/2022

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