Freigestellte Schülerbeförderung, Käthe-Kollwitz-Schule Hofgeismar und Baunsbergschule Baunatal Referenznummer der Bekanntmachung: 40L 022 22 083-4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreiskassel.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.landkreiskassel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreiskassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellte Schülerbeförderung, Käthe-Kollwitz-Schule Hofgeismar und Baunsbergschule Baunatal
Freigestellter Förderschulverkehr von und zur Käthe-Kollwitz-Schule Hofgeismar (Lose 1-4) und Baunsbergschule Baunatal (Los 5). Die „Käthe-Kollwitz-Schule“ (KKS) ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung. Es werden Schüler vom 1. bis zum max. 14. Schulbesuchsjahr unterrichtet. Die „Baunsbergschule“ (BS) ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Es werden Schüler vom 1. bis zum max. 14. Schulbesuchsjahr unterrichtet.
Käthe-Kollwitz-Schule Korridor NORD
34369 Hofgeismar
Freigestellter Förderschulverkehr von und zur Käthe-Kollwitz-Schule Hofgeismar
Mit Planungsstand Januar 2022 sind schultäglich 36 Schüler zzgl. 4 Begleitpersonen im freigestellten Schülerverkehr aus dem Landkreis Kassel zur Schule und zurückzubefördern vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“.
Die Verkehrsleistung ist in der Spitze mit insgesamt 5 Fahrzeugen der Kategorie „Kleinbus (KB)“ und 2 Rollstuhl-Kleinbusse der Kategorie „KBR“ zu erbringen.
Ja, um ein weiteres Schuljahr.
Die Betriebslaufzeit beginnt mit Beginn des hessischen Schuljahres 2022/2023 (1. Schultag: Montag, 05.09.2022) und endet mit dem letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2026/2027 (5 Schuljahre). Eine Vertragsverlängerung ist möglich, siehe Ziffer II.2.7).
Käthe-Kollwitz-Schule Korridor OST
34369 Hofgeismar
Freigestellter Förderschulverkehr von und zur Käthe-Kollwitz-Schule Hofgeismar
Mit Planungsstand Januar 2022 sind schultäglich 35 Schüler zzgl. 2 Begleitpersonen im freigestellten Schülerverkehr aus dem Landkreis Kassel zur Schule und zurückzubefördern vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“.
Die Verkehrsleistung ist in der Spitze mit insgesamt 6 Fahrzeugen der Kategorie „Kleinbus (KB)“ und 1 Rollstuhl-Kleinbus der Kategorie „KBR“ zu erbringen.
Ja, um ein weiteres Schuljahr.
Die Betriebslaufzeit beginnt mit Beginn des hessischen Schuljahres 2022/2023 (1. Schultag: Montag, 05.09.2022) und endet mit dem letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2026/2027 (5 Schuljahre). Eine Vertragsverlängerung ist möglich, siehe Ziffer II.2.7).
Käthe-Kollwitz-Schule Korridor SÜD
34369 Hofgeismar
Freigestellter Förderschulverkehr von und zur Käthe-Kollwitz-Schule Hofgeismar.
Mit Planungsstand Januar 2022 sind schultäglich 34 Schüler zzgl. 4 Begleitpersonen im freigestellten Schülerverkehr aus dem Landkreis Kassel zur Schule und zurückzubefördern vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“.
Die Verkehrsleistung ist in der Spitze mit insgesamt 6 Fahrzeugen der Kategorie „Kleinbus (KB)“ und 1 Rollstuhl-Kleinbus der Kategorie „KBR“ zu erbringen.
Ja, um ein weiteres Schuljahr.
Die Betriebslaufzeit beginnt mit Beginn des hessischen Schuljahres 2022/2023 (1. Schultag: Montag, 05.09.2022) und endet mit dem letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2026/2027 (5 Schuljahre). Eine Vertragsverlängerung ist möglich, siehe Ziffer II.2.7).
Käthe-Kollwitz-Schule Korridor WEST
34369 Hofgeismar
Freigestellter Förderschulverkehr von und zur Käthe-Kollwitz-Schule Hofgeismar.
Mit Planungsstand Januar 2022 sind schultäglich 30 Schüler zzgl. 2 Begleitpersonen im freigestellten Schülerverkehr aus dem Landkreis Kassel zur Schule und zurückzubefördern vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“.
Die Verkehrsleistung ist in der Spitze mit insgesamt 5 Fahrzeugen der Kategorie „Kleinbus (KB)“ und 1 Rollstuhl-Kleinbus der Kategorie „KBR“ zu erbringen.
Ja, um ein weiteres Schuljahr.
Die Betriebslaufzeit beginnt mit Beginn des hessischen Schuljahres 2022/2023 (1. Schultag: Montag, 05.09.2022) und endet mit dem letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2026/2027 (5 Schuljahre). Eine Vertragsverlängerung ist möglich, siehe Ziffer II.2.7).
Baunsbergschule Baunatal
34225 Baunatal
Freigestellter Förderschulverkehr von und zur Baunsbergschule Baunatal. Mit Planungsstand Januar 2022 sind schultäglich 32 Schüler im freigestellten Schülerverkehr aus dem Landkreis Kassel zur Schule und zurückzubefördern vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“.
Die Verkehrsleistung ist in der Spitze mit insgesamt 6 Fahrzeugen der Kategorie „Kleinbus (KB)“ zu erbringen.
Ja, um ein weiteres Schuljahr.
Die Betriebslaufzeit beginnt mit Beginn des hessischen Schuljahres 2022/2023 (1. Schultag: Montag, 05.09.2022) und endet mit dem letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2026/2027 (5 Schuljahre). Eine Vertragsverlängerung ist möglich, siehe Ziffer II.2.7).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
Geforderte Eignungsnachweise (gem.- §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, § 15 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen , werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
• Verpflichtungserklärung „Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338“ (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage Verpflichtungserklärung Tariftreue; der Vordruck ist zu verwenden)
• Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 09.12.2021.
• Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein] (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 09.12.2021.
• Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD)
• Angabe von mit eigenen Mitteln und Personalen erbrachten Verkehrsleistungen im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs, d.h. der Beförderung von schulpflichtigen Personen mit Beeinträchtigungen und / oder Behinderungen, (vgl. Definition Schulformen des Hessischen Kultusministeriums ) gem. Freistellungs-Verordnung (vgl. Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes), seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre (2019, 2020, 2021).
Es ist mindestens eine mit eigenen Mitteln und Personalen erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Das Unternehmen muss in der nachfolgend beschriebenen Referenzliste für den Fall des Einsatzes als oder von Unterauftragnehmer(n) darlegen, welche Leistung durch das Unternehmen selbst erbracht wurde, so dass ein Rückschluss auf die Erfahrung des Unternehmens und seiner Leistungsfähigkeit hinsichtlich der vertragsgegenständigen Leistung gegeben ist.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von selbst erbrachten Verkehrsleistungen (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage Referenzen in den Vergabeunterlagen; der Vordruck ist zu verwenden).
• Getrennt nach Losen:
Angabe zu den einkalkulierten Fahrzeugen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe Anlage Fahrzeuge in den Vergabeunterlagen, der jeweilige Vordruck ist zu verwenden).
Geforderte Eignungsnachweise (gem.- §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, § 15 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen , werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Teilnahme Vergabeverfahren: die aktuelle Software / Bieterclient der eVergabeplattform ist notwendig, insb. für die Angebotsabgabe! Excel-Leistzungsverzeichnisse können nur ausgefüllt werden, wenn das bieterseitig verwendete Programm (auch Microsoft Excel-Version) „.xlsx-Dateien“ lesen und schreiben kann.
- technische Fragen zur Angebotsabgabe oder zur eVergabeplattform beantwortet die Submissionsstelle des Landkreises Kassel oder die Hotline der eVergabeplattform
- Angebotsabgabe: Bitte überprüfen Sie beim Hochladebericht, dass Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen wurde und ob die angegebene Dateigröße Ihren hochgeladenen Dateien entspricht.
- Sonstige Angebotsunterlagen:
- Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (Anlage Erklärung Bietergemeinschaft; Vordruck ist zu verwenden).
- Formblatt „633 LD Angebotsschreiben mit 5 Losen“; konkretisierende Anforderungen an die „Eignungsleihe“ u. Nachweis der „Umsatzsteuerbefreiung“, siehe Vergabeunterlagen.
- Vorlage der Tourenplanung je Los kann im Rahmen der Angebotsprüfung gefordert werden, siehe Vergabeunterlagen.
-Zur Anwendung des HPQR siehe Vergabeunterlagen, "Anhang zur „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ (Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen)".
-Hinweis zu Zf. III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Zf. III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Zf. 5 des "Anhangs zur „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ (Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen)" genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)