Sicherheitsdienstleistungen Hess. Erstaufnahmeeinrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0050
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen Hess. Erstaufnahmeeinrichtungen
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen an mehreren Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung in Hessen - aufgeteilt auf 5 Lose
Standort Gießen und Ankunftszentrum
Erstaufnahmeeinrichtung Gießen, Rödgener Straße 91, 35394 Gießen
Verwaltungsbereich und Ankunftszentrum Gießen, Lilienthalstraße 2, 35394 Gießen
Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen beim Standort Gießen der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung sowie dem Verwaltungsbereich und Ankunftszentrum Gießen in Zuständigkeit für das Regierungspräsidium in Gießen.
Vorliegend sind insgesamt ca. 1.206.288 Stunden pro Jahr, sowohl in Tag- als auch in Nachtarbeit, zu erbringen. Die Leistungen teilen sich hierbei auf Einsatzleitung, Schichtleitung und Sicherheitsmitarbeiter auf, wobei teilweise pro Schicht insgesamt 130 Mitarbeiter vorzuhalten sind.
Zu den zu erbringenden Leistungen gehören insbesondere:
- Kontrolle des gesamten Personen-, Lieferanten- und Fahrzeugverkehrs zur Liegenschaft
- Verhinderung des offensichtlichen Einbringens gefährlicher Gegenstände bzw. Verhinderung des unbefugten Hinausbringens von Akten, Schriftstücken und sonstigen Gegenständen
- Durchführung verschiedener, standortspezifischer Streifen- und Kontrollgänge unter Einbeziehung der Überprüfung der baulichen Umzäunung des Geländes und des unmittelbaren Außenbereiches
- ständige Besetzung der Pforte/-n
- Auf- und Verschließen von Gebäuden oder Gebäudeteilen, Kontrolle der Außenhaut, Abschalten von unnötig fließendem Wasser sowie brennendem Licht
- Schutz vor Angriffen auf Bewohner, Mitarbeiter, die Einfriedung, Gebäude und Fahrzeuge sowie vor Sabotagehandlungen
- Verhindern/Unterbinden von Diebstählen, Sachbeschädigungen, Handlungen
zum Nachteil von Leib, Leben und Gesundheit oder sonstigen Straftaten
- Einleitung von Erste Hilfe-Maßnahmen
- Führung eines Wachbuches/Schichtberichtes sowie lückenlose Aufzeichnungen
über Ausgabe von Schlüsseln oder von sonstigen sicherheitsempfindlichen
Gegenständen und Dokumentation der Schichtwechsel
- Aufrechterhaltung störungsfreier Abläufe durch unterstützendes und sicherndes
Einwirken während der Taschengeldauszahlungen, der Essensausgabezeiten, der Ausgabezeiten im Magazin und der Kleiderkammer sowie bei Neuankünften und Personentransfers
Im Weiteren ist ein Wächterkontrollsystem vorzuhalten und einzusetzen.
Es besteht die Option zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Standort Büdingen
Erstaufnahmeeinrichtung Büdingen, Orleshäuser Straße 26, 63654 Büdingen
Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen beim Standort Büdingen der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Zuständigkeit für das Regierungspräsidium in Gießen.
Vorliegend sind insgesamt ca. 209.160 Stunden pro Jahr, sowohl in Tag- als auch in Nachtarbeit, zu erbringen. Die Leistungen teilen sich hierbei auf Einsatzleitung, Schichtleitung und Sicherheitsmitarbeiter auf, wobei teilweise pro Schicht insgesamt 30 Mitarbeiter vorzuhalten sind.
Zu den zu erbringenden Leistungen gehören insbesondere:
- Kontrolle des gesamten Personen-, Lieferanten- und Fahrzeugverkehrs zur Liegenschaft
- Verhinderung des offensichtlichen Einbringens gefährlicher Gegenstände bzw. Verhinderung des unbefugten Hinausbringens von Akten, Schriftstücken und sonstigen Gegenständen
- Durchführung verschiedener, standortspezifischer Streifen- und Kontrollgänge unter Einbeziehung der Überprüfung der baulichen Umzäunung des Geländes und des unmittelbaren Außenbereiches
- ständige Besetzung der Pforte/-n
- Auf- und Verschließen von Gebäuden oder Gebäudeteilen, Kontrolle der Außenhaut, Abschalten von unnötig fließendem Wasser sowie brennendem Licht
- Schutz vor Angriffen auf Bewohner, Mitarbeiter, die Einfriedung, Gebäude und Fahrzeuge sowie vor Sabotagehandlungen
- Verhindern/Unterbinden von Diebstählen, Sachbeschädigungen, Handlungen
zum Nachteil von Leib, Leben und Gesundheit oder sonstigen Straftaten
- Einleitung von Erste Hilfe-Maßnahmen
- Führung eines Wachbuches/Schichtberichtes sowie lückenlose Aufzeichnungen
über Ausgabe von Schlüsseln oder von sonstigen sicherheitsempfindlichen
Gegenständen und Dokumentation der Schichtwechsel
- Aufrechterhaltung störungsfreier Abläufe durch unterstützendes und sicherndes
Einwirken während der Taschengeldauszahlungen, der Essensausgabezeiten, der Ausgabezeiten im Magazin und der Kleiderkammer sowie bei Neuankünften und Personentransfers
Im Weiteren ist ein Wächterkontrollsystem vorzuhalten und einzusetzen.
Es besteht die Option zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Standort Bad Arolsen
Erstaufnahmeeinrichtung Bad Arolsen, Fritz-Monka-Straße 7, 34454 Bad Arolsen
Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen beim Standort Bad Arolsen der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Zuständigkeit für das Regierungspräsidium in Gießen.
Vorliegend sind insgesamt ca. 123.648 Stunden pro Jahr, sowohl in Tag- als auch in Nachtarbeit, zu erbringen. Die Leistungen teilen sich hierbei auf Einsatzleitung, Schichtleitung und Sicherheitsmitarbeiter auf, wobei teilweise pro Schicht insgesamt 17 Mitarbeiter vorzuhalten sind.
Zu den zu erbringenden Leistungen gehören insbesondere:
- Kontrolle des gesamten Personen-, Lieferanten- und Fahrzeugverkehrs zur Liegenschaft
- Verhinderung des offensichtlichen Einbringens gefährlicher Gegenstände bzw. Verhinderung des unbefugten Hinausbringens von Akten, Schriftstücken und sonstigen Gegenständen
- Durchführung verschiedener, standortspezifischer Streifen- und Kontrollgänge unter Einbeziehung der Überprüfung der baulichen Umzäunung des Geländes und des unmittelbaren Außenbereiches
- ständige Besetzung der Pforte/-n
- Auf- und Verschließen von Gebäuden oder Gebäudeteilen, Kontrolle der Außenhaut, Abschalten von unnötig fließendem Wasser sowie brennendem Licht
- Schutz vor Angriffen auf Bewohner, Mitarbeiter, die Einfriedung, Gebäude und Fahrzeuge sowie vor Sabotagehandlungen
- Verhindern/Unterbinden von Diebstählen, Sachbeschädigungen, Handlungen
zum Nachteil von Leib, Leben und Gesundheit oder sonstigen Straftaten
- Einleitung von Erste Hilfe-Maßnahmen
- Führung eines Wachbuches/Schichtberichtes sowie lückenlose Aufzeichnungen
über Ausgabe von Schlüsseln oder von sonstigen sicherheitsempfindlichen
Gegenständen und Dokumentation der Schichtwechsel
- Aufrechterhaltung störungsfreier Abläufe durch unterstützendes und sicherndes
Einwirken während der Taschengeldauszahlungen, der Essensausgabezeiten, der Ausgabezeiten im Magazin und der Kleiderkammer sowie bei Neuankünften und Personentransfers
Im Weiteren ist ein Wächterkontrollsystem vorzuhalten und einzusetzen.
Es besteht die Option zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Standort Kassel-Niederzwehren
Erstaufnahmeeinrichtung Kassel-Niederzwehren, Frankfurter Straße 365a, 34134 Kassel
Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen beim Standort Kassel-Niederzwehren der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Zuständigkeit für das Regierungspräsidium in Gießen.
Vorliegend sind insgesamt ca. 94.656 Stunden pro Jahr, sowohl in Tag- als auch in Nachtarbeit, zu erbringen. Die Leistungen teilen sich hierbei auf Einsatzleitung, Schichtleitung und Sicherheitsmitarbeiter auf, wobei teilweise pro Schicht insgesamt 13 Mitarbeiter vorzuhalten sind.
Zu den zu erbringenden Leistungen gehören insbesondere:
- Kontrolle des gesamten Personen-, Lieferanten- und Fahrzeugverkehrs zur Liegenschaft
- Verhinderung des offensichtlichen Einbringens gefährlicher Gegenstände bzw. Verhinderung des unbefugten Hinausbringens von Akten, Schriftstücken und sonstigen Gegenständen
- Durchführung verschiedener, standortspezifischer Streifen- und Kontrollgänge unter Einbeziehung der Überprüfung der baulichen Umzäunung des Geländes und des unmittelbaren Außenbereiches
- ständige Besetzung der Pforte/-n
- Auf- und Verschließen von Gebäuden oder Gebäudeteilen, Kontrolle der Außenhaut, Abschalten von unnötig fließendem Wasser sowie brennendem Licht
- Schutz vor Angriffen auf Bewohner, Mitarbeiter, die Einfriedung, Gebäude und Fahrzeuge sowie vor Sabotagehandlungen
- Verhindern/Unterbinden von Diebstählen, Sachbeschädigungen, Handlungen
zum Nachteil von Leib, Leben und Gesundheit oder sonstigen Straftaten
- Einleitung von Erste Hilfe-Maßnahmen
- Führung eines Wachbuches/Schichtberichtes sowie lückenlose Aufzeichnungen
über Ausgabe von Schlüsseln oder von sonstigen sicherheitsempfindlichen
Gegenständen und Dokumentation der Schichtwechsel
- Aufrechterhaltung störungsfreier Abläufe durch unterstützendes und sicherndes
Einwirken während der Taschengeldauszahlungen, der Essensausgabezeiten, der Ausgabezeiten im Magazin und der Kleiderkammer sowie bei Neuankünften und Personentransfers
Im Weiteren ist ein Wächterkontrollsystem vorzuhalten und einzusetzen.
Es besteht die Option zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Standort Neustadt
Erstaufnahmeeinrichtung Neustadt, Niederkleiner Straße 21, 35279 Neustadt (Hessen)
Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen beim Standort Neustadt der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Zuständigkeit für das Regierungspräsidium in Gießen.
Vorliegend sind insgesamt ca. 280.596 Stunden pro Jahr, sowohl in Tag- als auch in Nachtarbeit, zu erbringen. Die Leistungen teilen sich hierbei auf Einsatzleitung, Schichtleitung und Sicherheitsmitarbeiter auf, wobei teilweise pro Schicht insgesamt 40 Mitarbeiter vorzuhalten sind.
Zu den zu erbringenden Leistungen gehören insbesondere:
- Kontrolle des gesamten Personen-, Lieferanten- und Fahrzeugverkehrs zur Liegenschaft
- Verhinderung des offensichtlichen Einbringens gefährlicher Gegenstände bzw. Verhinderung des unbefugten Hinausbringens von Akten, Schriftstücken und sonstigen Gegenständen
- Durchführung verschiedener, standortspezifischer Streifen- und Kontrollgänge unter Einbeziehung der Überprüfung der baulichen Umzäunung des Geländes und des unmittelbaren Außenbereiches
- ständige Besetzung der Pforte/-n
- Auf- und Verschließen von Gebäuden oder Gebäudeteilen, Kontrolle der Außenhaut, Abschalten von unnötig fließendem Wasser sowie brennendem Licht
- Schutz vor Angriffen auf Bewohner, Mitarbeiter, die Einfriedung, Gebäude und Fahrzeuge sowie vor Sabotagehandlungen
- Verhindern/Unterbinden von Diebstählen, Sachbeschädigungen, Handlungen
zum Nachteil von Leib, Leben und Gesundheit oder sonstigen Straftaten
- Einleitung von Erste Hilfe-Maßnahmen
- Führung eines Wachbuches/Schichtberichtes sowie lückenlose Aufzeichnungen
über Ausgabe von Schlüsseln oder von sonstigen sicherheitsempfindlichen
Gegenständen und Dokumentation der Schichtwechsel
- Aufrechterhaltung störungsfreier Abläufe durch unterstützendes und sicherndes
Einwirken während der Taschengeldauszahlungen, der Essensausgabezeiten, der Ausgabezeiten im Magazin und der Kleiderkammer sowie bei Neuankünften und Personentransfers
Im Weiteren ist ein Wächterkontrollsystem vorzuhalten und einzusetzen.
Es besteht die Option zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis einer gültigen, behördlichen Erlaubnis nach § 34 a GewO (BG)
- Eigenerklärung, dass alle zum Einsatz kommenden Sicherheitsdienstmitarbeiter eine Unterrichtung nach § 34 a GewO sowie 50 % der eingesetzten Beschäftigten darüber hinaus die Sachkundeprüfung (IHK) abgeschlossen haben (BG)
- Eigenerklärung, dass die zur Leistungserbringung eingesetzten Personen die Vorgaben und Qualifikationen nach der Bewachungsverordnung erfüllen (BG)
- Nachweis über eine mindestens dreijährige, praktische Unternehmenserfahrung im Sicherheitsgewerbe unter Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister in Kopie (nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist), nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind (BG)
- Nachweis eines, durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle, zertifizierten Qualitätsmanagement-Systems (z. Bsp. nach DIN EN ISO 9000, DIN EN ISO 9001:2015), oder gleichwertige Zertifizierung
- Nachweis einer Zertifizierung nach DIN 77200 in der jeweils gültigen Fassung, oder eine vergleichbare Zertifizierung
- Bankerklärung, Auskunft der Creditreform oder einer vergleichbaren Auskunftsstelle zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters (BG)
- eine Liste mit Referenzangaben (nicht älter als 5 Kalenderjahre) mit den nachfolgenden Angaben (BG):
• Art der Leistung (Bewachung, Bestreifung, Pfortendienst, etc.)
• Umfang (Angabe der Jahresstunden sowie der eigesetzten Mitarbeiter)
• Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
• Erbringungsort (z. B. Flüchtlingsunterkunft)
• Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
• Erbringungszeitraum.
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht, so dass ein Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung je bebotenem Los gezogen werden kann. Hierzu müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllt werden:
1. Der Erbringungszeitraum einer Referenzangabe muss mindestes sechs Monate betragen.
2. Eine der Referenzangaben muss in einer Flüchtlingsunterkunft oder in einem mit einer Flüchtlingsunterkunft vergleichbaren Bereich erbracht worden sein. Die vergleichbaren Anforderungen (vergleichbarer Bereich) an die Eignung beziehen sich dabei auf die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie auf die erforderliche Erfahrung des Bieters und müssen im konkreten Sachzusammenhang (=Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen von vergleichbar bewohnten Gebäuden) mit dem Auftrag stehen.
3. Die Referenzangabe muss das Auftragsvolumen der zu leistenden Gesamtjahresstunden des jeweiligen Loses abdecken, d.h. dem jeweils geforderten Leistungsumfang der Höhe nach entsprechen.
Das Erreichen der zu leistenden Gesamtjahresstunden des jeweiligen Loses kann auch durch die Addition mehrerer (bis zu sechs) Referenzangaben nachgewiesen werden, wenn diese im selben Leistungszeitraum (Dauer mindestens sechs Monate) erbracht wurden.
Die vorzulegende Referenz kann vom Auftraggeber auch dann anerkannt werden, wenn ein oder mehrere Nachunternehmer zur Leistungserbringung eingesetzt wurden. Dabei kann eine Zurechnung nur dann erfolgen, sofern der oder die Nachunternehmer unmittelbar für den Bieter im Rahmen der vorzulegenden Referenzleistung tätig waren.
4. Innerhalb der Referenzangabe ist nachzuweisen, dass mindestens drei der nachfolgend beschriebenen Leistungsbestandteile abgedeckt sind:
• Bewachung und Bestreifung bewohnter Gebäude
• Pfortendienst,
• Durchführung der Brandschutzordnung
• Überwachung und Auswertung der Alarm- und Kontrollsysteme
• Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen,
• Begleitdienste.
Für den Fall, dass mehr als ein Los beboten wird, muss durch die vorgelegten Referenzangaben nachgewiesen werden, dass in der Vergangenheit bereits Leistungen vergleichbar aller nunmehr bebotenen Lose (Gesamtjahresstunden) gemäß den vorstehenden Anforderungen erbracht wurden!
- Eigenerklärung zur Eignung (Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt sowie zu Insolvenzverfahren und Liquidation)
- Erklärung bezüglich
• wettbewerbsbeschränkender Absprachen
• Sozialabgaben
• Berufsgenossenschaft
• Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen (10.000.000 € für Personenschäden/ 3.000.000 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden, insb. auch Schlüsselverlust))
• Nachweis der Sozialversicherung
• Beachtung Arbeitnehmerschutzvorschriften (insb. Jugendarbeitsschutzgesetz)
Bei Bietergemeinschaften (BG) sind alle vorstehend mit "BG" gekennzeichneten Erklärungen/Nachweise auch von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung auch von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln und muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Dem Angebot sind ferner beizufügen:
- eine von der/dem Standortverantwortlichen des AG unterschriebene Besichtigungsbescheinigung --> Der Besichtigungstermin muss spätestens drei Tage vor Angebotsabgabe erfolgt sein.
- Erklärung Unternehmensdaten
- kurze Darstellung der Unternehmensstruktur, welches für die Leistungserbringung vorgesehen ist, mit folgenden Angaben: Name, Sitz, Rechtsform, Personalbestand, vertretungsberechtigte Organe, Gründungsjahr, Anschrift, Geschäftszeiten, Telefonnummer, Ansprechpartner des Kunden- und Servicemanagements.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer mit der Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem Auftraggeber zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das HLKA unterziehen zu können. Der Auftragnehmer darf nur Personal ensetzen, welches in diese Überprüfung eingewilligt hat und bei dem nach Überprüfunge keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkit in Frage stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]