Feuerwehrfahrzeuge NB Wendlingen-Ulm Referenznummer der Bekanntmachung: 21DFP54311
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrfahrzeuge NB Wendlingen-Ulm
Lieferung von Feuerwehrfahrzeugen (GW-L) für den Einsatz an der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm
Herstellung und Lieferung von 7 Feuerwehr-Logistik-Fahrzeugen (GW-L) für die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrfahrzeuge NB Wendlingen-Ulm
Ort: Elze
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31008
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bitte beachten Sie, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Die Registrierung erfolgt über das Bieterportal (https://bieterportal.noncd.db.de) mit dem Antragsformular zur Bieterregistrierung. Für den Abruf der Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich.
2. Die auf dem Bieterportal anzuwählende Projektnummer lautet: 21DFP54311. Unter dieser Projektnummer können alle notwendigen Vergabeunterlagen abgerufen werden. Eine Zusendung z.B. per Post oder per e-Mail ist ausgeschlossen.
3. Der Teilnahmeantrag und alle geforderten Nachweise/Erklärungen/Unterlagen sind für registrierte Firmen über das Bieterprotal der Deutsche Bahn AG einzureichen. Nur über das Bieterportal frist- und formgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden berücksichtigt.
4. Bei technischen und methodischen Fragen, sowie zur Funktionsweise des Vergabeportals und des Bieterassistenten, sowie im Falle von Funktionsstörungen wenden sie sich bitte an den Technischen Support, wochentags von 9:00 bis 15:00 Uhr, unter der Telefonnummer +49 (0)1806-673040 oder per Mail (siehe FAQ Bieterprotal).
5. Fragen und Antworten sind grundsätzlich über die Bieterkommunikation im Bieterportal unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge, zu stellen.
6. Teilnahmeanträge die nicht in deutscher Sprache eingereicht werden, werden nicht zugelassen.
7. Alle Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf ggf. vorhandene frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss vom Verfahren. Die Unterlagen sind gemäß den in der Bekanntmachung verwendeten Bezeichnungen und Nummerierungen aufzureihen. Der Auftraggeber behält sich vor Nachweise für die eingereichten Erklärungen zu verlangen.
8. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Die Eigenerklärungen sind in Textform, gemäß § 126 b BGB, einzureichen. Erklärungen Dritter sind mit rechtsverbindlicher eingescannter Unterschrift einzureichen. Nachweise und Erklärungen Dritter, die maschinell erstellt und als "ohne Unterschrift gültig" deklariert sind, benötigen keine Unterschrift. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe führt zum Ausschluss vom Verfahren. Nur die vorgenannten Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
9. Weitere Informationen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
10. Vorgaben dieser Bekanntmachung gehen den Bewerbungsbedingungen und den weiteren Vordrucken vor.
11. Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen.
Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden.
Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.