Bauüberwachungsleistungen; EÜ Friesenbrücke Neubau Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54503
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen; EÜ Friesenbrücke Neubau
Bauüberwachungsleistungen; EÜ Friesenbrücke Neubau
BÜB OB/KIB/SiGeKo
Friesenbrücke / Weener
Bauüberwachungsleistungen; EÜ Friesenbrücke Neubau / Los 1 - BÜB OB/KIB/SiGeKo
Maschinenbau/Maschinentechnik
Friesenbrücke / Weener
Bauüberwachungsleistungen; EÜ Friesenbrücke Neubau / Los 2 - Maschinenbau
Elektrotechnik
Friesenbrücke / Weener
Bauüberwachungsleistungen; EÜ Friesenbrücke Neubau / Los 3 - Elektrotechnik
LST
Friesenbrücke / Weener
Bauüberwachungsleistungen; EÜ Friesenbrücke Neubau / Los 4 - LST
Geotechnik
Friesenbrücke / Weener
Bauüberwachungsleistungen; EÜ Friesenbrücke Neubau / Los 5 - Geotechnik
Ökologie
Friesenbrücke / Weener
Bauüberwachungsleistungen; EÜ Friesenbrücke Neubau / Los 6 - Ökologie
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Für das Los 1 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher Bahn Oberbau / KIB sowie Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ) erforderlich. Zusätzlich ist ein Zertifikat für den SiGeKo einzureichen.
- Für das Los 2 sind 3 Jahre Praxiserfahrungen des künftigen Bauüberwacher in der Maschinentechnik und der Antriebstechnik oder Hydraulik nachzuweisen. Der sichere Umgang ist durch Referenz aus dem Bereich Ingenieurbauwerke nach DIN 19704 / ZTV-W (Stahlwasserbauten) nachzuweisen
- Für das Los 3 und 4 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) erforderlich
- Für das Los 5 sind Erfahrungen im Spezialtiefbau oder Geologie mit gleichwertigen Praxiserfahrungen von min. 3 Jahren nachzuweisen, welche den sicheren Umgang mit Tief- und Flachgründungen im Bereich von Wasserbaustellen nachweisen
- Für das Los 6 sind folgende Nachweise zu liefern:
Für die UBÜ gelten nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
- Mehrjährige praktische Erfahrungen im Themengebiet Gewässerschutz, Wasserrecht
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Gewässer
- Kenntnisse des Naturschutzes, Wasserrechts
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement.
Die Nachweise sind in Form von Referenzen der letzten fünf Jahre oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für die spezielle umweltfachliche Bauüberwachung (Experte) bodenkundliche Baubegleitung gelten
nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
- Praktische Erfahrungen in Feldbodenkunde und Bodenschutz
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Böden
- Kenntnisse des Boden- und Abfallrechtes
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement.
Die Nachweise sind in Form von Referenzen der letzten drei Jahre oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Kenntnisse der regionalen Geologie und der regional typischen Böden (bspw. sulfatsaurer Böden) sind für die bodenkundliche Baubegleitung wünschenswert.
Für die spezielle umweltfachliche Bauüberwachung (Experte) Boden/Abfall wird darüber hinaus ein
Nachweis der Sachkunde-Schulung nach LAGA PN 98 vorausgesetzt.
Darüber hinaus muss die generelle Umweltfachlich Bauüberwachung (UBÜ) sowie die speziellen
umweltfachlichen Bauüberwachungen (Experten) die Qualifikationen der Anlage 1 des EBA „Umwelt-Leitfaden Teil VII - Umweltfachliche Bauüberwachung“ jeweils vorweisen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Für das Los 1 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher Bahn Oberbau / KIB sowie Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ) erforderlich. Zusätzlich ist ein Zertifikat für den SiGeKo einzureichen.
- Für das Los 2 sind 3 Jahre Praxiserfahrungen des künftigen Bauüberwacher in der Maschinentechnik und der Antriebstechnik oder Hydraulik nachzuweisen. Der sichere Umgang ist durch Referenz aus dem Bereich Ingenieurbauwerke nach DIN 19704 / ZTV-W (Stahlwasserbauten) nachzuweisen
- Für das Los 3 und 4 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) erforderlich
- Für das Los 5 sind Erfahrungen im Spezialtiefbau oder Geologie mit gleichwertigen Praxiserfahrungen von min. 3 Jahren nachzuweisen, welche den sicheren Umgang mit Tief- und Flachgründungen im Bereich von Wasserbaustellen nachweisen
- Für das Los 6 sind folgende Nachweise zu liefern:
Für die UBÜ gelten nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
- Mehrjährige praktische Erfahrungen im Themengebiet Gewässerschutz, Wasserrecht
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Gewässer
- Kenntnisse des Naturschutzes, Wasserrechts
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement.
Die Nachweise sind in Form von Referenzen der letzten fünf Jahre oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für die spezielle umweltfachliche Bauüberwachung (Experte) bodenkundliche Baubegleitung gelten
nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
- Praktische Erfahrungen in Feldbodenkunde und Bodenschutz
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Böden
- Kenntnisse des Boden- und Abfallrechtes
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement.
Die Nachweise sind in Form von Referenzen der letzten drei Jahre oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Kenntnisse der regionalen Geologie und der regional typischen Böden (bspw. sulfatsaurer Böden) sind für die bodenkundliche Baubegleitung wünschenswert.
Für die spezielle umweltfachliche Bauüberwachung (Experte) Boden/Abfall wird darüber hinaus ein
Nachweis der Sachkunde-Schulung nach LAGA PN 98 vorausgesetzt.
Darüber hinaus muss die generelle Umweltfachlich Bauüberwachung (UBÜ) sowie die speziellen
umweltfachlichen Bauüberwachungen (Experten) die Qualifikationen der Anlage 1 des EBA „Umwelt-Leitfaden Teil VII - Umweltfachliche Bauüberwachung“ jeweils vorweisen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Für das Los 1 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher Bahn Oberbau / KIB sowie Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ) erforderlich. Zusätzlich ist ein Zertifikat für den SiGeKo einzureichen.
- Für das Los 2 sind 3 Jahre Praxiserfahrungen des künftigen Bauüberwacher in der Maschinentechnik und der Antriebstechnik oder Hydraulik nachzuweisen. Der sichere Umgang ist durch Referenz aus dem Bereich Ingenieurbauwerke nach DIN 19704 / ZTV-W (Stahlwasserbauten) nachzuweisen
- Für das Los 3 und 4 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) erforderlich
- Für das Los 5 sind Erfahrungen im Spezialtiefbau oder Geologie mit gleichwertigen Praxiserfahrungen von min. 3 Jahren nachzuweisen, welche den sicheren Umgang mit Tief- und Flachgründungen im Bereich von Wasserbaustellen nachweisen
- Für das Los 6 sind folgende Nachweise zu liefern:
Für die UBÜ gelten nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
- Mehrjährige praktische Erfahrungen im Themengebiet Gewässerschutz, Wasserrecht
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Gewässer
- Kenntnisse des Naturschutzes, Wasserrechts
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement.
Die Nachweise sind in Form von Referenzen der letzten fünf Jahre oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für die spezielle umweltfachliche Bauüberwachung (Experte) bodenkundliche Baubegleitung gelten
nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
- Praktische Erfahrungen in Feldbodenkunde und Bodenschutz
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Böden
- Kenntnisse des Boden- und Abfallrechtes
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement.
Die Nachweise sind in Form von Referenzen der letzten drei Jahre oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Kenntnisse der regionalen Geologie und der regional typischen Böden (bspw. sulfatsaurer Böden) sind für die bodenkundliche Baubegleitung wünschenswert.
Für die spezielle umweltfachliche Bauüberwachung (Experte) Boden/Abfall wird darüber hinaus ein
Nachweis der Sachkunde-Schulung nach LAGA PN 98 vorausgesetzt.
Darüber hinaus muss die generelle Umweltfachlich Bauüberwachung (UBÜ) sowie die speziellen
umweltfachlichen Bauüberwachungen (Experten) die Qualifikationen der Anlage 1 des EBA „Umwelt-Leitfaden Teil VII - Umweltfachliche Bauüberwachung“ jeweils vorweisen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Für das Los 1 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher Bahn Oberbau / KIB sowie Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ) erforderlich. Zusätzlich ist ein Zertifikat für den SiGeKo einzureichen.
- Für das Los 2 sind 3 Jahre Praxiserfahrungen des künftigen Bauüberwacher in der Maschinentechnik und der Antriebstechnik oder Hydraulik nachzuweisen. Der sichere Umgang ist durch Referenz aus dem Bereich Ingenieurbauwerke nach DIN 19704 / ZTV-W (Stahlwasserbauten) nachzuweisen
- Für das Los 3 und 4 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) erforderlich
- Für das Los 5 sind Erfahrungen im Spezialtiefbau oder Geologie mit gleichwertigen Praxiserfahrungen von min. 3 Jahren nachzuweisen, welche den sicheren Umgang mit Tief- und Flachgründungen im Bereich von Wasserbaustellen nachweisen
- Für das Los 6 sind folgende Nachweise zu liefern:
Für die UBÜ gelten nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
- Mehrjährige praktische Erfahrungen im Themengebiet Gewässerschutz, Wasserrecht
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Gewässer
- Kenntnisse des Naturschutzes, Wasserrechts
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement.
Die Nachweise sind in Form von Referenzen der letzten fünf Jahre oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für die spezielle umweltfachliche Bauüberwachung (Experte) bodenkundliche Baubegleitung gelten
nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
- Praktische Erfahrungen in Feldbodenkunde und Bodenschutz
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Böden
- Kenntnisse des Boden- und Abfallrechtes
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement.
Die Nachweise sind in Form von Referenzen der letzten drei Jahre oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Kenntnisse der regionalen Geologie und der regional typischen Böden (bspw. sulfatsaurer Böden) sind für die bodenkundliche Baubegleitung wünschenswert.
Für die spezielle umweltfachliche Bauüberwachung (Experte) Boden/Abfall wird darüber hinaus ein
Nachweis der Sachkunde-Schulung nach LAGA PN 98 vorausgesetzt.
Darüber hinaus muss die generelle Umweltfachlich Bauüberwachung (UBÜ) sowie die speziellen
umweltfachlichen Bauüberwachungen (Experten) die Qualifikationen der Anlage 1 des EBA „Umwelt-Leitfaden Teil VII - Umweltfachliche Bauüberwachung“ jeweils vorweisen.
-keine-
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Für das Los 1 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher Bahn Oberbau / KIB sowie Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ) erforderlich. Zusätzlich ist ein Zertifikat für den SiGeKo einzureichen.
- Für das Los 2 sind 3 Jahre Praxiserfahrungen des künftigen Bauüberwacher in der Maschinentechnik und der Antriebstechnik oder Hydraulik nachzuweisen. Der sichere Umgang ist durch Referenz aus dem Bereich Ingenieurbauwerke nach DIN 19704 / ZTV-W (Stahlwasserbauten) nachzuweisen
- Für das Los 3 und 4 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) erforderlich
- Für das Los 5 sind Erfahrungen im Spezialtiefbau oder Geologie mit gleichwertigen Praxiserfahrungen von min. 3 Jahren nachzuweisen, welche den sicheren Umgang mit Tief- und Flachgründungen im Bereich von Wasserbaustellen nachweisen
- Für das Los 6 sind folgende Nachweise zu liefern:
Für die UBÜ gelten nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
- Mehrjährige praktische Erfahrungen im Themengebiet Gewässerschutz, Wasserrecht
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Gewässer
- Kenntnisse des Naturschutzes, Wasserrechts
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement.
Die Nachweise sind in Form von Referenzen der letzten fünf Jahre oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für die spezielle umweltfachliche Bauüberwachung (Experte) bodenkundliche Baubegleitung gelten
nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
- Praktische Erfahrungen in Feldbodenkunde und Bodenschutz
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Böden
- Kenntnisse des Boden- und Abfallrechtes
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement.
Die Nachweise sind in Form von Referenzen der letzten drei Jahre oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Kenntnisse der regionalen Geologie und der regional typischen Böden (bspw. sulfatsaurer Böden) sind für die bodenkundliche Baubegleitung wünschenswert.
Für die spezielle umweltfachliche Bauüberwachung (Experte) Boden/Abfall wird darüber hinaus ein
Nachweis der Sachkunde-Schulung nach LAGA PN 98 vorausgesetzt.
Darüber hinaus muss die generelle Umweltfachlich Bauüberwachung (UBÜ) sowie die speziellen
umweltfachlichen Bauüberwachungen (Experten) die Qualifikationen der Anlage 1 des EBA „Umwelt-Leitfaden Teil VII - Umweltfachliche Bauüberwachung“ jeweils vorweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.