ABS 46/2 – Bauabschnitt 2, OLA Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51809
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2, OLA
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2 Oberleitungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2, OLA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dinslaken
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2 Oberleitungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Berücksichtigung Tiefenentwässerung (MKA 3_3)
Gegenstand dieser Vertragsabweichung ist die Berücksichtigung des nachträglichen Einbaus der Tiefenentwässerung bei der statischen Berechnung und baulichen Umsetzung.
Die Tiefenentwässerung wird nach Herstellung der Maste gebaut. Damit die Standfähig-keit des Mastes beim Bau der TE nicht gefährdet wird, soll bei Masten zwischen den Gleisen der Boden bis zur Einbautiefe der TE als nicht tragfähig eingestuft werden. Diese Vorgabe soll bei der statischen Berechnung und baulichen Umsetzung berücksichtigt werden.
Vor der Ausführungsplanung konnte nicht erkannt werden, dass die TE so nah an die Mastfundamente zwischen den Gleisen errichtet wird, dass die Standsicherheit der Maste beim Einbau der TE gefährdet wird. Dieser Konfliktpunkt war erst mit dem Detailgrad einer Ausführungsplanung sichtbar.
Die statische Berechnung für Maste zwischen den Gleisen ist Bestandteil des Hauptvertrags. Somit ist die Vertragsabweichung zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags erforderlich.