ÜT-Access 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50487
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ÜT-Access 2022
Los A
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los A
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erneuerung ZZA S-Bahn Stationen Hamburg
Los A
NT01 - Ergänzung Modem für ZZA
Die Modems der Firma PanDacom werden seit 1,5 Jahren im vorliegenden Projekt „Erneuerung Zugzielanzeiger S-Bahnstationen Hamburg“ zur Anbindung der Zugzielanzeiger verbaut und sollen im finalen Zustand Teil der ITK-Anlagen an jeder S-Bahn Station in Hamburg sein. Dabei muss insbesondere die Interoperabilität des Gesamtsystems sichergestellt werden. Bisher sind im System der umgerüssten S-Bahnhöfe in Hamburg ausschließlich die von dieser Stellung-nahme betroffenen Modems des Herstellers PanDacom verbaut. Diese sind nicht mit Modems anderer Hersteller bzw. einer anderen Bauart kompatibel. Daher muss das bisher verbaute Mo-dell auch weiterhin verbaut werden, um einen sicheren Betrieb sicherstellen zu können. Dies wird auch durch den Betreiber, der S-Bahn Hamburg GmbH, vorgegeben. Des Weiteren sind die verbauten Modems nicht mit Modems anderer Hersteller bzw. einer anderen Bauart kompa-tibel. Sollte zukünftig ein anderes Modell verbaut werden, müsste die ITK Technik an allen S-Bahn Stationen in Hamburg umgerüstet werden. Außerdem ist die S-Bahn Hamburg GmbH als Betreiber der Anlagen nicht imstande, Ersatzteile für mehrere, verschiedene Modemgeneratio-nen und -modelle vorzuhalten.