Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V4 Referenznummer der Bekanntmachung: UKS-2021-080
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dtvp.de/Center
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V4
Die Universität Kassel schreibt die Dienstleistung "Wiederkehrende Prüfung elektrischer Betriebsmittel" nach DGUV V4 aus. Die Leistung umfasst die Durchführung und Dokumentation der Wiederholungsprüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß DGUV V4. Betriebsmittel, die die Prüfung nicht bestehen, sind in Absprache mit dem Auftraggeber außer Betrieb zu nehmen und als "nicht betriebssicher" zu kennzeichnen.
Nähere Informationen können Sie den beigefügten Informationen entnehmen
Universität Kassel, vertreten durch die Präsidentin Mönchebergstr. 19 34109 Kassel Alle Hochschulstandorte (Kassel und Witzenhausen) der Universität Kassel
Die Universität Kassel schreibt die Dienstleistung "Wiederkehrende Prüfung elektrischer Betriebsmittel" nach DGUV V4 aus. Die Leistung umfasst die Durchführung und Dokumentation der Wiederholungsprüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß DGUV V4. Betriebsmittel, die die Prüfung nicht bestehen, sind in Absprache mit dem Auftraggeber außer Betrieb zu nehmen und als "nicht betriebssicher" zu kennzeichnen.
Nähere Informationen können Sie den beigefügten Informationen entnehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe FAM Gebäudedienste GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://fm-gruppe.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD0YY9J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".