Terrestrische Kartierung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49621
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Terrestrische Kartierung
Fehmarn
Durchführung terrestrischer Kartierungsleistungen div. Arten
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Terrestrische Kartierung
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Fehmarn
Durchführung terrestrischer Kartierungsleistungen div. Arten
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT2
Anordnung Amphibienkartierung
Bei der Bearbeitung mit dem gleichen AN (Bearbeitung der anderen terrestrischen Kartierungen) können bereits vorliegendeErkenntnisse und vorhandene Grundlagendaten weiter verwendet und genutzt werden. Insbesondere besitzt der AN die zwingenderforderliche Ortskenntnis, um die Amphibienkartierungen planen und durchführen zu können. Die Gewässer imUntersuchungsgebiet müssen dem AN bereits bekannt sein, da nur so die für jedes Gewässer individuelle Methodik entwickeltwerden kann. Ein Wechsel des AN würde zu großen Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen und zueiner erheblichen Terminverzögerung führen.